Schenkungssteuer in Verbindung mit Erwewrb einer Immoblie
Fragestellung
Mein hochbetagter Onkel möchte mir eine Immobilie im Wert von ca 1 Million € überschreiben. Als ersten Schritt hat der Notar zwecks Reduzierung der Schenkungssteuer eine Adoption vorgeschlagen, die inzwischen amtlich beglaubigt ist. Als zweiten Schritt schlägt er einen pro forma - Verkauf der Immobilie an mich als seinen Adoptivsohn vor, zu einem Preis von dann noch 600.000 €.
Meine Frage lautet wie folgt: Gibt es für "Adoptiv-Schwiegerkinder" (in diesem Falle meine Ehefrau) und "Adoptiv-Enkel" (mein volljähriger Sohn) die Möglichkeit, ebenfalls steuerliche Schenkungsfreibeträge geltend zu machen, so dass sich damit der Kaufpreis weiter senken ließe?
Wichtig wäre es auch zu erfahren, als wie belastbar Ihre evtl. eingehende Antwort einzuschätzen ist bzw. ob es zu dieser Frage keine wirklich eindeutige Antwort gibt.
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass ein Verkauf der Immobilie keine Schenkung ist und zudem eine Verpflichtung des Käufers indiziert, den Kaufpreis zu bezahlen. Pro forma Verkäufe ohne notarielle Form sind ohnehin unwirksam. Eine pro forma Rechnung zur "Identifikation" des Wertes der Immobilie wird seitens des Finanzamtes nicht berücksichtigt werden. Insofern erschließt sich mir nicht, was der Notar hier mit diesem pro forma Verkauf überhaupt erreichen will.
Zu den Fragen:
Soweit die Adoption von Ihnen durch den Onkel sittlich anerkannt ist und nicht offensichtlich nur aus steuerlichen Gründen erfolgt ist, haben Sie, richtigerweise erkannt, den Freibetrag in Höhe von 400 TEUR (analog eines leiblichen Kindes). Ihre Frau und zugleich Schwiegertochter verbleibt analog einer normalen Schwiegertochter in der Steuerklasse II mit einem persönlichen Freibetrag in Höhe von 20 TEUR.
Ihr leibliches Kind wird auch bei der Adoption wie ein normales Enkelkind behandelt, mit den entsprechendem Freibetrag. Die Berücksichtigung könnte aber nur derart erfolgen, dass die Immobilie nicht Ihnen alleine, sondern Ihnen und Ihrem Kind vom Adoptivvater (Onkel) übertragen wird. Dann wären Sie zusammen mit Ihrem Kind gemeinsam Eigentümer der Immobilie. Als Enkelkind würde ein persönlicher Freibetrag von 200 TEUR verfügbar sein. Die Crux dabei ist aber, dass man bei hälftigem Eigentum auch den hälftigen Wert der Immobilie bei der Schenkungssteuer zugerechnet bekäme, d.h. jeweils 500 TEUR. Sie würden dann 100 TEUR versteuern müssen (500 - 400), Ihr Kind 300 TEUR (500 - 200). Würden Sie alleine erwerben (schenkweise), dann müssten Sie 600 TEUR versteuern. Es wäre aber auch denkbar, dass man Wohneigentum grundbuchtechnisch erzeugt und dann in dem optimalen Verhältnis der Steuerfreibeträge die Immobilie schenkweise übertragen bekommt (Adoptivkind : Adoptivenkel).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schenk, StB
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