Tierhaltung im Mietrecht
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Faber,
ich moechte Ihnen folgenden Fall kurz schildern der mich und meine Familie aergert, und Ihnen dann meine Frage stellen:
Wir sind im Nov. 2013 in eine Mietwohnung eingezogen: alter Bauernhof, die Wohnung liegt direkt neben der Wohnung der Vermieterin. Im Fruehjahr 2014 haben wir die Vermieterin gebeten uns einen kleinen Hund zu gestatten, vor allem weil die Kinder sich sehr gerne einen wuenschen. Wir brauchten die Erlaubnis laut Vertrag (s.u.).
Die Vermieterin (ca. 65 Jahre alt) hat vermieden die Frage eindeutig zu beantworten. Wir haben sie mehrmals hoeflich gebeten sich auszusprechen. Erst nachdem ich sie aufgefordert hatte in dem Vertrag die Erlaubnis eines Hundes festzulegen hat sie eindeutig nein gesagt, der Grund war dass sie kein Hundegebell hoeren moechte und keine Hundehaare in unserer Mietwohnung haben moechte. Das war im Juli 2014, und fuer uns war die Sache erledigt.
Seit etwa einem Monat gibts neue Mieter bei der gleichen Vermieterin im kleinen, freistehenden Haeuschen auf dem gleichen Hofgelaende, gleich nebenan. Wir haben festgestellt dass die Mieter zwei Katzen halten.
Auf Nachfrage bei der Vermieterin erklaerte sie sie haette ihr Einverstaendnis gegeben. Ich habe sie dann darauf hingewiesen dass sie uns keinen Hund gestattet hatte, dass wir das unfair finden, und wir uns in unseren Rechten beeintraechtigt sehen. Ich habe sie darum gebeten gleiche Bedingungen fuer die neue Vermieter zu stellen und die Erlaubnis der Katzen zu widerrufen. Sie meinte "jaja dann werde ich das wohl machen muessen".
Aber seitdem ist nichts geschehen, die Katzen laufen noch immer herum, und wir fuehlen uns als zweitrangige Mieter wo wir dich zuerst hier waren. Bei Nachfrage bei der vermieterin letzte Woche hiess es Lapidar sie haette es vergessen und sie wuerde sich mal umhoeren (also wieder mal auf die lange Bank schieben). Ich habe ihr gesagt wir haben es nicht vergessen und aergern uns an die ungleiche Behandlung, und kuendigte an ich wuerde sie in Kuerze wieder darauf ansprechen. Die Kinder verstehen nicht mehr warum "die wohl und wir nicht" und wir sind in Erklaerungsnot.
Wir wuerden einer der folgenden Ziele erreichen (oberstes am Liebsten, unterstes eher ungerne):
- Die Katzenhaltung der neuen Mieter wird widerrufen und die Mieter befolgen die Widerrufung.
- Wir bekommen die Erlaubnis zum Halten eines kleinen Hundes
- Wir bekommen eine reduzierte Mietrate.
Frage waere ob einer der drei Ziele mit relativ ueberschaubarem Aufwand (Gerichtsgang moeglichts vermeiden aus Gruenden von Kosten und Dauer).
Vielen Dank fuer die Beantwortung der Frage.
Mit freundlichen Gruessen
S. Ploumen
Orsbach/Aachen
Formularmietvertrag Haus und Grund Aachen, Ausgabe 7/2013
Paragraph 24
2. Die Haltung eines sonstigen Haustieres, insbesondere einer Katze oder eines Hundes und anderer Tiere, die ueblicherweise nicht in Kaefigen, geschlossenen Terrarien oder Aquarien gehalten werden, ist nur mit vorheriger Einwilligung des Vermieters zulaessig. Eine Einwilligung wird nur fuer den Einzelfall nach pflichtgemaessem Ermessen erteilt und kann, wenn Unzutraeglichkeiten auftreten, insbesondere wenn durch das Tier/die Tiere andere Mieter oder Dritte belaestigt oder in ihren Rechten beeintraechtigt werden oder wenn eine Gefaehrdung oder Verschmutzung der Mietsache eingetreten oder zu befuerchten ist, widerrufen werden.
Die Tierhaltung muss artgerecht.. erfolgen. Die Haltung von... sog. gefaehrliche Hunde ...ist nucgt gestattet.
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Antwort von Rechtsanwalt Hans Joachim Faber
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich fürchte, den Gang zum Gericht, den Sie vermeiden wollen, könnte ich IHnen auch gar nicht ruhigen Gewissens empfehlen.
Einen Anspruch gegen die Nachbarn auf Entfernung der Katzen haben Sie nicht. Die Nachbarn sind nicht Ihre Vertragspartner. Bei der Vermieterin müssten Sie geltend machen, dass Sie durch die Katzen belästigt oder in Ihren Rechten beeinträchtigt sind, was im ersten Fall nicht dafür spräche, dass Sie selbst ein Tier halten sollten, wenn Sie sich von Katzen unzumutbar belästigt fühlen sollten. Die Beeinträchtigung der Rechte ließe sich insofern andenken, als Sie sich - zu Recht natürlich - ungerecht behandelt fühlen. Hier gilt aber wie so oft der Grundsatz "Keine Gleichheit im Unrecht". Und nebenbei: wollen Sie wirklich, dass die armen Katzen im Tierheim landen?
Mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz können Sie natürlich argumentieren, wenn Sie nun doch einen Hund anschaffen wollen. Das Haar-Argument zählt offensichtlich nicht mehr für die vermieterin, denn zwei Katzen haaren mehr als ein Hund. Und das Lärm-Argument zieht auch nicht, denn Katzen machen nachts auch gerne Lärm und Hunde kann man so erziehen, dass sie so wenig wie möglich bellen. Ob Sie allerdings eine Duldung der Vermieterin auch einklagen könnten, halte ich für sehr fraglich. Das Gericht würde sich vermutlich daran halten, dass Hunde nun einmal andere Tiere sind als Katzen und letztlich die Vertragsfreiheit gilt. Eine Benachteiligung nach AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) können Sie schon deshalb nicht geltend machen, weil hier die Ausschlusskriterien nach § 19 Abs. 5 greifen.
Weil insofern auch kein echter Mangel der Mietsache vorliegt, können Sie auch keine Minderung geltend machen.
Sie sollten an den Gerechtigkeitssinn der Vermieterin appellieren und ihr sanft ankündigen, dass Sie nunmehr einen Hund ins Haus holen werden. Eine stärkere rechtliche Handhabe sehe ich leider nicht.
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