Doppelbresteuerung DE ,- ES
Fragestellung
Steuer Wohnsitz ES, Valencia,
Vermietung gewerblich genutzte Wohnung in BW
Spanien tut sich schwer damit
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von yourXpert!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Einkünfte aus der Vermietung von unbeweglichem Vermögen werden nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien in dem Land besteuert, in dem das Vermögen liegt. Damit steht Deutschland für die Wohnung das Besteuerungsrecht zu. Sie müssten also eine Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige in Deutschland abgeben und die Mieteinkünfte in Deutschland erklären (aufgrund des steuerlichen Wohnsitzes in Spanien sind Sie in Deutschland nur mit den dt. Einkünften beschränkt steuerpflichtig).
Spanien rechnet gem. DBA die dt. Steuer auf die spanische Steuer an. Sie müssten also der spanischen Steuerbehörde dann den dt. Steuerbescheid vorlegen, damit diese dann die dt. Einkommensteuer anrechnen kann.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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