Frage
Fragestellung
Ich habe vor mich selbständig als webcam model (Kleinunternehmer, Tätigkeit: IT Dienstleistungen) zu machen. Ich möchte für 2 Internetportale (einer aus Kanada und einer aus Deutschland) arbeiten. Meine Frage ist,wie genau ich mit dem Finanzamt abrechnen soll? Muss ich zur Steuererklärung einen Vertrag mit dem Portal aus Kanada dem Finanzamt vorlegen oder wäre es genug ihm Überweisungen vorzulegen. Das Geld wird auf Payoneer (sowas wie Paypall) überwiesen und dann werde ich es selbst aufs Geschäftskonto überweisen. Soll ich dem Finanzamt die beide Überweisungen vorlegen oder reicht es nur die eine Überweisung auf Geschäftskonto?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage:
Sofern Sie sich selbständig machen, müssen Sie gegenüber dem Finanzamt eine jährliche Gewinnermittlung abgeben, zusammen mit der Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung. Die Gewinnermittlung wird bei Ihnen voraussichtlich als einfache Einnahmen-Überschuss Rechnung erfolgen. Einzelne Belege oder Kontoauszüge sind dem Finanzamt nicht vorzulegen. Das erfolgt erst bei einer etwaigen Betriebsprüfung durch das Finanzamt in späteren Jahren oder bei etwaigen Rückfragen zu der von Ihnen erstellten Gewinnermittlung. Sämtliche Geschäftsbelege und auch die dazugehörigen Kontoauszüge müssen Sie 10 Jahre lang aufbewahren und zwar im Original. Sofern es möglich ist, empfiehlt es sich, geschäftliche Vorgänge von privaten Vorgängen zu trennen und nach Möglichkeit für Ihr Gewerbe ein eigenes Bankkonto zu führen. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie bei Eröffnung Ihres Gewerbes vom Finanzamt alleine schon wegen der Gewerbeanmeldung einen steuerlichen Erfassungsbogen erhalten, der mehrere Seiten umfasst und den Sie gewissenhaft ausfüllen müssen. Hierbei geht es dann auch um Fragen zur Umsatzsteuer, die gerade bei Internet-Geschäften nicht unproblematisch sind.
Vielen Dank für Ihre Fragestellung. Gerne stehe ich Ihnen auch zukünftig für neue Fälle zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
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Bewertung des Kunden
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Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich möchte noch fragen, ob in meinem Fall der Tätigkeitsbegriff als IT Dienstleistungen ausreichend ist oder was würden Sie empfehlen? Könnten Sie mir auch beim Ausfüllen des Fragebogens aus Finanzamt helfen und wenn ja, welche Kontaktsform sollte ich auswählen - per Frage oder per Chat? Möchte noch wissen ob Sie mir bei der Steuererklärung und Rechnungenerstellung - wenn erforderlich - (also weiter) helfen können (und auch in welcher Form)?
Vielen Dank im Voraus!
ich empfehle Ihnen zusätzlich zu der pauschalen Bezeichnung IT Dienstleistungen eine kleine Beschreibung (1 Satz) dessen, was Sie tun, nämlich als webcam model aktiv zu sein.
natürlich stehe ich Ihnen zur Verfügung, wenn Sie weitere Hilfe benötigen. Gerne können Sie mich auch über Facebook kontaktieren. Dort gibt es hin uns wieder auch steuerliche Infos. Sie müssten sich dann halt irgendwie zu erkennen geben, damit ich weiß, dass Sie es sind. Dann bekommen wir Ihre steuerlichen Themen gemeinsam in den Griff.
Vielen Dank für Ihre Frage und eine hoffentlich gute Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Da ich nicht nur als Webcam Model sondern auch als Modertor / Online Kundensupport aktiv wäre, würde ich gerne die Bezeichnung: Webcam Model vermeiden und durch " online Kundenservice" ersetzen, wenn das möglich ist...?
Mit freundlichen Grüßen,
Ratsuchende
ja das ist möglich.
Viele Grüße
Schenk