Mahnbescheid Amtsgericht
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
ich habe letzte Woche Post vom Amtsgericht Aschersleben bekommen. Es geht um einen nicht Zustande gekommenen Mietvertrag und eine Klausel im Bewerberbogen.
Ich habe mich damals (vor 2,5 Jahren) für eine andere Wohnung entschieden und sollte trotzdem eine Gebühr für das Anfertigen eines Mietvertrages einer anderen Wohnung bezahlen, da ich mit dem Bewerberbogen eine solche Klausel unterschrieben habe. Ich habe mich bei Mietexpress erkundigt und der damals gestellten Rechnung widersprochen. Bis vor ein paar Tagen habe ich nichts mehr von Domotop gehört. Meine Frage ist nun, ob ich in Widerspruch gehen sollte oder lieber das Geld bezahlen. Ich bin aktuell im Mutterschutz und werde dann das gesamte nächste Jahr in Elternzeit sein. Ich habe bereits ein Kind im Wechselmodell mit dem Vater und lebe allein. Dies vielleicht nochmal zu meiner privaten Situation. Finanziell sieht es dementsprechend auch nicht allzu rosig aus.
Ich habe Ihnen alle Dokumente, die ich zu diesem Fall habe, angehängt und bitte um eine schnelle Antwort, da ich in der zweiten Woche meiner zweiwöchigen Frist für den Widerspruch bin.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Jeschke
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Einen schönen guten Tag,
der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren und die Beratung telefonisch durchführen. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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