Ehegattensplitting
Beantwortet von Steuerberater Dipl. Betriebswirt Günther Grießhaber
Fragestellung
Meine Partnerin verdient jährlich 133000 Euro.
Ich bekomme ab 1. 9. Pension. Mein Jahrespension beträgt dann ca. 50000 Euro.
Beide Partner sind in Steuerklasse 1 und Beamte.
Frage: Lohnt sich für uns steuerlich das Ehegattensplitting?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl. Betriebswirt Günther Grießhaber
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf Basis Ihrer Angaben kann ich Ihnen folgende Informationen geben.
Die Steuerklasse dienst der unterjährigen Ermittlung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Dies ist für die Entscheidung "Ehegattensplittung" oder nicht ohne direkte Relevanz.
Die Entscheidung treffen Sie bei der Steuerveranlagung, indem Sie sich für die Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung festlegen. Hierbei können Sie Ihre Steuerlast nach beiden Varianten berechnen und die günstigste wählen.
Ich vermute, dass Sie derzeit nicht verheiratet sind und Ihre Frage sich am eventuellen steuerlichen Vorteil einer Ehe orientiert.
Ihre Frage ist leider, ohne Ihre vollständige persönliche Situtation zu kennen, nicht exakt beantwortbar. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass es bei unterschiedlichen Einkünften einen "Splittungvorteil" gibt. Mit steigenden Einkünften nimmt der Vorteil allerdings stark ab. Ich schätze, dass in Ihrer Konstellation der Vorteil (im Veranlagungsjahr) unter € 300 liegen wird.
Der Vorteil der Zusammenveranlagung könnte wegfallen oder nachteilig werden, wenn Sie konfessionsverschieden sind oder einer der Partner Kirchenmitglied ist und der andere nicht. Diesen Nachteil können Sie jedoch selbst beeinflussen. Oder Sie wählen die Einzelveranlagung.
Nutzen Sie die Nachfragefunktion, falls etwas unklar sein sollte. Falls Sie eine exaktere Schätzung haben möchten, bitten Sie mich um ein Angebot.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
G. Grießhaber
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vielen Dank für Ihre Auskunft. Wenn wir laienhaft nachrechnen (online Steuerrechner Steuerklassen 1 im Vergleich zu Steuerklassen 3 und 5; der zukünftige Pensonär ist Kirchenbeamter, zahlt also Kirchensteuer) kommen wir auf eine Differenz in Höhe von ca. 5000 Euro. Wo liegt unser Fehler?
Wenn Sie einen Steuerrechner für das zu versteuernde Einkommen nehmen, kommen Sie annähernd auf das richtige Ergebnis. Wobei diese Rechner die Kirchsteuer nicht zwangsläufig richtig berechnen.
Aber: Da Sie immer die Möglichkeit der Einzelveranlagung haben, entsteht Ihnen gegenüber heute kein Nachteil.
Mit freundlichen Grüßen
G. Grießhaber
vielen Dank für Ihre Kommentierung meiner Bewertung. Vielleicht haben Sie Recht und ich war ungerecht. Ich korrigiere auf 4 Punkte und glaube inzwischen an ein kommunikatives Mißverständnis. Alles Gute für Ihre Arbeit.
Ich wünsche Ihnen ebenfalls alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
G. Grießhaber