KFZ- Unfall bei Fahrsicherheitraining
Fragestellung
Hallo Herr RA Pilarski,
wir sind Betreiber eine Fahrsicherheits-Club´s in Norddeutschland. – www.driversclub-nf.de - Bei einer Veranstaltung am 02.06.2018 ist uns ein Teilnehmer beim Überholvorgang in der Kurve in unser Support-Fahrzeug gefahren. - Es entstand Sachschaden. - Der Schüldiger hatte am kommenden Tag eine Unfallmeldung an seine AXA - Versicherung abgegeben. Wir hatten bislang keine Nachricht oder Zusendung von der AXA erhalten. Wir habe dann unsererseits am 03.07.2018 eine Online-Schadensmeldung über die AXA-Website abgegeben. Auch hier bisher keine Rückmeldung.
Da der Teilnehmer eine Haftungsausschlusserklärung unterzeichnet hat, sind wir nicht ganz sicher ob die AXA-Versicherung überhaupt eine Schadensregulierung über die Haftpflicht umsetzen muss.
Für eine erste Einschätzung wären wir sehr dankbar.
Anbei übersenden wir die Anmeldung des Teilnehmers mit Haftungsausschlusserklärung.
Wir freuen uns über ein kurze Rückmeldung.
Mit sonnigen Grüssen von der Nordsee
S.W.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Anfrage.
Grundsätzlich sind zunächst die unterschiedlichen Rechtsbeziehungen zu unterscheiden.
Ein Vertrag sowie eine rechtliche Beziehung besteht zwischen Ihnen und dem Teilnehmer, die andere zwischen dem Teilnehmer und seiner Haftpflichtversicherung. In Ihren Bedingungen haben Sie geregelt, dass der Teilnehmer grundsätzlich straf- und zivilrechtlich für die durch ihn verursachten Schäden einstehen muss. Das würde bedeuten, wenn er Schäden an Ihrem Support-Car verursacht hat, dann muss er für diese haften. Ob und wie er diese Schäden als Versicherungsfall von seinem Haftpflichtversicherer erstatten bekommt und ob ein Versicherungsfall vorliegt, das muss er mit seinem Versicherer klären. Sie haben in den Bedingungen aber deutlich darauf hingewiesen, dass der Versicherer derartig verursachte Schäden nicht deckt. Aller Wahrscheinlichkeit nach befindet sich in seinem Versicherungsvertrag ein Ausschluss für diese risikobehafteteren Aktivitäten. Ich deute den von Ihnen angehängten Haftungsausschluss nicht dahingehend, dass der Teilnehmer von jeglicher Haftung frei ist. Ihr erster Ansprechparnter für Schadenersatzansprüche wäre daher der Teilnehmer. Gerne kann ich Ihnen anbieten, Sie in der Sache außergerichtlich zu vertreten, wenn Bedarf besteht, dann würden wir ein Aufforderungsschreiben verfassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Pilarski
Sie haben eine Frage im Bereich Schadensersatz?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
vielen Dank für Ihr ausführliches Statement - Frage: Was würde eine Vertretung Ihrer Anwaltschaft kosten? - Wir habe leider keinen Rechtschutz.
Mit sonnigen Grüßen von der Nordsee
S.W.