Geld Schenkung Freibetrag unter Geschwistern
Beantwortet
Fragestellung
Mein Bruder will meiner Schwester Geld überweisen für einen Immobilienkauf ca. 100000 €.
Meine Frage:
Muss meine Schwestern Steuern Zahlen oder sonstiges?
Die Schwester wird relativ zeitnah eine Immobilie kaufen. Also wird sie nicht lange über das Geld verfügen.
Der Eigentümer der Immobilie wird aber wiederum ein anderer Bruder sein, der Student ist.
Auf wen kommen welche Kosten zu, steuerlich.
Danke
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
für Schenkungen unter Geschwistern steht ein Freibetrag von 20.000 Euro zur Verfügung. Dabei ist zu beachten, dass dieser Freibetrag nur einmalig innerhalb von 10 Jahren gilt. Das heißt, sämtliche Schenkungen der letzten 10 Jahre wären bei der Prüfung eines möglichen Überschreitens des Freibetrages zu berücksichtigen. Außerdem wären zukünftige Schenkungen innerhalb der nächsten 10 Jahre nur innerhalb des einmaligen Freibetrags von 20.000 Euro möglich.
Wenn Ihr Bruder seiner Schwester nun 100.000 Euro in Bargeld schenkt, wären somit mindestens 80.000 Euro hiervon schenkungssteuerpflichtig. Der Schenkungssteuersatz beträgt ab einer Schenkung von 75.00 Euro 20 %. Bei Schenkungen bis zur Höhe von 75.000 Euro beträgt der Steuersatz nur 15 %.
Als Gestaltungsalternative könnten Sie prüfen, dass die Schenkung des Geldbetrages mit der Auflage verbunden wird, die Immobilie zu erwerben. Dies hätte zur Folge, dass die Schenkung nicht mit dem Geldbetrag von 100.000 Euro zu bewerten wäre, sondern mit dem Wert der Immobilie. Für die Bewertung der Immobilie sind spezielle Bewertungsverfahren anzuwenden, nach denen sich unter Umständen ein niedrigerer Wert als 100.000 Euro ergeben könnte.
Weiterhin sollten Sie prüfen, ob es sinnvoll ist, die Schenkung direkt an den Bruder auszuführen, der später auch Eigentümer der Immobilie sein soll. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass einerseits Schenkungsteuer für die Schenkung vom Bruder 1 an die Schwester und darüber hinaus für die Schenkung von der Schwester an Bruder 2 entsteht.
Die mögliche Schenkungsteuer wäre von demjenigen zu tragen, der beschenkt wird. Allerdings kann auch der Schenker für die Schenkungsteuer herangezogen werden, wenn der Beschenkte nicht zahlt.
Ich hoffe, meine Ausführungen sind für Sie hilfreich und sämtlicher Ihrer Fragen konnten beantwortet werden.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Geber
Steuerberater
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