Ehe
Fragestellung
Hallo
Ich bin seit 2 Jahren mit einer Russin verheiratet, ich bin Italiener.
Meine Frau kommt seit ca 1 Monat öfters 1 oder 2 Tage nicht nach Hause, wenn ich sie frage sagt sie dass sie mit kollegen ist oder blockt ab, aber ich weiss genau dass sie mir fremd geht und darum möchte ich dass sie auszieht sofort bei mir und mich scheiden lassen will. Meine Frage ist muss ich für ihr aufkommen wegen einer Mietwohnung, wenn sie selber arbeiten geht und wir keine Kinder haben
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
grundsätzlich ist jeder Ehepartner auch in der Trennung für sich selbst verantwortlich.
Aber in der Zeit der Trennung bis zur Scheidung gelten etwas verschärfte Regeln und es kommt darauf ab, was bisher in der Ehe vereinbart gewessn ist:
Hat Ihre Frau z.B. nur einen Mini-Job und Sie haben aber überwiegend die Zahlungen geleistet, hat Ihre Frau einen Anspruch auf Trennungsunterhalt..
Wichtig ist also, welche Einkünfte bisher/derzeit vorliegen und wie der Verteilung geregelt gewesen ist. Vielleicht nennen Sie einmal zumindest ungefähre Zahlen, damit dann ein Anhaltspunkt genannt werden kann.
Möglich wäre allenfalls eine Verwirkung.
Dazu muss Ihre Frau aber so gravierende Fehlverletzungen Ihnen gegenüber begangen haben, dass so ein Trennungsunterhalt dann grob unbillig wäre. Das "Fremdgehen" allein wird dafür nach der Rechtsprechung aber nicht reichen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Sie haben eine Frage im Bereich Familienrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
sofern im Ehevertrag nicht auch die Unterhaltsfragen ausdrücklich vereinbart sind, werden Sie dann nach den gesetzlichen Vorschriften keinen Unterhalt zahlen müssen.
Das bedeutet, Sie müssen auch nicht für deren Mietwohnung aufkommen.
Möglicherweise - wenn es ein gemeinsames Haus ist - werden Sie dann aber einen Wohnwert entschädigen müssen, wenn Sie das Haus dann alleine bewohnen, nachdem Ihre Frau ausgezogen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Das Haus hat 4 Wohnungen indem iner wohnung ich lebe, inder 2. Meine mutter und bruder, die e habe ich vermietet und die 4. Ist leer.
Da sie mich so hintergangen hat und es immer noch tut, möchte ich sie nicht in die andere Wohnung ziehen lassen, sondern soll sie sich eine ander Wohnung suchen oder zu ihren Liebhaber ziehen aber sie verneint. Wie würde das ausgehen, wenn ich vor Gericht gehen würde?
Sie werden sich möglicherweise eben den anteiligen Wohnwert anrechnen lassen müssen, da Sie die Ehewohnung dann ja allein nutzen.
Dabei spielt es keine Rolle, wer im Grundbuch steht. Entscheidend ist allein, dass Sie dann die ehemals gemeinsame Wohnungsnutzung nun alleine ausüben.
Sie müssen, falls Ihre Frau freiwillig nicht auszieht, dann die Wohnungszuweisung beantragen, so dass dann Ihre Frau ausziehen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
als Antragsteller bei einer Scheidung MÜSSEN Sie anwaltlich vertreten sein. Daher sollten Sie schon jetzt einen Anwalt einschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
auch in Deutschland kann man sich einvernehmlich scheiden lassen. Der Antragsteller braucht aber IMMER einen Rechtsanwalt-ohne Anwalt können Sie nicht vor Gericht gegehn.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle