Ärger mit Veterinäramt
Fragestellung
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Ich habe folgendes Problem.
Das Veterinäramt stellt hinter meinem Rücken Nachforschungen. Dürfen die das? Habe ich kein Privatleben? Muss ich mich über alles rechtfertigen und Rechenschaft ablegen?
Das Veterinäramt war bei mir zu Besuch, weil man mich angezeigt hatte.
Zu dem Zeitpunkt hatte ich 7 Katzen bei mir, für 14 Tage zur Pflege, weil meine Freundin in Urlaub geflogen ist. Ich selbst habe 2 Katzen, macht zusammen mit den Pflegekatzen 9 Katzen. Die 7 Katzen meiner Freundin und meine 2 eigenen, einen Hund habe ich auch.
Meine Wohnung sah zu diesem Zeitpunkt etwas unordentlich aus, nur etwas. Da ich zurzeit arbeite und noch in der Probezeit bin, habe ich keinen Arbeitsvertrag. Ich habe überhaupt nichts in den Händen. als ich vom Veterinäramt Besuch bekam, ließ ich die Leute rein und gleich fiel mir die Eine in den Rücken: oh hier sieht es aber nicht gut aus. Ich kam leider noch nicht dazu den Haushalt zu machen, da ich ja vormittags arbeite und das habe ich dem Veterinäramt auch gesagt. Heute erfahre ich von meiner Rechtsanwältin, dass das Veterinäramt hinter meinem Rücken Nachforschungen stellt, wo ich arbeite und hat sich an meinem Arbeitsplatz wo ich zurzeit auf Probe arbeite erkundigt, ob ich da arbeite.
Ich fühle mich hintergangen.
Auch will das Veterinäramt die Adresse und den Namen meiner Freundin, von der ich die 7 Katzen gepflegt habe. Ich habe anfangs einen falschen Namen und eine falsche Stadt genannt. Auch das hat das Veterinäramt dann über die Einwohnermeldeamtsauskunft angefordert und dann erfahren, dass es den Namen in ganz Deutschland nicht gibt.
Ich habe einen falschen Namen und eine falsche Stadt angegeben, weil ich nicht möchte, das die Freundin von mir nun auch ständig das Veterinäramt am Hals hat.
Mich ärgert, dass das Veterinäramt hinter meinem Rücken mir nach schnüffelt, wo ich arbeite und sich an meinem Arbeitsplatz erkundigt, ob ich da arbeiten würde. was kann ich tun?
Habe mal die E-Mail meiner Anwältin kopiert und hier eingegeben:
Sehr geehrte Frau Wilhelm,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf ihre E-Mail vom heutigen Tage und teile mit, dass das Veterinäramt hinsichtlich ihrer Angaben bezüglich ihrer Freundin Nachforschungen angestellt hat.
Eine Person mit dem von Ihnen angegebenen Namen existiert weder in Deutschland, noch ist eine solche Person in Bad Nauheim gemeldet. Das Veterinäramt hat eine entsprechende Einwohnermeldeamtsauskunft angefordert.
Dies ist dem Veterinäramt aufgefallen, sodass hier Nachfragen bestehen.
Hinsichtlich ihrer Arbeitsstelle hat das Veterinäramt ebenfalls ihre Angaben überprüft und im Marienhospital Darmstadt Nachforschungen über ihr Arbeitsverhältnis angestellt.
Vom Marienhospital Darmstadt hat das Veterinäramt die Mitteilung erhalten, dass sie dort nicht tätig seien.
Insoweit geht das Veterinäramt davon aus, dass sie diesen gegenüber falsche Angaben getätigt haben.
Weiter hat das Veterinäramt eine Anzeige durch eine Frau in Nordrhein-Westfalen erhalten.
Diese hat dem Veterinäramt mitgeteilt, dass Sie im Internet nach Maine Coon Katzen gesucht habe und in diesem Zusammenhang mit Ihnen Kontakt aufgenommen hatte.
Die Frau hat dem Veterinäramt weiter mitgeteilt, dass sie nach Darmstadt in ihre Wohnanschrift gefahren sei und dort eine angeblich vollkommen verwahrloste Wohnung vorgefunden habe, in welcher sie die Katzenbabys verkaufen wollten.
Die Frau hätte dann aus Mitleid zwei Katzenbabys von Ihnen erworben.
Die Frau hat dem Veterinäramt weiter mitgeteilt, dass die Katzenbabys schwer krank gewesen seien.
Diese Anzeige dürfte auch der Grund für die ständigen Kontrollen in ihrer Wohnung sein.
In diesem Zusammenhang ist auch die Beschlagnahme ihres Hundes zu sehen.
Das Veterinäramt hat dem Ordnungsamt mitgeteilt, dass sie angeblich dauerhaft falsche Angaben gegenüber dem Veterinäramt tätigen.
In diesem Zusammenhang hält das Veterinäramt, sowie das Ordnungsamt Sie nicht für zuverlässig.
Im Hinblick darauf, dass sie auch erreichen wollen, dass Ihnen der Hund zurückgegeben wird, sollten Sie zumindest den vollständigen Namen und die Wohnanschrift ihrer Freundin mitteilen, an welche Sie die Katzen wieder übergeben haben.
Wir haben sonst keine Möglichkeit dem Veterinäramt gegenüber zu beweisen, dass die Katzen tatsächlich wieder an die sprechende Eigentümerin zurückgegeben wurden.
Das Veterinäramt ist gerade aufgrund der Anzeige der Frau aus matter Westfalen sehr besorgt.
Dies vor allen Dingen, da das Veterinäramt offensichtlich bei den Katzenbabys die sich zeitweise in ihrer Wohnung aufgehalten haben, Parasiten nachweisen konnte.
Das Veterinäramt möchte insoweit die Katzen erneut begutachten, um diese eventuell tiermedizinisch zu versorgen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie Namen und Anschrift der Person mitteilen, die nunmehr im Besitz der Katzenbabys ist.
Mit freundlichen Grüßen
Krause
Rechtsanwältin
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrte Ratsuchende,
der Tierschutz ist eine der Aufgaben des Veterinäramtes. Das Veterinäramt sitzt grundsätzlich beim Landkreis und nimmt daher auch öffentliche Aufgaben war: Die Verhältnisse zwischen Bürgern und Behörden werden durch das öffentliche Recht, insbesondere das Verwaltungsrecht geregelt.
Wenn die Behörde also Anhaltspunkte erhält, sei es durch Anzeigen oder von welcher Seite auch immer, dann wird sie tätig und beginnt zu ermitteln. Denn der Tierschutz ist eine staatliche Aufgabe. Insoweit besteht ein Amtsermittlungsgrundsatz. Die Behörde muss möglichst alle Umständen für und wider ermitteln, die für eine behördliche Entscheidung erforderlich sind.
Der von Ihnen beschriebene Sachverhalt rechtfertigt meiner Ansicht nach die Ermittlungen des Veterinäramts. Sollte die Behörde weitere Umstände ermitteln, die für eine nicht ordnungsgemäße und vielleicht artgerechte Haltung von Tieren durch Sie sprechen, dann könnte sie sogar ein Halteverbot aussprechen. Es ist insbesondere das gute Recht der Behörde zu ermitteln, wenn sie meint, dem Tierschutz werde jemand nicht gerecht, solange sie keine Rechte Ihrerseits verletzt. Das sehe ich hier bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt nicht. Insbesondere haben Sie die Herrschaften in die Wohnung gelassen, das heißt, Sie haben eingewilligt. Eine Nachfrage beim Arbeitgeber ist nicht unzulässig. Vielmehr beeinflussen Sie die Sache negativ, da Sie Angaben machen, die nicht der Wahrheit entsprechen und die Behörde dadurch noch stutziger wird, wie es scheint.
Ich empfehle daher, wie Ihre Anwältin bereits schreibt, der Behörde ausreichende Angaben zu machen, um die Widersprüche und Zweifel hinsichtlich der Haltung der Tiere gegenüber der Behörde aufzulösen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Nutzen Sie gerne die Kommentarfunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
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Aber was hat denn mein Arbeitsplatz mit dem tierschutz zu tun? Das verstehe ich nicht zumal es ja auch noch das Datenschutz gesetzt gibt. Ich wurde von einer Frau angezeigt die behauptet das ich ihr 2 kranke Kätzchen verkauft hätte und meine Wohnung verwahrlost wäre was aber nicht stimmt, Wohnung ist ordentlich bis auf das eine einzige mal wo mich jetzt das Veterinäramt besuchte undichten 7 katzen zur Pflege bei mir aufgenommen habe da Freundin in Urlaub ging. Nach ihrem Urlaub holte sie ihre katzen auch sofort ,sind ja ihre katzen. Aber ich sehe nicht ein dem Veterinäramt den Name und Anschrift meiner Freundin zu geben, da sie nichts mit der sache zu tun hat. Und das Veterinäramt macht mir ja dauernd Probleme,ständig erfinden die was neues wo sie mich mit belasten,mal war es der Balkon wo katzennetz dran war da müsse dieses oder jenes geändert werden, dann beim nächsten Besuch wieder der Balkon bzw das katzennetz aber diesesmal war es ein anderes Problem, ich habs wieder ausgebessert und jetzt isses auch wieder so dass das Veterinäramt mir ständig Steine in weg legt. Ich frage mich halt ob ich keine rechte habe? Seit ich alleine bin, ohne Partner da wir uns getrennt haben, machen die mir das Leben schwer, weil ich ja eh keinen Zeuge habe oder mal bestand wenn die kommen, die kommen ja immer unangemeldet.
Der Arbeitsplatz hat unmittelbar nichts mit dem Tierschutz zu tun, aber natürlich ermittelt eine Behörde in alle Richtungen und fragt deshalb auch mal bei Ihrem Arbeitgeber nach Informationen. Und wie Sie den Sachverhalt beschreiben, hatte die Behörde sogar den richtigen Riecher, Sie haben scheinbar hinsichtlich Ihres Arbeitgebers falsche Angaben gemacht. Datenschutzrechtlich wäre das allenfalls ein Problem für den Arbeitgeber, wenn er persönliche Daten, die Sie betreffen, herausgegeben hätte. Der Behörde ist hier nichts vorzuwerfen.
Wenn die Wohnung zu dem Zeitpunkt nicht ordentlich war und verwahrlost aussah, dann stimmt es ja, was die Frau in der Anzeige mitgeteilt hat, unabhängig davon, ob sie ansonsten gepflegt ist. Wie gesagt müssen Sie dem Veterinäramt nicht den Namen und die Anschrift Ihrer Freundin mitteilen. Wenn Sie aber den Verdacht hinsichtlich Ihrer Person auflösen wollen und nicht Gegenstand weiterer Ermittlungen sein möchten, dann würde ich an Ihrer Stelle kooperieren. Denn auf andere Weise werden Sie nicht mehr nachweisen können, dass Sie die Katzen zurückgegebenen haben.
Sie haben Rechte. Aber das Veterinäramt hat auch Rechte und sogar die Pflicht, den Tierschutz zu gewährleisten, was sogar eine im Grundgesetz verfassungsrechtlich abgesicherte Aufgabe ist und damit sehr hohen Rang genießt. Solange die Behörde nicht rechtswidrig handelt, wird da kein Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg haben.
Wenn Sie dem Veterinäramt plausible Erklärungen für deren Anliegen und Fragen liefern, dann sollten Sie auch in Ruhe gelassen werden, wenn Sie den Tierschutz nicht gefährden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Gibt es Möglichkeiten hund wieder zu bekommen? Ein schreiben mit wiederspruch habe ich ja erhalten wo ich wiederspruch einlegen kann gegen die Entscheidung das mein antrag für halteerlaubnis abgelehnt wurde.
Der Arbeitsplatz hat unmittelbar nichts mit dem Tierschutz zu tun, aber natürlich ermittelt eine Behörde in alle Richtungen und fragt deshalb auch mal bei Ihrem Arbeitgeber nach Informationen. Und wie Sie den Sachverhalt beschreiben, hatte die Behörde sogar den richtigen Riecher, Sie haben scheinbar hinsichtlich Ihres Arbeitgebers falsche Angaben gemacht. Datenschutzrechtlich wäre das allenfalls ein Problem für den Arbeitgeber, wenn er persönliche Daten, die Sie betreffen, herausgegeben hätte. Der Behörde ist hier nichts vorzuwerfen.
Wenn die Wohnung zu dem Zeitpunkt nicht ordentlich war und verwahrlost aussah, dann stimmt es ja, was die Frau in der Anzeige mitgeteilt hat, unabhängig davon, ob sie ansonsten gepflegt ist. Wie gesagt müssen Sie dem Veterinäramt nicht den Namen und die Anschrift Ihrer Freundin mitteilen. Wenn Sie aber den Verdacht hinsichtlich Ihrer Person auflösen wollen und nicht Gegenstand weiterer Ermittlungen sein möchten, dann würde ich an Ihrer Stelle kooperieren. Denn auf andere Weise werden Sie nicht mehr nachweisen können, dass Sie die Katzen zurückgegebenen haben.
Sie haben Rechte. Aber das Veterinäramt hat auch Rechte und sogar die Pflicht, den Tierschutz zu gewährleisten, was sogar eine im Grundgesetz verfassungsrechtlich abgesicherte Aufgabe ist und damit sehr hohen Rang genießt. Solange die Behörde nicht rechtswidrig handelt, wird da kein Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg haben.
Wenn Sie dem Veterinäramt plausible Erklärungen für deren Anliegen und Fragen liefern, dann sollten Sie auch in Ruhe gelassen werden, wenn Sie den Tierschutz nicht gefährden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Nachfrage:
Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:
Sie machen viele Ausführungen, von denen leider nur wenige für die Sache genutzt werden können. Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, dann kann man gegen diesen per Widerspruch grundsätzlich innerhalb eines Monats vorgehen.
Wenn Sie vorbestraft sind, dürfte es nicht darauf ankommen, dass die Strafen abbezahlt sind. Die Strafen dürften noch im Bundeszentralregister eingetragen sein, da die Fristen für die Löschung noch nicht abgelaufen sein dürften. Daher dürfte die Behörde diese berücksichtigen, wenn Sie beispielsweise eine Zuverlässigkeit des Halters prüft.
Ich kann Ihnen gerne anbieten, Sie gegenüber dem Veterinäramt zu vertreten, wenn Sie mich direkt unter meiner Emailadresse beauftragen. Dann würde ich einen Widerspruch mit Widerspruchsbegründung erheben, wenn Aussichten auf Erfolg bestehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
Danke für Ihre Antwort.
Gerne würde ich sie beauftragen um meine Interessen zu vertreten,da ich mir nicht mehr sicher bin ob meine Anwältin meine Interessen richtig vertritt, da mir bei meiner Anwältin aufgefallen ist das sie schon einiges falsch gemacht hat und durch die fehler der Anwältin mir die Sache noch schwieriger gemacht wird.
Und die Sache mit Veterinäramt hat nichts mit Hund zu tun,das Veterinäramt hat hund amy ebenfalls gesehen und mich gefragt ob ich für hund amy wesenstest sowie für mich die sachkundeprüfung habe,diese legte ich dem Veterinäramt vor und Veterinäramt schaute sich die Tests an und war zufrieden das diese vorhanden sind und sagte okay das ist in Ordnung. Den Ärger mit Veterinäramt habe ich ja wegen den katzen, um den hund gings ja garnicht. Und meine Anwältin Fr. Krause sagte das Veterinäramt habe zum Ordnungsamt Kontakt aufgenommen und hätte dem ordnungsamt mitgeteilt das ich dem Veterinäramt wohl keine richtigen Angaben machen würde/Lüge.
Im schreiben des ordnungsamt welches mir mit postzustellungsurkunde zugestellt wurde steht überhaupt nichts drin dass das ordnungsamt vom Veterinäramt kontaktiert wurde. Im schreiben des ordnungsamtes steht anderes drin das man mir halt keine halteerlaubnis geben will wegen Unzuverlässigkeit da mein polizeiliches Führungszeugnis diese Einträge hat über die straftaten. Mit Veterinäramt habe ich ärger wegen den katzen die bei mir zu besuch waren aber inzwischen wieder bei ihren Besitzer sind. Und mit ordnungsamt habe ich anderes Problem wegen hund ,da mir die halteerlaubnis abgelehnt wurde.
Ich teile noch mit das ich meiner Rechtsanwältin bereits einen beratungshilfeschein hereingereicht. hatte wegen der Sache mit ordnungsamt. Das war letzte Woche als ich ihr den beratungshilfeschein gab. Gerne aber würde ich Ihnen den Fall überlassen, da ich das Gefühl habe meine Anwältin baut wieder mist, das hat sie nämlich schon einmal.
Unter welcher e-Mail Adresse kann ich sie dann beauftragen? Finde hier niergendswo ihre E-mail adresse.
wenn Sie bereits in der Sache einen Beratungshilfeschein beantragt haben und Ihre Anwältin diesen abrechnet, wird es nicht leider möglich sein, in derselben Sache wieder einen Beratungshilfeschein zu beantragen, so dass Sie die Gebühren selbst zahlen müssten. Aber Sie können gerne versuchen, einen neuen Beratungshilfeschein zu beantragen, damit ich Sie vertreten kann.
Sie können auf meiner Internetseite www.rechtsanwalt-pilarski.de schauen, dort finden Sie sonst auch ein Kontaktformular, mit dem Sie mich anschreiben können.
Gruß
Werde mich drum kümmern einen neuen beratungshilfeschein zu bekommen.
Werde auch nochmal mit meiner Anwältin reden ,da mir bekannt ist das man den Fall samt beratungshilfeschein der schon bei ihr liegt an einen anderen Rechtsanwalt abgeben kann.
Habe ihnen noch das schreiben vom ordnungsamt hochgelegen über den ablehnungsbescheid und das der Hund amy sichergestellt ist und zur Verwertung ans tierheim freigegeben wurde vom ordnungsamt womit ich nicht einverstanden bin,denn ich möchte ja meinen Hund wieder haben da sie wirklich ein sehr lieber hund ist und bisher nie auffällig war.
Sie haben, glaube ich, eine Kontaktanfrage über diese Plattform geschickt. Diesen Kontakt muss ich kaufen. Ich denke, es ist nicht sinnvoll von mir diese anzunehmen, da Sie mich ja per Beratungshilfeschein beauftragen wollen. Denn auf die Kontaktanfrage hin müsste ich Ihnen eine Angebot machen, dessen Preis Sie hier über die Plattform zahlen müssten.
Gruß
Okay, ich schicke das ihnen auf anderen Wege zu .habe ja ihre E mail adresse. Danke