Hundezucht nach § 11 Tierschutzgesetz
Fragestellung
Ich bin eine Gewerblicher Hundezüchter nach § 11 des Tierschutzgesetz.Nun ist es so das wir für eine Rasse keine Erlaubnis haben(versäumt dem Amtstierarzt zu informieren).Derzeit hatten wir eine Erlaubnis mit bis 10 Zuchthunden zu züchten.Unsere neue Amtstierärztin stellt sich da eine wenig komisch an und deutete mehrfach an "wir schauen mal mit wie vielen Hunden sie Züchten dürfen" oder von mir hätten Sie keine Erlaubnis erhalten.Ich muss dazu sagen das wir selbst nach Ortswechsel jedesmal anstandslos eine Erlaubnis nach § 11 von zwei verschiedenen Amtstierärzten erhalten haben.Es gab diesbezüglich nie Probleme.Auch anzeigen oder der gleichen gab es nie.Nun meine Frage.Kann die Amtstierärztin mir Die Erlaubnis von 10 Zuchthunden Aufheben? Oder nur noch eine für 6 oder 7 Hunden ausstellen? Muss ich mir sorgen machen mein Gewerbe einzustellen?
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Antwort von Hundetrainer u. Psychologin Barbara Schütze
hallo,
der Amtstierarzt stellt fest, ob Sie die Voraussetzungen nach § 11 erfüllen.
Größe der Zwinger, Auslauf, Erfahrungen und so weiter werder hier beurteilt.
Sollte er die Freigabe nach § 11 nicht geben, muss er dies begründen und dann kann ja Abhilfe geschaffen werden. Zum Beispiel: Keine ordnungsgemäße Unterbringung. An Ihrer Erfahrung kann es ja dann nicht liegen.
Dann müsste er benennen was verändert werden muss. Er kann aber nicht willkürlich entscheiden. Haben Sie den Eindruck, dass hier willkürlich entschieden wird und keine Argumente kommen, können Sie das Veterinäramt einschalten und dort um eine weitere Prüfung bitten.
Ich hoffe Ihnen hiermit weiterhelfen zu können.
Liebe Grüße
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