Doppelte Haushaltsführung, Familienheimfahrten
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Peiker,
folgenden Sachverhalt darf ich Ihnen präsentieren:
Ich überlege derzeit einen neuen Job in Heidelberg anzunehmen, würde allerdings meinen Lebensmittelpunkt sowie die gemeinsame Wohnung mit der Partnerin in München behalten und eine zweite Wohnung in Heidelberg für die Wochentage mieten.
Hier eine Auflistung:
- Lebensmittelpunkt in München (Wohnung 1)
- Arbeitsort in Heidelberg (Montags bis Donnerstags, Wohnung 2 - bis 10km vom AO entfernt)
- Alle Fahrten zwischen Wohnung 1 und AO sowie Wohnung 2 und AO werden mit einem Dienstwagen zurückgelegt, welcher mit der 1%-Regelung besteuert wird
Nun würde ich gerne wissen, was ich steuerlich absetzen kann und ansetzen muss?
- Doppelte HH-Führung
- Entfernungspauschale für Familienheimfahrten und tägliche Fahrten
- 0,03%-Regel
- weitere?
Bitte um eine Auflistung dessen, was mich alles erwartet und wie es zu handhaben ist.
Recht herzlichen Dank,
Patrick Speta
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Antwort von Steuerberater Patrick Peiker
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke Ihnen für die Zusendung Ihrer Fragen, die ich Ihnen gerne beantworten kann.
Eine doppelte Haushaltsführung liegt dann vor, wenn Sie aus beruflicher Veranlassung am Ort Ihrer ersten Tätigkeitsstätte (hier Heidelberg) einen eigenen Hausstand unterhalten und Sie einen weiteren Hausstand am Ort Ihres Lebensmittelpunktes (München) haben. Mangels weiterer Angaben gehe ich davon aus, dass diese Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind.
Sie können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung folgende Kosten steuerlich absetzen:
- Miete für Wohnung in Heidelberg zzgl. Nebenkosten
- Kosten für Einrichtung (bei Gegenständen mit höheren Anschaffungskosten sind Abschreibungen auf diese zu berücksichtigen
- Alle weiteren Kosten, die mit dem Hausstand in Heidelberg in Zusammenhang stehen
- Umzugskosten für die Begründung und Beendigung der doppelten Haushaltsführung
- Fahrtkosten für die Begründung der doppelten Haushaltsführung
- eine Familienheimfahrt wöchentlich: Hier können 0,30 € für jeden Entfernungskilometer zwischen Ihrem Hausstand in Heidelberg und dem in München berücksichtigt werden.
- Verpflegungsmehraufwendungen in den ersten drei Monaten des Bestehens der doppelten Haushaltsführung: für jeden Tag der Abwesenheit von Ihrem Lebensmittelpunkt können Sie eine pauschale von 24 € ansetzen.
Die Kosten sind auf 1.000 € monatlich gedeckelt, es können deshalb jährlich insgesamt nicht mehr als 12.000 € berücksichtig werden.
Für die Fahrten zwischen der Wohnung in Heidelberg und Ihrem Arbeitsort können Sie die Pendlerpauschale von 0,30 € für jeden gefahrenen Entfernungskilometer pro Arbeitstag geltend machen.
Für die Dienstwagennutzung für Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte sind von Ihrem Arbeitgeber in der Lohnabrechnung 0,03 % des Bruttolistenneupreises Ihres Fahrzeuges multipliziert mit den Entfernungskilometern und der Monate, in denen das Fahrzeug genutzt wurde als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu berücksichtigen. Sie müssen hier nichts weiter beachten.
Ich hoffe Ihnen Ihre Fragen vollständig und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet haben zu können. Sollten dennoch Unklarheiten oder Fragen bestehen, bitte ich Sie sich über die Kommentarfunktion mit mir in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker | Steuerberater
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