Abmahncheck - So gestalten Sie eine rechtssichere Website
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Ratgeber: Abmahncheck - So gestalten Sie eine rechtssichere Website
(Lesezeit ca. 10 Minuten)
In der heutigen Zeit ist eine eigene Webseite dank zahlreicher Baukastensysteme und anderer Tools schnell und ohne Programmierkenntnisse erstellt. Oft vernachlässigt werden dabei jedoch die rechtlichen Aspekte eines Internetauftrittes. Egal ob Online-Shop, Blog oder auch nur eine digitale Visitenkarte. Es gibt viele Aspekte, die zu beachten sind, um Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen zu vermeiden. Der folgende Ratgeber soll einen Überblick verschaffen, worauf es aus rechtlicher Sicht bei der Gestaltung einer Webseite ankommt. Dies fängt bei der Wahl der richtigen Domain an, geht über die Pflichtangaben bis hin zu urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Problemfeldern.
Das Wichtigste in Kürze
- Fast jede*r Webseitenbetreiber*in benötigt ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. Auch für rein private Webseiten kann eine Impressumspflicht im Einzelfall bestehen.
- Die Erstellung von AGB ist in manchen Fällen verpflichtend und empfiehlt sich jedoch, um sich Vorteile zu verschaffen.
- Als Inhaber*in der Webseite haftet man für die darüber abrufbaren Inhalte zunächst nach den gesetzlichen Bestimmungen, das heißt für Fahrlässigkeit und Vorsatz.
- Eine Überprüfung bzw. ein Abmahncheck empfiehlt sich dringend. So können hohe Folgekosten für vermeintlich kleine Fehler, wie etwa fehlende oder unzutreffende Angaben vermieden werden.
- Als Betreiber*in eines Online-Shops müssen zusätzlich einige gesetzliche Informationspflichten eingehalten werden.
- Gewinnspiele darf man grundsätzlich auf der eigenen Webseite veranstalten - sind jedoch an einige Voraussetzungen geknüpft.
- Irreführende oder falsche Werbeaussagen auf der eigenen Website sind unzulässig.
Inhaltsverzeichnis
- Wie gestalte ich eine Webseite rechtssicher und welche rechtlichen Pflichten gibt es?
- Welche Haftungsrisiken gibt es bei einer Webseite?
- Wieso sollte ich eine Webseite anwaltlich überprüfen lassen?
- Was kostet ein Abmahncheck?
- Was muss ich bei Online-Shops beachten?
- Ab wann sind Newsletter unzulässig?
- Was gilt für Namens- und Markenrechte bei Domains?
- Sind Gewinnspiele auf Webseiten zulässig?
- Was muss ich bei Werbeaussagen auf Webseiten beachten?
- Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zum Abmahncheck einholen!
Wie gestalte ich eine Webseite rechtssicher und welche rechtlichen Pflichten gibt es?
Ohne juristische Vorkenntnisse eine Webseite komplett rechtssicher zu gestalten, ist ein äußerst schwieriges Unterfangen. Dafür ist die Materie zu komplex und vor allem in den letzten Jahren immer unüberschaubarer geworden. Als Faustregel sollte man sich daran orientieren, dass wenn man bereits selbst ein mulmiges Gefühl hat oder es sich nicht zutraut, unbedingt rechtliche Hilfe in Anspruch genommen werden sollte, um die Website rechtlich prüfen zu lassen.
Jede Person, die eine Webseite gewerblich betreibt, benötigt ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. Für rein private Webseiten ist diese Pflicht zumindest umstritten. Die Empfehlung lautet daher auch im privaten Bereich diese Rechtstexte vorzuhalten. Sofern man einen Online-Shop betreibt, gibt es eine Vielzahl weiterer Pflichten. So benötigt man eine passende Widerrufsbelehrung und muss auch über die Liefer- und Versandkonditionen aufklären.
Zudem muss der gesamte Zahlungsprozess rechtswirksam gestaltet sein. Wichtig – da immer noch häufig falsch umgesetzt - ist hier insbesondere die korrekte Beschriftung des Bestellbuttons. Nur wenige Beschriftungen sieht das Gesetz bzw. die Rechtsprechung als zulässig an (z.B. „Jetzt kaufen“).
Nicht verpflichtend sind hingegen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Allerdings ist es empfehlenswert AGB anzubieten, da sich hierdurch aus unternehmerischer Sicht zahlreiche Vorteile verschaffen lassen. Ein wichtiger Punkt ist dabei zum Beispiel die Begrenzung der Haftung. Unbedingt zu empfehlen sind AGB auch für diejenigen, die keine Waren verkaufen, sondern Dienstleistungen anbieten, da hierbei der gestalterische Spielraum bei den Klauseln erheblich ist. Auch im privaten Bereich bietet sich die Erstellung oder anwaltliche Überprüfung von AGB an, wenn man Haftungsrisiken begrenzen möchte.
RECHTS-TIPP
Die Erstellung von AGB ist häufig verpflichtend und empfiehlt sich, um sich Vorteile zu verschaffen, Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Unklarheiten zu vermeiden und Haftungsrisiken zu reduzieren.
Weitere Informationen zum Thema AGB finden Sie in unseren Ratgebern AGB erstellen oder AGB prüfen lassen.
Ungeachtet der Rechtstexte müssen auch eine Vielzahl von Gesetzen eingehalten werden. Welche auf das eigene Angebot zutreffen, hängt dabei maßgeblich vom Tätigkeitsbereich ab. Dies kann zum Beispiel die Preisangaben betreffen oder aber die korrekte Kennzeichnung von Waren, sowie die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Zudem muss man insbesondere bei Werbeaussagen aufpassen und darf keine Rechte Dritter verletzen. Hierbei eröffnet sich ein sehr weites Feld, was erlaubt ist und was nicht, sodass eine anwaltliche Beratung diesbezüglich unerlässlich ist, wenn man dauerhaft rechtssicher aufgestellt sein möchte.
Welche Haftungsrisiken gibt es bei einer Website?
Als Inhaber*in der Webseite haftet man für die darüber abrufbaren Inhalte zunächst nach den gesetzlichen Bestimmungen, das heißt für Fahrlässigkeit und Vorsatz. Im Detail kommt es jedoch darauf an, um welche Art von Webseite es sich handelt. So stellt es einen Unterschied dar, ob man ein Forum betreibt, über das andere Nutzer*innen Inhalte einstellen können, oder aber eine gewöhnliche Informationsseite oder einen Shop.
Im Innenverhältnis zum*zur Nutzer*in lässt sich die Haftung für übermittelte Inhalte zwar verlagern, im Außenverhältnis ist man jedoch erst mal als Webseitenbetreiber*in verantwortlich. Dabei gilt allerdings keine überbordende Haftung für Inhalte von Dritten, sondern man unterliegt viel mehr gewissen Prüfpflichten. Heikel wird es immer dann, wenn trotz berechtigter Aufforderung eines*einer Rechteinhaber*in keine Entfernung der beanstandeten Inhalte erfolgt. Hat man die Inhalte hingegen selbst eingepflegt oder eine dritte Stelle damit beauftragt, so steht man vollständig in der Haftung.
Häufige Haftungsfelder sind dabei Ansprüche aus Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Weitere Informationen zum Thema Urheberrechtsverletzung finden Sie in unserem Ratgeber Urheberrechtsverletzung – was tun?
Wieso sollte ich eine Website anwaltlich überprüfen lassen?
Zwar besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit eine Webseite selbst auf die rechtliche Konformität hin zu überprüfen, jedoch ist die Gefahr groß, dass hierbei etwas übersehen wird. Denn in den letzten Jahren ist ein wahrer Dschungel an rechtlichen Vorschriften entstanden, den man mit laienhaften Kenntnissen kaum noch überblicken kann.
Zu erwähnen ist auch, dass die Abmahnindustrie nicht nachgelassen hat. Insbesondere wenn man in einem Bereich unterwegs ist, in dem der Markt umkämpft ist, empfiehlt sich eine Überprüfung bzw. ein Abmahncheck dringend. So können hohe Folgekosten für vermeintlich kleine Fehler wie etwa fehlende oder unzutreffende Angaben vermieden werden.
Denn eines ist klar: Wird auch nur ein Rechtsverstoß verfolgt, sind die Kosten dafür in aller Regel höher als die Gebühren die entstehen, wenn man eine Website rechtlich prüfen lässt.. Eine solche Investition in eine professionelle Prüfung lohnt sich daher. In diesem Zusammenhang soll auch hervorgehoben werden, dass insbesondere Gründer*innen sich mit der rechtlichen Komponente auseinandersetzen und einen Abmahncheck durchführen lassen sollten.
Auch wenn das Kapital zu Beginn verständlicherweise nicht hoch ist, sollte man hier nicht am falschen Ende sparen. Denn auch wenn man neu am Markt ist, schützt dies keinesfalls vor den rechtlichen Fallstricken und den argwöhnischen Augen der Mitbewerber*innen.
PRAXIS-TIPP
Oft sind die Kosten für eine erhaltene Abmahnung deutlich höher als für die rechtliche Überprüfung der Webseite (Abmahncheck) durch eine*n Anwält*in.
Was kostet ein Abmahncheck?
Die Kosten einer Webseitenprüfung lassen sich nicht pauschal festlegen. Denn der Umfang der Prüfung variiert je nach Art und Gestaltung der Webseite erheblich. In der Praxis entsteht zumeist der größte Aufwand für die Prüfung eines Online-Shops oder eines Community-Systems. Reine Informationsseiten hingegen erfordern regelmäßig einen eher geringen Aufwand und sind daher in der Prüfung auch deutlich günstiger.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für einen Abmahncheck. Benötigt wird dafür nur die Angabe Ihrer Webseite. Es erfolgt dann eine kostenlose Ersteinschätzung zu Umfang und Preis der Prüfung, wahlweise per telefonischem Rückruf oder schriftlich.
Was muss ich bei Online-Shops beachten?
Als Betreiber*in eines Online-Shops müssen einige gesetzliche Informationspflichten eingehalten werden. Dazu gehört die Belehrung über das Widerrufsrecht, aber auch die Mitteilung der Liefer- und Versandbedingungen.
Insbesondere beim Widerrufsrecht gibt es Fallstricke. Denn eine falsch formulierte Widerrufsbelehrung führt dazu, dass Kund*innen das Widerrufsrecht deutlich länger als die gesetzlich üblichen 14 Tage ausüben dürfen. Als Unternehmer*in darf man das Widerrufsrecht in bestimmten Fällen ausschließen oder beschränken. Dies gilt zum Beispiel bei individuell angefertigten Waren, bei Hygieneprodukten und Downloads. Hier ist Vorsicht geboten, denn der Ausschluss gilt nicht automatisch, sondern nur, wenn darüber auch korrekt belehrt worden ist.
Je nachdem was man anbietet, müssen viele weitere gesetzliche Informationspflichten eingehalten werden. So zum Beispiel bei
- medizinischen Produkten
- Waren die nach Gewicht oder Größe berechnet werden
- Textilien
- Artikeln die mit Batterie/Akku betrieben werden
- Spielzeugen
- Kosmetika
Die Liste ließe sich beinahe endlos fortführen.
In vielen Bereichen existieren europäische Verordnungen und Richtlinien, die es zu beachten gilt. Verstößt man hiergegen, riskiert man eine kostspielige Abmahnung eines*einer Konkurrent*in und mitunter auch Bußgelder durch die zuständigen Behörden.
Ein in der Praxis häufiges Problemfeld sind auch immer wieder die Angaben zu Lieferzeiten. Höchste Vorsicht ist hier geboten, wenn unverbindliche Lieferzeiten genannt werden. Dies ist nur in engen Grenzen möglich.
RECHTS-TIPP
Online-Shops können auf eine Widerrufsbelehrung, sowie auf Impressum und Datenschutzerklärung nicht verzichten. Gerne helfen wir Ihnen auf yourXpert.de bei der Erstellung der Rechtstexte.
Zu konstatieren ist, dass die rechtlichen Voraussetzungen in den letzten Jahren immer größer geworden sind und dieser Trend scheint auch nicht abzunehmen, sondern weitet sich zunehmend aus. Insbesondere kleinen Anbieter*innen kann hier noch bevor das eigene Business erfolgreich werden kann, schnell die Existenzgrundlage entzogen werden. Hier gilt ganz klar die alte Weisheit: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Ab wann sind Newsletter unzulässig?
Newsletter sind ein beliebtes Mittel, um Kund*innen auf dem aktuellsten Stand zu halten und langfristig zu binden. Auch hier lauern jedoch rechtliche Fallen.
Etabliert und von der Rechtsprechung anerkannt hat sich das sogenannte „Double-Opt-In“ Verfahren. Hierbei erfolgt die Anmeldung zum Newsletter in zwei Schritten. Im ersten Schritt wird die E-Mail-Adresse auf der Webseite eingetragen. Bereits dabei empfiehlt sich, dass vor Abschicken der Anmeldung den Datenschutzhinweisen zugestimmt werden muss, etwa durch Setzen eines Häkchens. Im zweiten Schritt müssen Nutzer*innen sodann den Erhalt des Newsletters und die Richtigkeit der E-Mail-Adresse nochmal bestätigen. Am einfachsten geht dies durch Generierung eines Aktivierungslinks, welcher in der ersten E-Mail angeklickt werden muss.
Weiterhin sollten in jeder E-Mail die verschickt wird, auch die rechtlichen Daten zum*zur Absender*in stehen, also eine Art kleines Impressum mit Name und Kontaktdaten. Darüber hinaus ist es verpflichtend, dass der Newsletter ohne besondere Hürden auch wieder abbestellt werden kann. Am sinnvollsten ist dafür ein schlichter Link zur Abbestellung in jeder E-Mail.
Vorsicht ist auch geboten, wenn der Empfang des Newsletters mit gewissen Vorteilen belohnt wird. Hierbei kann schnell gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstoßen werden. Genauer hinsehen muss man auch, wenn für den Versand des Newsletters ein*e Dienstleister*in gewählt wird, welche*r die Daten außerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Nachdem das Datenschutz- Abkommen der USA mit der EU (sog. Privacy Shield) kürzlich für unwirksam erklärt wurde, ist hier besondere Vorsicht geboten.
HINWEIS
Durch Wegfall des Privacy Shields ergeben sich neue Herausforderungen an die wirksame Gestaltung von Newslettern.
Wie man Newsletter unter Abwägung der eigenen Marketing-Interessen rechtssicher gestaltet, ist jedoch eine Detailfrage, weshalb sich eine anwaltliche Beratung anbietet.
Was gilt für Namens- und Markenrechte bei Domains?
Noch bevor man in die Gestaltung der Webseite einsteigt, sollte man sich Gedanken über die Wahl der richtigen Domain machen.
Während man bei Domainendungen beinahe freie Wahl hat, ist auf den Namen an sich ein besonderes Augenmerk zu legen.
Hierbei können schwerwiegende Fehler begangen werden, insbesondere wenn an dem gewünschten Domainnamen bereits Rechte von Dritten bestehen. Dies kann dazu führen, dass man die Domain nicht nur nicht mehr nutzen darf, sondern wohl möglich auch hohe Kosten für Marketing und der Produktion von Artikeln verbrannt hat. Eine markenrechtliche Überprüfung vor der Wahl der Domain empfiehlt sich daher.
PRAXIS-TIPP
Ein falsch gewählter Name kann das Geschäftsmodell zerstören.
Weitere Informationen zum Thema Markenrecht finden Sie in unserem Ratgeber Markenrechtsverletzung – so reagieren Sie richtig und unserem Ratgeber Marke anmelden.
Sind Gewinnspiele auf Webseiten zulässig?
Gewinnspiele darf man grundsätzlich auf der eigenen Webseite veranstalten. Allerdings müssen dabei einige Aspekte beachtet werden.
Voraussetzung ist zunächst, dass man die Teilnahmebedingungen klar formuliert. Widersprüche können hierbei zu Haftungsfallen führen. In den Bedingungen sollte man unter anderem festlegen, wie lange man teilnehmen darf, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, welche Ausschlüsse es gibt und wie die Preise vergeben werden.
Auch über den Umgang mit den Daten aus dem Gewinnspiel muss transparent umgegangen werden und die Teilnehmer*innen vollumfänglich aufgeklärt werden, was mit diesen geschieht.
PRAXIS-TIPP
Vollständige und korrekte Teilnahmebedingungen sind verpflichtend. Gerne prüfen wir auf yourXpert.de Ihr Gewinnspiel auf die Einhaltung der Bestimmungen.
Unzulässig ist ein Gewinnspiel jedenfalls dann, wenn es nur zum Schein veranstaltet wird, die versprochenen Preise also tatsächlich gar nicht ausgelobt werden. Dies leuchtet sicherlich jedem*jeder ein, doch die in der Praxis interessanten Fällen spielen sich zumeist in dem Bereich ab, bei dem die Teilnahme am Gewinnspiel an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist.
Ein häufiges Streitthema ist dabei, ob man die Teilnahme von einer Gegenleistung abhängig machen darf. Dies kann ein Geldeinsatz sein, wobei man sehr vorsichtig sein muss, um nicht die Grenze zum unerlaubten Glücksspiel zu überschreiten. Immer beliebter ist heutzutage jedoch die Teilnehmer*innen zur Abgabe von positiven Bewertungen oder „Likes“ aufzufordern. Hier drohen erhebliche wettbewerbsrechtliche Konsequenzen, weshalb ein Gewinnspiel bestenfalls vor der Veröffentlichung anwaltlich überprüft werden sollte.
Was muss ich bei Werbeaussagen auf Webseiten beachten?
Natürlich möchte man sich auf der eigenen Webseite auch möglichst gut und professionell präsentieren, um den Absatz der angebotenen Waren und Leistungen zu steigern. Doch nicht jede nett oder vorschnell getroffene Aussage ist auch zulässig. Mit einer unzulässigen Werbeaussage begeht man eine Wettbewerbsverletzung, die von Mitbewerber*innen oder Verbänden abgemahnt und gerichtlich verfolgt werden können.
Als Grundsatz muss man sich merken, dass irreführende oder falsche Werbeaussagen unzulässig sind. So darf man etwa nicht behaupten, dass man das beste Produkt hat, wenn man dies nicht beweisen kann (sog. Spitzenstellungswerbung). Auch Vergleiche zur Konkurrenz sind heikel. Äußerste Zurückhaltung ist mit Heilversprechen geboten, also dass von einem Produkt eine bestimmte Wirkung ausgeht.
Zudem ist die Werbung mit Selbstverständlichkeiten untersagt. So darf man etwa nicht prominent damit werben, dass man ein Widerrufsrecht oder Gewährleistung anbietet, da diese Verbraucherrechte gesetzlich vorgeschrieben sind. In der Praxis immer häufiger anzutreffen, ist auch die Verwendung gefälschter Bewertungen, die gegen Gegenleistung verfasst worden sind.
PRAXIS-TIPP
Irreführende und wahrheitswidrige Aussagen sind unzulässig. Der Grat ist jedoch teils schmal und eine anwaltliche Überprüfung daher sinnvoll.
Nicht zu unterschätzen ist auch die Problematik rund um das Thema Kennzeichnung von Werbung. Dies wird immer häufiger Gegenstand von Abmahnungen, da die Rechtsprechung sich hier in vielen Fragen noch uneins ist und die gesamte Werbebranche sich vermehrt weg vom Rundfunk hin zum Online-Marketing wendet.
Ohnehin ist das weitreichende Problemfeld der Werbeaussagen überwiegend von der Rechtsprechung geprägt, weshalb man ohne das juristische Know-How im Dickicht der rechtlichen Vorgaben schnell steckenbleibt.
Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zum Abmahncheck einholen!
Als Webseitenbetreiber*in muss ein wahres Füllhorn an gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, das heutzutage kaum zu überblicken ist. Fallstricke lauern hier an allen Ecken und Enden, die sich potenzieren, wenn man auf der Webseite nicht nur über sich informieren, sondern darüber hinaus auch Waren und/oder Leistungen gegen Entgelt anbieten möchte. Der Gesetzgeber und die Gerichte tragen maßgeblich dazu bei, dass es immer schwieriger wird eine Webseite rechtssicher zu gestalten und zu pflegen. Daher empfiehlt es sich dringend, einen Abmahncheck durchführen zu lassen. Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie mit dem Abmahncheck von yourXpert Ihre Website rechtlich prüfen. Kontaktieren Sie unsere Anwält*innen für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.
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Wie funktioniert die kostenlose Ersteinschätzung?
Nach Schilderung Ihres Anliegens, meldet sich innerhalb weniger Stunden einer*eine unserer Anwält*innen bei Ihnen und, soweit im Einzelfall möglich, erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Wie ist der Ablauf nach der kostenlosen Ersteinschätzung?
Bei weiterem Handlungsbedarf erhalten Sie von Ihrem*Ihrer Anwält*in ein individuelles unverbindliches Festpreisangebot. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten. Dabei fallen für Sie keine Kosten an.
Was ist der Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und einer kostenpflichtigen Rechtsberatung?
Eine Ersteinschätzung kann als Orientierungshilfe dienen. Sie erfahren hier gegebenenfalls, ob Ihr Anliegen Aussichten auf Erfolg hat, welche nächsten Schritte bzw. welcher Aufwand in Ihrem Fall notwendig wäre, oder welche Möglichkeiten Sie haben weiter vorzugehen.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine Ersteinschätzung nicht erfolgt, zum Beispiel wenn eine solche mit einer umfangreichen Prüfung verbunden wäre.
Im Gegensatz zu einer kostenlosen Ersteinschätzung stellt eine Rechtsberatung eine fundierte und umfassende rechtssichere Beratung dar, welche auf alle relevanten Aspekt eingeht und eine umfangreiche Prüfung Ihres Anliegens beinhaltet. Diese Rechtsberatung muss auch als solche vergütet werden, jedoch nur, wenn Sie das unverbindliche Beratungsangebot annehmen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung erhalten Sie deshalb auch ein Angebot für eine abschließende Rechtsberatung.
Welche Kosten entstehen?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Der Preis für die abschließende Rechtsberatung wird individuell im unverbindlichen Angebot angegeben. Kosten entstehen für Sie also immer erst, wenn Sie nach der Ersteinschätzung das individuelle, anwaltliche Festpreisangebot annehmen.
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