Anwalt für Vertragsrecht online fragen
Voreilige Entscheidungen bei der Vertragsunterzeichnung können später zu erheblichen Nachteilen führen. Deshalb ist es sinnvoll, sich vorab kompetenten Rat einzuholen. Dies gilt ebenso, wenn es nach Vertragsabschluss z.B. um Rücktrittsrechte geht. Dann finden Sie Hilfe bei einem Experten für Vertragsrecht.
Auf der Online-Beratungsplattform yourXpert, die bereits mehrfach als Testsieger im Bereich Online-Rechtsberatung ausgezeichnet wurde, stehen Ihnen fachkundige Experten zum Thema Vertragsrecht zur Verfügung. Gehen Sie bei Rechtsfragen auf Nummer sicher und holen Sie sich jetzt professionellen Rat eines Anwalts für Vertragsrecht ein!
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Vertragsrecht Online Beratung
Das Vertragsrecht umfasst eine enorme inhaltliche Bandbreite, da Verträge ständig und in fast allen gesellschaftlichen Bereichen zum Einsatz kommen. Als Laie ist es meist schwierig, Verträge rechtlich richtig einzuschätzen. Ein Vertrag, der sich auf denselben Gegenstand bezieht, kann in den unterschiedlichsten Ausführungen gestaltet werden und dabei eine der beiden Vertragsparteien bevorzugen, ohne dass dies auf den ersten Blick ersichtlich wird. Deshalb ist eine sorgfältige Prüfung vor Vertragsabschluss unbedingt zu empfehlen.
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Online Ratgeber Vertragsrecht
(Lesezeit: ca. 6 Minuten)
Verträge bestimmen unser Alltagsleben, ob wir beim Bäcker Brötchen kaufen, in einen Bus einsteigen oder das Auto eines Bekannten ausleihen, überall verstecken sich Rechtsgeschäfte. Obwohl das Vertragsrecht einen wesentlichen Teil der juristischen Praxis bestimmt, wurde es nicht als eigenständiges Rechtsgebiet in einem Gesetz niedergelegt, sondern ist in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingeflossen. Das BGB enthält in den §§ 143 ff. die grundlegenden Bestimmungen über das Zustandekommen von Verträgen.
Inhalt
- Was ist Vertragsrecht?
- Vorteile der Online-Beratung im Vertragsrecht
- Vertragsschluss: Angebot und Annahme
- Unwirksame Verträge
- Mängelhaftungsrecht: Rücktritt, Minderung, Schadenersatz
- Vertragsrecht-Themen im Überblick
6.1 Forderung
6.2 Kauf / Verkauf
6.3 Kündigung
6.4 Verjährung
6.5 Widerruf
6.6 Zahlung
1. Was ist Vertragsrecht?
Das Vertragsrecht befasst sich zunächst mit dem Zustandekommen aller Art von Verträgen zwischen Privatpersonen, zum Beispiel Kaufverträgen, Werkverträgen, Dienst-, Miet-, Pacht- oder Leihverträgen. Außerdem enthält es Regelungen für die vielen Arten von Missverständnissen, die beim Vertragsschluss auftreten können. Schließlich zeigt das Gesetz Möglichkeiten auf, sich von einem Vertrag wieder zu lösen, etwa wenn ein Vertragspartner getäuscht wurde, sich aus sonstigen Gründen im Irrtum befunden hat, der Vertrag nicht oder schlecht erfüllt wurde oder sich die Sachlage so gravierend verändert hat, dass an den ursprünglichen Vereinbarungen nicht mehr festgehalten werden kann.
2. Vorteile der Online-Beratung im Vertragsrecht
Nicht jeder berufstätige Mensch hat genug Zeit, um zu den regulären Bürozeiten einen Anwalt aufzusuchen, auch wenn die persönliche Beratung für bestimmte Rechtsprobleme sicher unverzichtbar ist. Im Vertragsrecht dagegen bietet sich eine Online-Beratung geradezu an, da der Rechtsanwalt hier im Wesentlichen die schriftlich festgelegten Individualabreden und Klauseln überprüfen muss. Wenn alle Streitpunkte sich aus einem schriftlichen Vertrag ergeben, reicht zumeist die Übersendung des Dokuments per E-Mail aus, damit der Berater die Sachlage umfassend würdigen kann. Dazu kommt für den Mandanten oft eine wesentliche Kostenersparnis bei der Beratung zum Festpreis. Unsere Experten bei yourXpert sind schnell und unkompliziert von jedem Ort aus erreichbar.
3. Vertragsschluss: Angebot und Annahme
Jeder Vertrag kommt durch das Angebot eines Vertragspartners und die Annahme des anderen Partners zustande. Nur in Ausnahmefällen schreibt das Gesetz hierfür eine bestimmte Form vor, zum Beispiel bei Grundstückskaufverträgen, in allen anderen Fällen können Verträge auch mündlich oder nur durch entsprechendes Verhalten abgeschlossen werden. Wenn zum Beispiel ein Kunde im Supermarkt die ausgewählten Waren an der Kasse auf das Band legt, gibt er damit ein Angebot ab. Er möchte die Waren zu dem Preis, den er auf den Etiketten oder am Regal gelesen hat, erwerben. Wenn der Kassierer den Kaufpreis entgegennimmt und den Kunden die Waren einpacken lässt, liegt darin die Annahmeerklärung. Ein Angebot des Verkäufers ist hingegen noch nicht in der Bereitstellung der Waren im Regal zu sehen. Der Kassierer hat noch immer die Möglichkeit, einen Irrtum, zum Beispiel eine falsche Preisauszeichnung, zu erkennen, und das Angebot abzulehnen. Weist er den Kunden darauf hin, dass die Butter nicht 90 Cent, sondern 1,10 Euro kostet, gibt er damit ein neues Angebot über den Verkauf der Butter zum Preis von 1,10 Euro ab.
Nach dem Grundsatz "Falsa demonstratio non nocet" (eine falsche Bezeichnung schadet nicht) kommt es stets darauf an, was die Parteien tatsächlich gewollt haben. Möchten zwei Vertragspartner einen Kaufvertrag über ein Klavier schließen und bezeichnen es als Harmonium, ist ein Kaufvertrag über das Klavier zustande gekommen, wenn beide dasselbe Instrument gemeint haben. Denkt dagegen ein Vertragspartner an ein Klavier, der andere aber an ein Harmonium, liegt mangels übereinstimmender Willenserklärungen kein wirksamer Vertrag vor. Falls der Wille der Parteien nicht zu ermitteln ist, verlangt das Gesetz eine Auslegung nach "Treu und Glauben". Der Richter muss im Zweifelsfall entscheiden, wie ein verständiger Mensch die Erklärung verstehen musste.
4. Unwirksame Verträge
Auch wenn Angebot und Annahme vorliegen, können Verträge unter Umständen unwirksam sein, zum Beispiel wegen Geschäftsunfähigkeit oder beschränkter Geschäftsfähigkeit des einen Teils. Im letzteren Fall kann das Rechtsgeschäft, das vorerst schwebend unwirksam ist, durch die Genehmigung des gesetzlichen Vertreters noch wirksam werden. Weiterhin sind Verträge von Anfang an nichtig, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB), gegen eine zwingende Formvorschrift (§ 125 BGB) oder gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) verstoßen. Dies gilt zum Beispiel für einen Arbeitsvertrag, der über Schwarzarbeit geschlossen wird, oder einen Wohnungsmietvertrag zu einem weit überhöhten Mietpreis (Wucher). Auch eine Anfechtung wegen Täuschung kann dazu führen, dass ein Rechtsgeschäft als nichtig anzusehen ist.
5. Mängelhaftungsrecht: Rücktritt, Minderung, Schadenersatz
Besonders im Kauf- und Werkvertragsrecht ergeben sich häufig Schwierigkeiten daraus, dass die Leistung zwar erbracht wird, aber nicht in der vertraglich vereinbarten Art und Weise. Sachmängel beim Kauf können zum Beispiel darin liegen, dass die Beschaffenheit nicht der Vereinbarung entspricht, die Sache ihre bestimmungsgemäße Funktion nicht erfüllen kann oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Das Gesetz enthält detaillierte Vorschriften über die Rechte des Käufers bei Sachmängeln. Zuerst sieht das BGB als Regelfall vor, dass der Käufer Nacherfüllung verlangen muss, entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Wenn diese Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer sie trotz wirksamer Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgenommen hat, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadenersatz verlangen. Insbesondere die Fristen und Beweisregeln im Mängelhaftungsrecht sind für Laien kaum überschaubar. Vor der Ausübung eines Gestaltungsrechts kann daher eine Online-Beratung als schnelle Entscheidungshilfe dienen.
6. Vertragsrecht-Themen im Überblick
6.1 Forderung
Eine Forderung ist ein schuldrechtlicher Anspruch, das heißt, ein Gläubiger kann von einem Schuldner eine bestimmte Leistung verlangen. Meistens wird in der Praxis um Geldforderungen gestritten, aber es gibt auch Ansprüche auf Vornahme einer Handlung, etwa Erstellung eines Werkes oder Auskunfterteilung, auf Unterlassung oder auf Beseitigung. Forderungen können durch Rechtsgeschäft oder aufgrund eines Gesetzes entstehen. Sobald der Schuldner die Leistung erbringt, erlischt die Forderung.
6.2 Kauf/Verkauf
Der Kauf ist ein Rechtsgeschäft, durch das sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer Eigentum an der Sache zu verschaffen und diese frei von Rechts- und Sachmängeln zu übergeben. Dafür verpflichtet sich der Käufer, die Ware anzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Das Kaufvertragsrecht regelt das BGB in den §§ 433 ff.
Verkauf bezeichnet den Kauf aus der Perspektive des Verkäufers. Damit ist das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft gemeint, dagegen nennt der Gesetzgeber die dingliche Übereignung der Sache, also die Eigentumsübertragung, Veräußerung.
6.3 Kündigung
Eine Kündigung ist die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses. Zu den gebräuchlichsten Dauerschuldverhältnissen zählen Miete, Pacht und Arbeitsverhältnisse. Je nach Art und vertraglichen Regelungen ergeben sich aus dem Gesetz bestimmte Kündigungsfristen und eventuell Formerfordernisse. Da die gesetzlichen Regelungen für Laien oft schwer überschaubar sind, empfiehlt es sich, schon für die Formulierung einer Kündigung rechtlichen Rat einzuholen.
6.4 Verjährung
Schuldrechtliche Forderungen bestehen nur für eine bestimmte Zeit und müssen vor Ablauf dieser Frist im Klagewege geltend gemacht werden. Wenn die Frist abgelaufen ist, kann der Beklagte die Einrede der Verjährung erheben, sodass die Klage abzuweisen ist. Das BGB hat als Regeltatbestand eine Verjährungsfrist von drei Jahren bestimmt. Diese gilt, wenn für die bestreffende Forderung keine Sonderregelung eingreift. In vielen Bereichen gelten jedoch abweichende Spezialvorschriften für einzelne Forderungstatbestände, zum Beispiel im Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht.
6.5 Widerruf
Das BGB regelt in den §§ 355 ff. ein Widerrufsrecht für Verbraucherverträge. Ist einer der Vertragspartner Endverbraucher, so kann dieser innerhalb einer Frist von 14 Tagen einen geschlossenen Vertrag widerrufen mit der Folge, dass dieser nicht wirksam wird. Die Frist beginnt erst zu laufen, sobald der Käufer eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Der Widerruf bedarf keiner bestimmten Form, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich erfolgen und muss inhaltlich den Willen erkennen lassen, vom Vertrag Abstand zu nehmen.
6.6 Zahlung
Eine Zahlung ist die Übereignung von Geld in einer bestimmten Menge. Wenn die Zahlung, wie in den meisten Fällen, als Erfüllung einer Geldforderung dienen soll, muss der Gläubiger alle diejenigen Zahlungsmethoden akzeptieren, die der Verkehrssitte entsprechen, also Barzahlung, Überweisung oder Scheck.
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Häufige Fragen
Welche Vorteile hat eine Online-Rechtsberatung im Bereich Vertragsrecht?
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Wie kontaktiere ich einen Experten für Vertragsrecht auf yourXpert?
Auf yourXpert stehen Ihnen folgende Beratungsarten zur Verfügung:
Email-Beratung
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Schwarzes Brett
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Telefonberatung
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Online Chat-Beratung
Entscheiden Sie sich für eine Live-Beratung per Chat. Erhalten Sie eine persönliche und anonyme 1-zu-1 Beratung von einem Experten für Vertragsrecht direkt per Online Chat.
Wann empfiehlt es sich eine Online Rechtsberatung im Bereich Vertragsrecht über yourXpert in Anspruch zu nehmen?
Wann immer Sie eine kompetente Rechtsberatung im Bereich Vertragsrecht benötigen, stehen Ihnen unsere zertifizierten Vertragsrechtsanwälte zur Verfügung. Lassen Sie Ihre Rechtsfragen durch einen unserer, in der örtlichen Anwaltskammer eingetragenen, Vertragsrechtsanwälte lösen und stehen Sie im Falle eines Rechtsstreites sicher da!
Woher weiß ich, welches der richtige Experte für mich ist?
Vielleicht haben Sie sich schon auf unserer Homepage umgeschaut und unter den Profilen der Vertragsrechtsanwälte jemanden gefunden, an den Sie sich gerne wenden möchten. Dabei hilft Ihnen das Durchsehen des Expertenprofils, die Bewertungen anderer Mandanten, die bisherigen Antworten des Anwalts und ggf. dessen Ratgeber. Auswahl getroffen? Dann können Sie direkt mit Ihrem Experten per X-Mail, Chat oder Telefon Kontakt aufnehmen.
Vielleicht wissen Sie aber auch nicht genau, wie Sie sich für einen unserer Experten entscheiden sollen. Kein Problem, denn dann machen wir das für Sie. Stellen Sie Ihre Anfrage einfach an unser Schwarzes Brett, nutzen Sie die Angebot-einholen-Funktion oder rufen Sie bei unserer Anwaltshotline an und schon wird Ihnen ein passender Experte für Vertragsrecht zugewiesen.
Wer sind die Experten für Vertragsrecht auf yourXpert?
Die Rechtsberatung im Bereich Vertragsrecht wird von zertifizierten Rechtsanwälten des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Beratung vorgenommen. Alle Profile der Anwälte für Vertragsrecht und deren Qualifikationen sowie bisherige Kundenbewertungen können Sie oben einsehen.
Was kostet die Beratung im Bereich Vertragsrecht?
Da es sich bei jeder Beratung von yourXpert um eine individuelle Leistung handelt, werden die meisten Preise vom Rechtsanwalt individuell festgesetzt. Ihr Vorteil: Dies geschieht stets vor einer Beratung. Viele Beratungsprodukte können zum Festpreis angeboten werden D.h. Sie haben stets absolute Kostentransparenz und erleben keine böse Überraschung wie es bei einer Anwaltsberatung vor Ort nicht selten der Fall ist.
Eine telefonische Rechtsberatung im Bereich Vertragsrecht bei yourXpert dauert im Durchschnitt neun Minuten und die Gesprächsminute kostet dabei 1,99 Euro.
Einem Anwalt für Vertragsrecht schriftlich eine Frage zu stellen ist ab 37 Euro möglich.
Wann erhalte ich eine Antwort?
Bei einer E-Mail-Beratung im Bereich Vertragsrecht garantieren wir ein Prüfergebnis innerhalb von 24h, in dringenden Fällen ist auch eine Beantwortung innerhalb von 12h oder 4h möglich! Wer direkt Antwort wünscht, ist mit einem Telefonat oder einem Chatgespräch mit einem Experten für Vertragsrecht gut beraten.
Wer kann meine Anfrage lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?
Ob Sie Ihre Anfrage öffentlich sichtbar machen möchten, entscheiden Sie selbstverständlich selbst. In Ihrem yourXpert-Account haben Sie hierfür nach dem Absenden der Frage die Möglichkeit, die Einstellung so vorzunehmen dass lediglich Sie und Ihr Anwalt Ihre Anfrage lesen können.
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