Steuererklärung für beschränkt steuerpflichtige für Einkünfte aus Vermietung
Fragestellung
Hallo,
wir brauchen ein bisschen Hilfe beim ausfüllen der Steuererklärung.
Unsere Situation:
- Meine Frau und ich sind verheiratet nach dem Englischen Recht, sie ist Ukrainerin and ich bin deutsch
- Wir wohnen seit 5 Jahren permanent in London
- Wir haben eine Wohnung in Berlin die wir an fremde vermieten und sind in Deutschland beschränkt einkommentssteuerpflichtig (nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Die Wohnung gehört beiden zu 50%.
- Wir sind dabei folgende Erklärungen auszufüllen: Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige - ESt 1C plus Anlage V
- Wir haben KEINE Fragen zum Doppelbesteuerungsabkommen, wir wissen was in wir England ausfüllen müssen.
Was wir gerne wissen würden:
Unser Verstädnis ist, dass das wir zwei separate Steuererklärungen abgeben müssen, für meine Frau und für mich. Wenn wir alles über mich versteuern würden, würde die Steuer höher ausfallen (da progressiv).
- Wenn wir zwei Erklärungen abgeben, müssen wir alle Einnahmen und Ausgaben (wie Zinsen und Absetzungen etc) zur Hälfte in beiden Steuererklärungen eintragen?
- Was müssen wir in der Anlage V Zeile 25 eingeben? Liegt überhaupt eine Grundstücksgemeinschaft vor? Wir haben einfach nur eine Wohnung gekauft in einem Hochhaus.
- Da wir insgesamt in den ersten Jahren einen Verlust erziehlen, wo müssen wir den Übertrag auf das nächste Jahr beantragen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann
Sehr geeherter Fragesteller,
zu Ihrer Frage nehme ich im Rahmen einer Erstberatung Stellung:
1. Da Sie beide nur beschränkt steuerpflichtig sind, kommen die Grundsätze der Zusammenveranlagúng, die eine unbeschränkte ´Steuerpflicht voraussetzen, für Sie nicht in Betracht, so dass Sie zwei getrennte Einkommensteuererklärungen abgeben müssen.
2. Diese sind - ohne eine bisher noch nicht bekannte Steuernummer - bei dem Finanzamt abzugeben, das ´für die Lage der Wohnung maßgebend ist. Dies ist das Finanzamt, an das Sie die Grundsteuer für die Wohnung zahlen.
3. Die Besteuerungsgrundlagen für die beiden Einkommensteuererklärungen werden formal durch einen Feststellungsbescheid festgestellt, der auf einer weiteren Erklärung Ihrerseits beruht: Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus der Eigentumswohnung nebst Anlage FB (2017). Auch diese Erklärung ist bei dem unter 2. erwähnten Finanzamt - zunächst ohne Steuernummer! -abzugeben. Die gesamten Einkünfte (also für beide Ehepartner) deklarieren Sie in de Anlage V Vermietung und Verpachtung.
4. Den auf jeden Ehegatten entfallenden hälftigen Anteil weisen Sie in den Einkommensteuererklärungen in der Anlage V in Zeile 27: Einkünfte aus Vermietung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die einzelnen Positionen der Einnahmen und Werbungskosten (rückseitig) werden nur in der Anlage V zur Feststellungserklärung angegeben!
Sämtliche Erklärungen stehen im Internet zur Verfügung und können über ELSTER dem Finanzamt übermittelt werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hinreichenden Aufschluss über die Vorgehensweise gegeben habe. Über eine Bewertung meiner Beratung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
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