Wahlrecht Entfernungspauschale oder doppelte Haushaltsführung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufgrund der einfachen Entfernung von ca. 75 km vom Wohnort zur Arbeitsstätte habe ich mir ca. 5 km von der Arbeitsstätte eine kleine Wohnung angemietet.
a) Ich verbringe dort die Mehrzahl der Arbeitstage. Wird diese Ihrer Einschätzung nach im Zuge der doppelten Haushaltsführung anerkannt?
b) gibt es ein Wahlrecht bei der Steuererklärung, dass z.B. weiterhin die Entfernungspauschale für die Fahrten pro Arbeitstag voll angegeben werden können oder muss auf die doppelte Haushaltsführung und die damit verbundenen tatsächlich (weniger) gefahrenen km umgestiegen werden?
Vielen Dank für die Auskunft!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
ob die Zweitwohnung als doppelte Haushaltsführung anerkannt wird, ist davon abhängig, ob die Wohnung im Einzugsgebiet des Ortes der Hauptwohnung liegt. Eine Fahrtzeit von ca. 1 Stunde (einfache Entfernung) wird als noch zumutbar angesehen. Insofern ist die Anmietung der Zweitwohnung privat veranlasst (Ansicht von Finanzverwaltung und BFH).
Die Entfernungspauschale ist aufgrund der tatsächlich durchgeführten Fahrten zur Tätigkeitsstätte zu ermitteln. Als Entfernung ist jedoch die Strecke zwischen der Wohnung des Mittelpunkts der Lebensinteressen und der Tätigkeitsstätte anzusetzen. Bei einem verheirateten Steuerpflichtigen liegt die Lebensmittelpunkt-Wohnung am Wohnort der Familie. Bei einem ledigen Steuerpflichtigen ist die Lebensmittelpunkt-Wohnung diejenige Wohnung, an dessen Ort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen können Sie sich gerne über die Kommentarfunktion an mich wenden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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2. die einfache Fahrzeit zur Arbeitsstelle beträgt vom Lebensmittelpunkt aus mehr als 1 Stunde mit Entfernung 75 km. Wochenfaktor 4. Die Miete der nebenwohnung beträgt eur 400. sähen Sie überhaupt einen steuerlichen Vorteil, due doppelte Haushaltsführung anzustreben?? Vielen Dank für die Info
zu 1: Ja, wenn die entfernter liegende Wohnung der Lebensmittelpunkt darstellt.
zu 2: der steuerliche Vorteil der Zweitwohnung wäre die Abzugsfähigkeit der Wohnung von 400,-- zzgl. Nebenkosten sowie der Verpflegungspauschalen in den ersten drei Monaten.
Daher wäre es schon ein Unterschied, wenn Sie die Zweitwohnung anmieten.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff