Abschreibung, Reisekosten und Privatanteil Telekommunikation
Fragestellung
Kurz zu meiner Person:
Gewerbe als Existenzgründer eröffnet am 01.02.2016, umsatzsteuerpflichtig.
Beratung und Verkauf von Telekommunikationsprodukten, Einrichtung von kabellosen Netzwerklösungen auf LTE Basis, CRM für Firmen.
1. Reisekosten, Geschäftswagen, Abschreibung
02.2016 – 10.2016 Verwendung Mietwagen zur Monatsmiete geschäftlich und privat von
Mietwagenrechnung vorhanden, keine Tankbelege, Abrechnung nach KM Pauschale, Ausführliche Dokumentation aller betrieblichen Fahrten durch Fahrtenbuch nachweisbar. Privatanteil der Fahrten nach km unter 2%. (98 von 100 km wurden betrieblich genutzt). Jedoch stand der Wagen an allen freien Tagen zur Verfügung und wurde genutzt. Kalkulation Anteil privat nach freien Tagen: 22%
Frage: Wie kalkuliere ich die Reisekosten gesetzlich konform ohne Angriffspunkt des FIAMT?
Bedingung: Rechnungen der Mietwagenfirma muss wegen Mehrwertsteuer in Kalkulation einfließen.
Kann die Mietwagenrechnung zu 100% abgerechnet werden? Wie hoch ist denn nun die Kilometerpauschale? 0,30 €/ km da ja keine Tankbelege vorhanden. (Hinweis/ nebensächlich: in 2015 Kleinunternehmer mit Privat-PKW 0,30 €/ km abgerechnet).
Erste Veränderung der Situation in 2016 wegen neuem Auftraggeber.
Ab 11.2016 Verwendung PKW, Marke Mercedes CLS, 12 Jahre alt, 207.000 km. Schwacke Zertifikat. NP inkl. Sonderausstattung 55680 €. Schwacke Wert aktuell (11.2016): 10850 €. Nutzungsdauer des hohen Alters und der Laufleistung wegen max. 24 Monate. Fahrleistung 50000 km / Jahr (Privatfahrten 7500 km / 15 %). Abrechnung per Tankquittung und Rechnungen für Reparatur, Instandhaltung und lfd. Kosten. FAHRTENBUCH VORHANDEN!
Achtung! Eigentümer, Halter ist Mutter, EU Rentner und kann daher keine Rechnung an mich (Nutzungsgebühr) ausstellen. Nutzer, Besitzer, Versicherungsnehmer zu 100% ich.
Wagen darf nicht auf mich zugelassen werden, Eigentum nicht auf mich übertagen werden (drohende Inso).
Nutzung des Wagens beruflich und privat.
Frage: Wie kalkuliere ich nun die Fahrzeugkosten? Wie sieht es mit dem Privatanteil aus? Kann ich sämtliche Reparaturkosten zu 100% als betriebliche Aufwendungen abrechnen (ca. 2500 € / Jahr)?
Ich denke nicht. Abzug Privatanteil sicherlich nach Privatgebrauch, also 15 %.
Abschreibung nach km durch Ermittlung des Restwertes?
Kann ich den Restwert gen 0 setzen und die vollen 10850 € auf 2 Jahre absetzen oder lieber doch einen Restwert schätzen. Sind denn 2 Jahre ok oder muss ich auf unrealistische 6 Jahre kalkulieren?
2. Telekommunikationskosten, Datennutzung, sehr „tricky“
Wenn es doch so einfach wäre.
Nach Gesetzeslage ist bei Abrechnung von Telekommunikationskosten exemplarisch eine Auflistung der privat/ geschäftlichen Gespräche zu führen.
Leider sind die Kosten nicht durch Telefonate, sondern durch den mobilen Datenverbrauch entstanden. (Kein DSL zu Hause + beruflich unterwegs). Es ist derzeit technisch nicht möglich, den Datenverbrauch, die Datenpakete einem Kunden oder einem Zeitraum zuzuordnen (In 2016 nutzte ich verschiedene Anbieter 1%1, Vodafone der Netzabdeckung wegen.
Wie argumentiere ich bei FIAMT? Wie berechnet man nun den Privatanteil? Zuweisung der Datenpakete unmöglich. Sollte ich einen der 4 betrieblich genutzten Verträge herauslösen, diesen als Privatvertrag angeben und als Privatverbrauch verbuchen? Oder den Eigenverbrauch besser nach freien Tagen berechnen? Was ist FIAMT konform?
Für Ihre kompetente Antworten Danke ich im Voraus.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Ich füge im Anschluss jeweils blockweise Ihre Fragen ein und antworte hierzu:
Frage 1a):
Wie kalkuliere ich die Reisekosten gesetzlich konform ohne Angriffspunkt des FIAMT?
Bedingung: Rechnungen der Mietwagenfirma muss wegen Mehrwertsteuer in Kalkulation einfließen. Kann die Mietwagenrechnung zu 100% abgerechnet werden? Wie hoch ist denn nun die Kilometerpauschale? 0,30 €/ km da ja keine Tankbelege vorhanden. (Hinweis/ nebensächlich: in 2015 Kleinunternehmer mit Privat-PKW 0,30 €/ km abgerechnet).
Antwort:
Sie nehmen bzgl. des Mietwagens sämtliche Kosten als Betriebsausgabe auf abzgl. des 2% igen Anteils für über ein Fahrtenbuch nachgewiesenen privaten Nutzungsanteils. Vorsteuer machen Sie nur in Höhe von 98% geltend.
Die Kilometerpauschale in Höhe von 30 Cent pro betrieblich gefahrenen Kilometer kann man nur alternativ ansetzen und nicht zusätzlich zu den tatsächlichen Kosten für den Mietwagen. Bei der pauschalen Methode kann aber keine Vorsteuer geltend gemacht werden.
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Frage 1 b ....veränderte Situation
Antwort:
Da das Fahrzeug Ihnen nicht zugerechnet werden kann, ist es auch nicht möglich, es dem Betriebsvermögen zuzurechnen. Das wäre auch wenig sinnvoll,weil bei der 1% Methode vom Bruttolistenpreis auszugehen ist und damit durch die Kostendeckelung kein Euro Betriebsausgabe steuerlich zustande käme. Hier empfehle ich, wenn Sie die laufenden Kosten jedoch wirtschaftlich tragen, die Kosten im Rahmen einer sachgerechten Schätzung auf Basis einer hinreichenden Dokumentation (nicht zwingend Fahrtenbuch) in betrieblich und privat aufteilen und den betrieblichen Teil als Betriebsausgabe geltend machen. Vorsteuer gibt es auch nur anteilig.
Frage 2
Wie argumentiere ich bei FIAMT? Wie berechnet man nun den Privatanteil? Zuweisung der Datenpakete unmöglich. Sollte ich einen der 4 betrieblich genutzten Verträge herauslösen, diesen als Privatvertrag angeben und als Privatverbrauch verbuchen? Oder den Eigenverbrauch besser nach freien Tagen berechnen? Was ist FIAMT konform?
Antwort:
Eine Nachweisführung privat/geschäftlich scheint wohl kaum möglich zu sein. Hier hilft auch nur wieder eine sachgerechte Schätzung der anteiligen Verwendung, wobei es seitens des Finanzamt kaum aufgegriffen wird, wenn man auf Basis der ersten Schätzung fortan pauschal verfährt. Die Schätzung des privaten Anteils macht Sinn, wenn man die Gesamtkosten nach anteiligen freien Tagen aufteilt und dann den Teil, der für die nicht freien Tage verbleibt nochmals um z.B. 10% kürzt (weil anzunehmen ist, dass mann auch an den nicht freien Tagen eine private Nutzung vornimmt.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
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Die Kosten für den Mietwagen allein beliefen sich auf ca. 1000,- Euro.
Ich habe irgendwann gelesen, das man die Fahrtkosten anhand von Herstellerdaten, vom Durchschnittspreis Benzin / Diesel schätzen kann.
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Veränderte Situation:
Ich verstehe Ihre Antwort wie folgt:
Ich führe ein Fahrtenbuch aller betrieblichen Fahrten. Die Differenz zur Gesamtleistung ergibt den Eigenanteil. Ich verbuche alle Fahrzeugkosten als Betriebsausgabe. Den prozentual ermittelten Privatanteil als Eigenverbrauch. Da das Fahrzeug an Wert verliert, kann ich natürlich auch den Wertverlust geltend machen. Lt. mobile.de (Gutachten) hat das Fahrzeug nach einem Jahr einen Wertverlust in Höhe von 3750.- Euro. Diesen mache ich nebst Abzug des Privatanteils ebenfalls geltend.
1) alle Kosten für den Mietwagen nehmen Sie in höhe der bezrieblichen Quote als Betriebsausgaben in Ihre Gewinnermittlung auf. Dann ist doch alles drinnen, mehr geht nicht.
2) leider falsch verstanden! Das Auto gehört Ihnen nicht,weil es der Mutter eghört bzw. die Mutter Halterin ist. Daher kann es nie zu Betriebsvermögen werde. Sie können analog wie oben, können nur die Kosten geltend machen, die anteilig betrieblich sind und geignet nachgewiesen werden, gerne auch mittels Fahrtenbuch.