KFZ- Unfall bei Fahrsicherheitraining
Fragestellung
Hallo Herr RA Pilarski,
wir sind Betreiber eine Fahrsicherheits-Club´s in Norddeutschland. – www.driversclub-nf.de - Bei einer Veranstaltung am 02.06.2018 ist uns ein Teilnehmer beim Überholvorgang in der Kurve in unser Support-Fahrzeug gefahren. - Es entstand Sachschaden. - Der Schüldiger hatte am kommenden Tag eine Unfallmeldung an seine AXA - Versicherung abgegeben. Wir hatten bislang keine Nachricht oder Zusendung von der AXA erhalten. Wir habe dann unsererseits am 03.07.2018 eine Online-Schadensmeldung über die AXA-Website abgegeben. Auch hier bisher keine Rückmeldung.
Da der Teilnehmer eine Haftungsausschlusserklärung unterzeichnet hat, sind wir nicht ganz sicher ob die AXA-Versicherung überhaupt eine Schadensregulierung über die Haftpflicht umsetzen muss.
Für eine erste Einschätzung wären wir sehr dankbar.
Anbei übersenden wir die Anmeldung des Teilnehmers mit Haftungsausschlusserklärung.
Wir freuen uns über ein kurze Rückmeldung.
Mit sonnigen Grüssen von der Nordsee
S.W.
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Anfrage.
Grundsätzlich sind zunächst die unterschiedlichen Rechtsbeziehungen zu unterscheiden.
Ein Vertrag sowie eine rechtliche Beziehung besteht zwischen Ihnen und dem Teilnehmer, die andere zwischen dem Teilnehmer und seiner Haftpflichtversicherung. In Ihren Bedingungen haben Sie geregelt, dass der Teilnehmer grundsätzlich straf- und zivilrechtlich für die durch ihn verursachten Schäden einstehen muss. Das würde bedeuten, wenn er Schäden an Ihrem Support-Car verursacht hat, dann muss er für diese haften. Ob und wie er diese Schäden als Versicherungsfall von seinem Haftpflichtversicherer erstatten bekommt und ob ein Versicherungsfall vorliegt, das muss er mit seinem Versicherer klären. Sie haben in den Bedingungen aber deutlich darauf hingewiesen, dass der Versicherer derartig verursachte Schäden nicht deckt. Aller Wahrscheinlichkeit nach befindet sich in seinem Versicherungsvertrag ein Ausschluss für diese risikobehafteteren Aktivitäten. Ich deute den von Ihnen angehängten Haftungsausschluss nicht dahingehend, dass der Teilnehmer von jeglicher Haftung frei ist. Ihr erster Ansprechparnter für Schadenersatzansprüche wäre daher der Teilnehmer. Gerne kann ich Ihnen anbieten, Sie in der Sache außergerichtlich zu vertreten, wenn Bedarf besteht, dann würden wir ein Aufforderungsschreiben verfassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Pilarski
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vielen Dank für Ihr ausführliches Statement - Frage: Was würde eine Vertretung Ihrer Anwaltschaft kosten? - Wir habe leider keinen Rechtschutz.
Mit sonnigen Grüßen von der Nordsee
S.W.