Schenkung: Haus (Erbschaft) und Schenkungssteuer
Fragestellung
Schenkung: Haus (Erbschaft) und Schenkungssteuer
Kurzform:
Erbschaft laut Testament - Fragesteller: Immobilie 120.000€.
Erbschaft laut Testament - Leiblicher Bruder: Wohnrecht auf Lebenszeit.
Eintragung im Grundbuch: Immobilie - Ja.
Eintragung im Grundbuch: Wohnrecht - Nein.
Wunschzustand
Gleichberechtigte Besitzer der Immobilie von Fragesteller
und Bruder mit entsprechendem Grundbucheintrag.
Mögliche Lösung
Schenkung: 1/2 Haus; Wert der Schenkung: 60.000€
Auszahlung des Pflichtteils (30.000€) mangels Barvermögens nicht möglich.
Abzüglich dieses Pflichtteils des Beschenkten
ergibt sich ein neuer (Rest-)Wert der Schenkung in
Höhe von 30.000€. Darauf zahlt der Beschenkte entsprechende
Steuern.
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Ausführlich:
Habe laut Testament meiner Mutter ein Haus geerbt.
Meinem einzigen leiblichen Bruder ist testamentarisch
ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingeräumt worden.
Die Eintragung der Immobilie auf meinen Namen als
alleiniger Erbe steht im Grundbuch.
Eine Eintagung des Wohnrechts steht NICHT im Grundbuch.
Der Wert des Hauses laut Grundbucheintrag: 120.000€
Mein Privatvermögen: 0,00€.
Frage:
Um (u.a.) dem Pflichtteil-Anspruch meines Bruders
nachzukommen möchte ich ihm die Hälfte
des Hauses, das wir gemeinsam bewohnen werden, schenken.
Wert der Schenkung: 60.000€.
Da ihm ein Pflichtteil zusteht (soweit mir bekannt ist,
1/4 der Erbschaft, also 30.000€) und ich kein Barvermögen habe,
begleiche ich hierdurch seinen Pflichtteilsanspruch.
Der Wert der eigentlichen Schenkung reduziert sich hierdurch
auf 30.000€.
Ist diese Vorgehensweise rechtlich unkompliziert
und welche Schritte sind dazu nötig?
Wird das Finanzamt bezüglich der Schenkungssteuer dieses
Vorgehen rechnerisch akzeptieren?
Wie hoch ist die Schenkungssteuer ungefähr anzusetzen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus
und mit freundlichen Gruß
Clemens Pawleta
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberaterin und Rechtsanwältin Ira von Cölln
Sehr geehrter Ratsuchender,
dadurch das Antworten von mir teilweise veröffentlicht werden, muss ich Sie leider anonym anreden.
Das was Sie sich gedacht haben, erscheint mir gut umsetzbar.
Der Bruder hat gegen die Erbin einen Anspruch auf ein Wohnrecht, wenn dies sogar mehr wert wäre als ¼ der Ebschaft könnte man, meines Erachtens die vollständige Übertragung an den Bruder steuerfrei regeln.
Und zwar wie folgt:
Wir nehmen an, dass das Wohnrecht 40.000 Euro wert ist, dann hat der Bruder aus dem Nachlass einen Anspruch von 40.000,- Euro. Wenn Sie (die Schwester) diesen durch hälftigen Grundbesitz erfüllen wollen, dann würde bei einem Wert von 120.000,- ja nur noch 20.000 Euro als Schenkung durch Sie an Ihnen Bruder erfolgen.
Schenkungen an den Bruder sind bis zu 20.000,- Euro steuerfrei.
An Kosten entstünden die Kosten des Notars für die Grundbucheintragungen, die ‚Amtsgerichtskosten und das wäre es auch schon.
Ich hoffe, dass Sie einen guten Notar an der Hand haben? Sonst wüßte ich jemanden in Bremen und Berlin. Der Notar müsste das so aufsetzen, als Erbauseinandersetzung. Lassen Sie sich erst etwas zu den Notarkosten sagen, nicht dass Sie überrascht werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass das Zurückhalten relevanter Informationen die rechtliche Beurteilung radikal verändern kann. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Mit freundlichen Grüßen
RA StB Ira von Cölln, LL.M.
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Vielen Dank noch einmal.
Für die Adresse des Notars in Bremen wäre ich dakbar.
Mikt freundlichem Gruß
Clemens Pawleta
Ich arbeite mit der Notarin Katrin Piepho bei Trentmann und Partner zusammen.
Sekretariat
Frau Kathrin Sindermann
Tel: 0421 / 33947-35
Mit freundlichen Grüßen
Ira v. Cölln
Rechtsanwältin Steuerberaterin