Trennungs-Unterhalt + nachehelicher Unterhalt + Versorgungsausgleich
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Wöhler,
ich benötige aufgrund veränderter Verhältnisse Ihren fachlichen Rat zu Trennungs- und auch nachehelichem Unterhalt bzw. zum Versorgungsausgleich. Hier kurz das familiäre Problem:
Meine Frau (55 Jahre, Pharma-Managerin) & ich (knapp 64 Jahre, Freiberufler / Ex-Journalist)
sind seit 19.05.1983 verheiratet (2018: 35 Jahre) und haben uns in 11/17 getrennt. Meine Frau
hat am 01.01.2018 eine eigene 2-Zi-Wohnung im Allgäu bezogen - ich bewohne das Eigenheim
allein und renoviere es momentan, um es dann schnellstmöglich in 2018 verkaufen zu können.
Die Immobilie wird also einvernehmlich verkauft & der Erlös 50% zu 50% unter uns aufgteilt.
Wirtschaftlich gesehen, gab es seit unserem Hausbau 1999 eine Absprache: Meine Frau macht Karriere und verdient das Geld zum Leben - & ich (Freiberufler seit 1993) habe dafür jahrelang
sehr viele Eigenleistungen am Haus erbracht & unsere 2 Kinder & 3 Hunde aus dem Tierschutz betreut. Daher gab es seither kaum nennenswerte Einkünfte bei mir - und es war mir objektiv
auch gar nicht möglich, einen Angestellten-Job anzunehmen, um Geld zu verdienen. Ein Sohn
ist Architekt & verheiratet, ser 2. Sohn ist 2008 auf der Fahrt zur Abi-Prüfung tödlich verunglückt.
Meine Frau möchte - nach anwaltlicher Beratung - in 09/18 die Scheidung einreichen. Sie ist eine
Karrierefrau, die für ihren 16-Stunden-Job Ehe & Familie, Sohn & toten Sohn, Haus & Garten und
eigentlich alles aufgegeben und alle Brücken hinter sich abgebrochen hat. Dafür ist sie seit vielen
Jahren Alleinverdiener & verdient z.Zt. ca. 4.200 € netto p.m. Ich erhalte seit 03/18 von ihr einen freiwilligen Trennungs-Unterhalt von 900 € p.m. (entspricht ca. 3/7 nach Abzug der monatlichen, finanziellen Verpflichtungen) - Rücklagen von ca. 3.500 € stehen mir für meine Hausrenovierung ebenfalls zur Verfügung. Das ist momentan nicht das aktuelle Problem, sondern dies:
Wie sieht es mit meiner finanziellen Versorgung nach der Scheidung aus (die ich eig. nicht will, da
triviale Gründe) ? Hinzu kommt, dass am 01.04.2020 meine Regelaltersrente beginnt und ich ca.
560 € Rente p.m. erhalte. Meines Wissens nach erhält meine Frau lt. Renten-Info 2018 bei Eintritt
in die Rente ca. 3000 €. Findet hier 1 Versorgungsausgleich statt oder 1 nachehelicher Unterhalt?
Können Sie den Versorgungsausgleich in etwa beziffern, damit ich 1 Anhaltspunkt habe? Ich weiß nur, dass der RA meiner Frau geraten hat, ca. 250 € p.m. ab Scheidung vorsorglich einzuzahlen,
um das ursprüngliche Rentenniveau von 3.000 € wieder zu erlangen. Ausgleich ist mir unbekannt.
Vielleicht auch bedeutsam ist dies: Ich habe mich in 03/18 wohl etwas zu viel über das asoziale Verhalten meiner Frau in Sachen Scheidung aufgeregt & wurde dann notfallmäßig 4 Tage auf der Intensivstation wegen zu hohen Blutdruckes (233 : 125) i. V. m. akutem Schwindel behandelt. Der Schwindel ist nach wie vor existent & behindert mich massiv bei allen Bewegungen und Arbeiten
am/im Haus. Eine Besserung ist momentan nicht in Sicht, ein Arztbesuch in KW 19 vorgesehen.
Ich darf mich bereits im Voraus für Ihre fachliche Einschätzung bedanken und wünsche Ihnen
sowohl zwischendurch als auch zukünftig vom Guten nur das Beste und verbleibe für heute
mit freundlichen Grüßen
R. W.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke für Ihre Anfrage.
Zunächst muss man klarstellen, dass eine endgültige Einschätzung erst möglich ist, wenn man weitere Informationen und insbesondere weitere Unterlagen kennen würde.
1. Die Scheidung werden Sie nicht verhindern können, weil es nur auf den Ablauf des Trennungsjahres ankommt und darauf ob ein Ehegatte die Ehe für gescheitert hält. Es hat auch nach Ihren Angaben seit der Trennung keine ehelichen Gemeinsamkeiten mehr gegeben. Es reicht dann letztlich wenn einer der Eheleute die Scheidung will, weil es eine gesetzliche Vermutung für das Scheitern der Ehe nach Ablauf eines Jahres gibt. Diese werden Sie nicht widerlegen können. Allerdings akzeptieren die Gerichte die Einreichung des Scheidungsantrages in der Regel nur kurz vor Ablauf des Jahres. Im Oktober könnte der Scheidungsantrag sicher gestellt werden, September würden unsere Gerichte vor Ort nicht akzeptieren.
Zur Höhe des Trennungsunterhalts kann ich natürlich nichts genaues sagen, hier müsste man eine konkrete Berechnung nach dem Einkommen Ihrer Frau und von Ihnen durchführen. Ich kann daher nicht beurteilen ob die 900 € pro Monat angemessen sind. Wenn Sie sehr wenig verdienen erscheinen mir 900 € bei einem Einkommen Ihrer Frau von 4200 € netto unter grober Anlegung der 3/7 etwas wenig, auch wenn man das Einkommen um Verbindlichkeiten bereinigen muss. Ich rate dringend dazu hier eine umfassende Berechnung vornzunehmen, zumal zum Einkommen Ihrer Frau auch alle Bonuszahlungen zählen. Nach einer Scheidung haben Sie noch nichts vom Versorgungsausleich, weil Sie noch keine Rente beziehen. Sie müssen dann einen Antrag auf nachehlichen Unterhalt stellen, am besten noch im Scheidungsverfahren. Die Höhe wäre vergleichbar mit dem Trennungsunterhalt, wobei nach der Scheidung der Grundsatz der Eigenverantwortung höher ist. Allerdings werden Sie in 2 Jahren Rente beziehen und bis zur Rechtskraft der Scheidung werden ungefähr 6-9 Monate vergehen. In der kurzen Zeit bis zur Rente wäre es Ihnen nicht zumutbar wieder Vollzeit zu arbeiten. Man muss aber prüfen ob Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit intensivieren können oder ob Ihnen ein Minijob zumutbar ist. Bei Ihrem Alter würde ich aber eher davon ausgehen das Sie nicht mehr arbeiten müssen.
Der Versorgungsausgleich findet mit der Scheidung automatisch statt, den nachehelichen Unterhalt müssen Sie geltend machen. Beides steht nebeneinander und schließt sich nicht aus. Allerdings hängt beides zusammen. Wenn Sie in Rente gehen, werden Sie nicht nur Ihre 560 € erhalten, sondern aufgrund des VA wesentlich mehr. Leider kann Ihnen niemand eine Zahl nennen ohne das bekannt ist über welche Versorgungen Ihre Frau verfügt und wie viel davon auf die Ehezeit entfällt. Ausgeglichen werden die Ansprüche die in der Ehe erworben wurden. Bei 35 Ehejahren werden sicher fast alle Anwartschaften ausgeglichen. Unter den VA fallen alle Rentenansprüche, also auch eine betriebliche Altersversorgung oder private Versicherungen wie Riester Renten. Di 250 € pro Monat werden nach meiner Ansicht nicht reichen. Es wäre jetzt aber reine Spekulation. Wenn Ihre Frau einen Rentenspruch von 3000 € hat und davon zB. 2800 € auf die Ehe entfallen, dann würden Sie 1400 € bekommen. Sie müssen von Ihrem Rentenanspruch aber auch die Hälfte abgeben. Nach Durchführung des VA und nach Renteneintritt wird der Unterhalt Wegfallen oder sinken, weil Ihr Einkommen ja höher geworden ist. Sie müssen also mindestens für die Zeit bis zur Rente den nachehelichen Unterhalt geltend machen.
2. Wie gesagt, läßt sich zum Versorgungsausgleich nichts näheres sagen, hier muss man erst im Rahmen des Scheidungsverfahrens die Auskünfte zum Versorgungsausgleich abwarten.
Ihre Gesundheit spielt nicht direkt eine Rolle, sondern nur wenn es um die Dauer des nachehelichen Unterhalts geht und bei der Frage, ob Ihnen aktuell Mehrarbeit zuzumuten ist, wovon ich nicht ausgehe.
3. Ich kann leider zum Zugewinnausgleich nichts sagen, auch hier müsste man die Zahlen zum Anfangs- und Endvermögen kennen.
Gerade wegen des Unterhalts und es Versorgungsausgleichs bin ich nach meiner Erfahrung der Meinung das Sie ohne anwaltliche Hilfe nicht auskommen werden. Ich stehe gerne zur Verfügung.
Auch Ihnen alles Gute. Sie können sich gerne bei Rückfragen melden.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
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Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Notar