Erbsteuer, Wohnsitz in Spanien
Fragestellung
Guten Tag,
ich bin 45 Jahre, lebe und arbeite seit 2005 in Spanien, kanarische Inseln.
In Deutschland habe ich meinen zweiten Wohnsitz und auch noch ein Bankkonto.
Mein Vater bereitet sein Testament vor.
Er lebt in Deutschland.
Wir sind beide deutscher Staatsangehörigkeit.
Ich habe gehört, dass er im Testament aufnehmen sollte dass mein Anteil nach deutschem Erb-recht versteuert werden soll.
Ist das nicht so im Testament aufgenommen würde automatisch das spanische Erb-Steuer-Recht greifen.
Meine Fragr ob dieser Sachverhalt so korrekt ist und wenn, welche Formulierung mein Vater in seinem Testament einfügen muss, damit ich nach deutschem Grsetz besteuert werde und nicht die hohen spanischen Erbsteuern bezahlen muss.
Vielen Dank für Ihre Knformatikn.
Antwort.
Mfg,
C Aichert
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Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrter Ratsuchender,
ab dem 17.08.2015 gilt die europäische Erbrechtsverordnung. Danach ist maßgeblich für das anzuwendene Erbrecht, das Recht, wo der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Da Ihr Vater in Deutschland lebt, gilt für seinen Nachlass das deutsche Erbrecht.
Dennoch sieht die europäische Erbrechtsverordnung eine Rechtswahlmöglichkeit vor. Das bedeutet, das der Erblasser, wenn er im Ausland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, auch das Recht des Staates wählen kann, dem er selbst angehört.
Dies alles gilt jedoch nicht für das Erbschaftssteuerrecht. Dies kann man nicht wählen. Es gilt das Steuerrecht des Staates, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Insofern wäre es in dem Fall Ihres Vaters auch das deutsche Erbschaftssteuerrecht.
Trotzdem empfehle ich immer als Rechtswahl das deutsche Erbrecht zu wählen. Dies kann man einfach mit folgender Formulierung im Testament: "Hiermit bestimme ich, dass das deutsche Erbrecht auf meinen Erbfall angewendet werden soll."
Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Standke
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