Bitcoins steuerfrei nach einem Jahr, Steuererklärung
Fragestellung
Guten Tag,
was ist, wenn man 10-20 Bitcoins besitzt und man nicht weiß, wann man für wieviel gekauft hat und Einkäufe nicht beweisen kann? Kann ich die Bitcoins dann einfach ein Jahr lang halten und dann problemlos auszahlen lassen, ohne dass ich eine Steuererklärung schreiben muss?
Was ist, wenn ich eine sehr hohe Anzahl von Bitcoins besitze (als fiktionales Beispiel: 10000BTC) , die Transaktionen nicht nachweisen kann und ich sie auszahlen möchte, wird es dann Probleme vom Finanzamt geben?
MfG
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl. Betriebswirt Günther Grießhaber
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
auf Basis Ihrer Angaben kann ich Ihnen meine folgende Ersteinschätzung mitteilen:
Das Thema ist noch sehr neu, deshalb gibt es auch noch keine Rechtssicherheit, was die Besteuerung betrifft.
Die Finanzverwaltung vertritt jedoch die Ansicht, dass es sich bei dem Verkauf von Bitcoins um private Veräußerungsgeschäfte gem. §23 EStG handelt, wenn zwischen Erwerb und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.
Für die Steuererklärung ist nur der Gewinn- oder Verlust relevant. Diesen müssen Sie jedoch ermitteln: Verkaufspreis abzüglich Anschaffungskosten und abzüglich Werbungskosten.
Bei einer Haltedauer länger als ein Jahr wäre also nichts in die Anlage SO einzutragen. Die Höhe des Bestandes spielt dabei keine Rolle.
Die Transaktionen sollten dennoch nachgewiesen werden können. "Probleme" bekommen Sie dann, wenn Sie Gewinne dem Finanzamt verschweigen und diese entdeckt oder vermutet werden. Deshalb ist eine Dokumentation der Vorgänge ratsam, auch wenn Sie zunächst nicht zu einer Besteuerung führen.
Ich hoffe geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
G. Grießhaber
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danke für ihre Antwort.
Wenn ich ihren Beitrag richtig verstanden habe, sind Bitcoins, die ein Jahr "gelagert" werden, steuerfrei und müssen somit nicht in die Steuererklärung bzw in die Anlage SO eingetragen werden.
Sie geben mir den Rat, eine Dokumentation der Gewinne und Verluste zuführen, auch wenn meine Bitcoins nach einem Jahr nicht steuerpflichtig sind. Meinen Sie mit "Gewinne" die Gewinne, die man erhält, wenn man seine Bitcoins in Euros auszahlen lässt oder die "Gewinne", die entstehen, wenn man Bitcoins erhält?
Außerdem habe ich das Problem, dass frühere Transaktionen mit Bitcoins nicht aufgezeichnet wurden und deshalb nicht nachweisbar sind. Was meinen Sie, was Ich tun sollte?
MfG
richtig, bei der "Lagerung" länger als ein Jahr sind Gewinne steuerfrei.
Gewinn ist die Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungspreis. Solange Sie nicht verkaufen, brauchen Sie diesen auch nicht zu ermitteln. Dann gibt es auch keine Transaktionen zu dokumentieren. Verkauf wäre der Umtausch in EURO. Wenn Sie Bitcoins erwerben, tauschen Sie EURO in Bitcoin. Dabei gibt es keinen Gewinn.
Der Bestand ist ja technisch dokumentiert. Der Wert ist auch historisch nachvollziehbar. Wenn Sie nichts versteuern sollten Sie für den Fall der Fälle belegen können, dass es keine Transaktionen gab. Aus heutiger Sicht dürfte das gelingen (Screenshot, Ausdrucke).
Sie schreiben zwar von einem fiktiven Beispiel, aber es handelt sich dabei um erhebliche Summen. Es könnte also theoretisch sein, dass Sie einen hohen EURO-Betrag erklären müssen. Darauf zielt meine Empfehlung ab.
Technischen Rat kann ich Ihnen leider nicht geben, aber nach meinem Verständnis sind alle bisherigen Bitcoins nachvollziehbar.
Viele Grüße und einen schönen Abend.
G. Grießhaber