Passwort vergessen?
ODER Login mit Google
  • Meine Beratungen
  • Kostenlos registrieren
  • Hilfe & Service
Angebot einholen

Anwalt für Verwaltungsrecht online fragen

Im alltäglichen Leben kommt ein*e Bürger*in häufig in Kontakt mit Behörden, Ämtern und Gebühren. Verwaltungsrecht regelt die Beziehung zwischen staatlichen Verwaltungsträgern und den Bürger*innen. In Bezug auf Verwaltungshandeln können viele Fragen aufkommen. Was gehört alles zur öffentlichen Verwaltung? An welches Amt muss ich mich wenden? War die Maßnahme der Behörde rechtmäßig? Kann ich mich dagegen wehren? Gerade auch das besondere Verwaltungsrecht, wie das Baurecht oder das Polizeirecht, kann Sorgen bereiten. Die Erfahrung und das Wissen fachkundiger Anwält*innen geben Ihnen Sicherheit.

Auf der Online-Beratungsplattform yourXpert, die bereits mehrfach als Testsieger im Bereich Online-Rechtsberatung ausgezeichnet wurde, stehen Ihnen fachkundige Expert*innen zum Thema Verwaltungsrecht zur Verfügung. Gehen Sie bei Rechtsfragen auf Nummer sicher und holen Sie sich jetzt professionellen Rat eine*r Anwalt*in für Verwaltungsrecht ein!

Weitere Informationen zum Verwaltungsrecht finden Sie auch in unserem Verwaltungsrecht-Online-Ratgeber.

Verwaltungsrecht: Unsere Rechtsanwälte sind jetzt für Sie da!
Sie wollen mit unseren Anwält*innen telefonieren? Zur Anwaltshotline

Wir finden den passenden Anwalt für Ihr Anliegen

icon_experts_9_1
Anliegen schildern
icon_experts_9_2
Innerhalb weniger Stunden kostenlose Ersteinschätzung erhalten
icon_experts_9_3
Bei Bedarf:
Rechtsanwält*in beauftragen
Anwalt fragen

Allgemeine Filter



Filtern nach Bewertungen

Bewertung ab:
Mind. 0 Bewertungen:

Filtern nach Fremdsprachen

Bewertung Preis (X-Mail) Preis (Tel.) Preis (Chat)
Experten 1-20 von 24
  • Filtern
  • Sortieren
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Unsere lokal vertretene Kanzlei ist Teil einer Kooperation, die Ihnen quer durch Deutschland eine rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung bietet – auch in Ihrer Nähe.Profitieren Sie als Mandant/In von dem kollektiven Wissen unseres Netzwerks.
Kontaktieren
Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Rechtsberatung und Vertretung - Meine Kanzlei arbeitet deutschlandweit und hat sich auf die Beratung über das Internet spezialisiert. Eine anschließende Vertretung ist in vielen Fällen möglich.
Kontaktieren
Wir suchen den passenden Anwalt für Sie: Innerhalb weniger Stunden mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung
Anwalt fragen
Rechtsanwalt Alexander Dietrich
Ich bin schwerpunktmäßig im Zivilrecht tätig, insbesondere im IT-/Datenschutzrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht sowie im Reiserecht und auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.
Kontaktieren
Rechtsanwalt Michael Pilarski
Gerne berate ich Sie entweder im Rahmen der Beantwortung Ihrer eingestellten Rechtsfrage oder aber auch im Wege der Email- oder Telefonberatung. Ich suche die effektivste und zugleich kostenschonendste Lösung Ihres Rechtsfalls nur in Ihrem Interesse.
Kontaktieren
Rechtsanwalt Martin Schröder
Rechtsanwalt und Verteidiger - Rechtsberatung aus langjähriger Berufserfahrung als Verwaltungsjurist, Zivilrichter und Staatsanwalt
Kontaktieren
Rechtsanwalt Marko Liebich
Als Rechtsanwalt bin ich für Sie auf folgenden Rechtsgebieten tätig: Allgemeines Zivilrecht, Coaching-Vertrag, Mietrecht, Kaufrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Werkvertragsrecht
Kontaktieren
Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht berate ich Sie zum Verwaltungs- und Verfassungsrecht. Nutzen Sie meine jahrzehntelange Erfahrung als Justitiar und (stellvertretender) Leiter einer Kreisverwaltung! Daneben bin ich im Erbrecht tätig.
Kontaktieren
Rechtsanwalt  Arnd-Martin Alpers
Schnelle und fundierte ausführliche Beratung zum fairen Preis. Bundesweite Vertretung Ihrer Interessen.
Kontaktieren
Wir suchen den passenden Anwalt für Sie: Innerhalb weniger Stunden mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung
Anwalt fragen
Rechtsanwältin Jenny Weber
Schnelle, umfassende, kompetente Rechtsberatung in vielen Sie betreffenden Situationen. Z.B.:- Ihre Rechte als Mieter & Vermieter, Internetauktionen, Verbraucherecht, Strafrecht, Sozialrecht
Kontaktieren
Rechtsanwältin Kristina Kuhnen
Rechtsberatung und bundesweite Vertretung
Kontaktieren
Rechtsanwalt Raphael Fork
Sie und Ihr rechtliches Problem stehen bei mir beratend, außergerichtlich und gerichtlich allein im Mittelpunkt. Ich berate Sie umfassend, verständlich und vor allem lösungsorientiert.
Kontaktieren
Rechtsanwältin Jana Wollmann
Ich berate Sie gern zu den Fragen der Existenzgründung und des Vertragsrechts, des Arbeits-, Familien-, allgemeines Zivil-, Verkehrs-, und Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Zudem bin ich eine angehende Fachanwältin fürs Steuerrecht.
Kontaktieren
Rechtsanwalt, Richter i.R. Holger Schwarz
Rechtsberatung auf allen Gebieten des Verwaltungsrechts / öffentlichen Rechts.
Kontaktieren
Wir suchen den passenden Anwalt für Sie: Innerhalb weniger Stunden mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung
Anwalt fragen
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Die Kanzlei Newerla beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Internet- und Computerrecht, dem Abmahnungsrecht , dem Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht sowie dem allgemeinen Zivilrecht.
Kontaktieren
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Ich biete Ihnen eine umfassende fundierte Rechtsberatung ohne versteckte Kosten. Eine hohe Erreichbarkeit meiner Kanzlei bei Fragen/Wünschen dank moderner Telekommunikationsmittel ist stets garantiert.
Kontaktieren
Rechtsanwalt Kristian Hüttemann
Meine Kanzlei bietet Ihnen deutschlandweit anwaltliche Beratung und Unterstützung in sämtlichen relevanten Rechtsgebieten unter Einsatz und Verwendung modernster Kommunikationsmitel.
Kontaktieren
Rechtsanwalt Oliver Wolf
Rechtliche Erstberatung und Verfahrensvertretung im Aufenthalts- und Ausländerrecht
Kontaktieren
Rechtsanwalt und Mediator Denis Skaric-Karstens
Beratung und Vertretung im Sozialrecht (Rentenrecht, GdB), Betreuungsrecht und Verwaltungsrecht (Schulrecht, Ordnungsmaßnahmen), Mediation.
Kontaktieren
Wir suchen den passenden Anwalt für Sie: Innerhalb weniger Stunden mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung
Anwalt fragen
Rechtsanwalt Robin Maximilian Classen
Juristische Beratung für kleinere und mittelständische Unternehmen, Privatiers und für Sie ganz individuell.
Kontaktieren
Rechtsanwältin Lena Benjamin
Gerne berate ich Sie u.a. im - Kaufrecht - Mietrecht - Familienrecht (insbesondere Scheidungsrecht) - Verwaltungsrecht (wie z.B. im Schulrecht)
Kontaktieren

Verwaltungsrecht Online Beratung

Das Verwaltungsrecht ist ein sehr komplexer und umfangreicher Rechtsbereich, welcher an vielen Stellen Fachkenntnis und Kompetenz erfordert. Das Verfahren, die Fristen und Zuständigkeiten spielen eine große Rolle. Durch die Online-Befragung von erfahrenen Anwält*innen können Sie in kürzester Zeit Gewissheit und Sicherheit bezüglich eines verwaltungsrechtlichen Problems erlangen. Kurzfristigkeit und Transparenz sprechen in einer solchen Situation dafür, sich Online-Rat zu holen. Zuvor haben Sie die Möglichkeit, sich mit Hilfe unseres Ratgebers über die Besonderheiten des Verwaltungsrechts zu informieren.

Lesen Sie jetzt unseren Verwaltungsrecht-Ratgeber, um einen Überblick über die wichtigsten Themen im Verwaltungsrecht zu bekommen.

Online Ratgeber Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht dreht sich um das Staat-Bürger*in-Verhältnis, sprich die Beziehung zwischen staatlichen Verwaltungsträgern und den Bürger*innen. Es umfasst alle generellen und speziellen Regeln rund um die Funktion und Organisation des Verwaltungsapparates und alle behördlichen und amtlichen Tätigkeiten. Die Aufgabe der  Verwaltung, gesetzgeberische Entscheidungen und sonstige Vorgaben umzusetzen, ist entscheidend für das Funktionieren eines Rechtsstaates. Ein wichtiger Teil der Verwaltungstätigkeit besteht in der Auseinandersetzung mit juristischen Fragen: Was dürfen die Verwaltungsträger in bestimmten Situationen tun? Was ist ihre Pflicht? Kann ein bestimmtes Ziel rechtssicher auch auf andere Weise erreicht werden? Was muss sie tun, wenn eine rechtswidrige Entscheidung getroffen wurde? Dieser Ratgeber zielt darauf ab, Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Themen des Verwaltungsrechts und die Funktionsweise der Verwaltung zu verschaffen.

(Lesezeit: ca. 9 Minuten)

Inhalt

  1. Was ist Verwaltungsrecht?
    1.1 Die Verwaltung
    1.2 Rechtsquellen der Verwaltung
    1.3 Verwaltungsrechtliches Handeln und Grundsätze
    1.4 Das Verwaltungsverfahren
    1.5 Der Verwaltungsakt
    1.6 Abwehrmöglichkeiten
  2. Vorteile der Online-Beratung im Verwaltungsrecht
  3. Verwaltungsrecht-Themen im Überblick
    3.1 Baugenehmigungsverfahren
    3.2 Beamtenrecht
    3.3 Gebührenbescheid
    3.4 GEZ
    3.5 Widerspruch Verwaltungsrecht
    3.6 Wohnsitz

1. Was ist Verwaltungsrecht?

Das Verwaltungsrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts. Im öffentlichen Recht wird sowohl die Beziehung zwischen Trägern der Staatsgewalt und Privatrechtssubjekten als auch das Verhältnis von Trägern öffentlicher Gewalt untereinander geregelt. Das Rechtsgebiet bezeichnet alle Rechtsvorschriften über die Verwaltungstätigkeit.

Verwaltungsrecht lässt sich unterteilen in allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht. Das allgemeine Verwaltungsrecht beschäftigt sich mit Vorschriften, Grundsätzen und Rechtsbegriffen, die den Verwaltungsaufbau, die Organisation, Verfahren, die Vollstreckung und Staatshaftung bestimmen und für alle Bereiche der Verwaltung gelten. Das besondere Verwaltungsrecht betrifft die einzelnen speziellen Sachbereiche wie etwa das Kommunalrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht, das Baurecht, das Beamtenrecht und das Straßenrecht. Diese sind in unzähligen Spezialgesetzen geregelt, welche von Bundesland zu Bundesland variieren.

1.1 Die Verwaltung

Die Verwaltung gehört neben der Regierung zur vollziehenden, öffentlichen Gewalt, der sogenannten Exekutive. Es haben sich drei wesentliche Definitionen herausgebildet:

  • Verwaltung im organisatorischen Sinn: Die Gesamtheit der Verwaltungsträger, Verwaltungsorgane und sonstigen Stellen, die überwiegend materielle Verwaltungstätigkeit ausüben.
  • Verwaltung im formellen Sinn: Alle von Verwaltungsbehörden ausgeübten Tätigkeiten.
  • Verwaltung im materiellen Sinn (negativ): Diejenige Staatstätigkeit, die nicht Gesetzgebung und nicht Rechtsprechung ist.

Laut Art. 30 GG ist die Erfüllung der staatlichen Aufgaben, also auch der Verwaltung, Sache der Länder. Diese können ihre Verwaltungsaufgaben durch eigene Behörden erfüllen oder auch auf rechtsfähige Verwaltungseinheiten übertragen, sogenannte Verwaltungsträger. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind solche Verwaltungseinheiten:

  •   Körperschaften: Gemeinden, Handwerkskammern, Genossenschaften, Abfallbeseitigungsverbände etc.
  •   Anstalten: Rundfunkanstalten, Sparkassen etc.
  •   Stiftungen: Stiftung Hilfswerk für behinderte Kinder etc.

Andere Verwaltungseinheiten sind Beliehene (Abschleppunternehmer) oder privatrechtlich organisierte Verwaltungsträger (Straßenbahn AG). Eine Behörde ist jede Stelle bzw. organisatorische Einheit, welche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Das Amt ist eine Unterkategorie der Behörde und damit die kleinste Verwaltungseinheit.

Es gibt zwei wesentliche Aufgaben der Verwaltung. Die Ordnungsverwaltung hat die Umsetzung der von Gesetzgebung und Regierung vorgegebenen Zweckvorgaben und die Kontrolle der Einhaltung durch die Bürger zum Ziel. Nur so kann ein geordnetes Zusammenleben und ein funktionierender Staat gewährleistet werden. Vor allem die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung ist ein wesentlicher Beitrag dazu. Im Rahmen der Leistungsverwaltung werden Leistungen wie Subventionen, BAföG oder Arbeitslosengeld an den Einzelnen geleistet, öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Schwimmbäder bereit gestellt und eine funktionierend Infrastruktur geschaffen (Bspw. Straßen und öffentliche Verkehrsmittel). Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Aufgaben der Verwaltung (Gewährleistungsverwaltung, Aufgabenverwaltung, Bedarfsverwaltung und Vermögensverwaltung).

1.2 Rechtsquellen der Verwaltung

Der Verwaltung stehen verschiedene Rechtsquellen für ihre Maßnahmen zur Verfügung. Grundsätzlich gehören hierzu sämtliche Gesetze, Satzungen und Verordnungen, welche die Verwaltungstätigkeit betreffen. An oberster Stelle stehen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Weiterhin ist das im Grundgesetz und den Landesverfassungen niedergeschriebene Verfassungsgesetz zu nennen. So enthält etwa Art. 33 Grundgesetz (GG) Bestimmungen zum Zugang und zur Organisation des öffentlichen Dienstes. Weitere Quellen bilden formelle Gesetze. Diese sind Hoheitsgesetze, die vom Bundestag unter Mitwirkung des Bundesrates beschlossen und verkündet werden (Bsp.: Haushaltsplan). Materielle Gesetze sind alle generell-abstrakten Vorschriften, also allgemeinverbindliche Regelungen über Inhalt und Voraussetzungen von Rechtsverhältnissen (Baugesetzbuch, Bundesimmissionsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch). Damit sind insbesondere Rechtsverordnungen und Satzungen gemeint, welche für einen unbestimmten Personenkreis allgemeine und verbindliche Regeln enthalten. Beispiele für materielle Gesetze sind die Straßenverkehrsordnung oder die Prozessordnungen (Verwaltungsgerichtsordnung, Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung). Verwaltungsvorschriften sind generell-abstrakte Regelungen oder Anordnungen einer Behörde gegenüber den nachgeordneten Behörden oder eines Vorgesetzten. Diese beschränken sich auf den verwaltungsinternen Bereich (Innenrecht).

Zu guter Letzt entnimmt die Verwaltung ihre Befugnisse auch dem Gewohnheitsrecht, sprich einer längeren und allgemeinen, als Recht anerkannten Übung der Beteiligten, und dem Richterrecht. Mit der Zeit haben sich im Verwaltungsrecht Grundsätze herausgebildet, die allgemein anerkannt und beachtet werden. Ein großer Teil wurde mittlerweile kodifiziert.

1.3 Verwaltungsrechtliches Handeln und Grundsätze

Handlungsformen der Verwaltung sind im Wesentlichen der Verwaltungsakt, die Allgemeinverfügung, der öffentlich-rechtliche Vertrag, Rechtsverordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften und Realakte.

  • Verwaltungsakt: Abrissverfügung, Baugenehmigung, Bußgeldbescheid, polizeilicher Platzverweis
  • Allgemeinverfügung: Straßensperrung, Verkehrszeichen/ Straßenschilder, Widmung einer Straße, Benutzungsordnung
  • Öffentlich-rechtlicher Vertrag: Verträge über die Gewährung einer Subvention, Baudispensverträge, Rundfunkstaatsvertrag
  • Rechtsverordnung: Straßenverkehrsordnung, Polizeiverordnung
  • Satzung: Satzung für die Straßenreinigung oder Müllabfuhr, Vereinssatzung, Friedhofssatzungen
  • Verwaltungsvorschrift: Richtlinien, Technische Anleitungen, Dienstanweisungen, Erlasse
  • Realakt: Behörde fällt einen Baum, Auszahlung von Geld, Auskünfte, Warnung, körperliche Tätigkeit, Belehrung (keine Rechtsfolge)

Ein wesentlicher Handlungsgrundsatz der Verwaltung ist, dass nicht von gesetzlichen Vorgaben abgewichen werden darf, die der Verwaltung ein bestimmtes Verhalten materiell-rechtlich verbieten. Verfassungsrechtlicher Hintergrund ist das Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 und 28 GG. Die Verwaltung ist an Gesetz und Recht gebunden. Gesetze müssen darüber hinaus entsprechend dem Zweck der Norm angewendet werden. Grundrechte dürfen nur so weit beschränkt werden, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist. Der Grundrechtsschutz ist eines der obersten Gebote. Je belastender eine Maßnahme ist, desto strenger sind die Anforderungen an die Grenzen der Rechtmäßigkeit. Insbesondere wenn in ein Grundrecht eingegriffen wird, muss eine rechtliche Grundlage für die Maßnahme vorhanden sein. Das Verwaltungshandeln muss bestimmt, vorhersehbar und messbar sein.

Weiterhin zu beachten sind der Gleichheitssatz, welcher die Verwaltung aufgrund der Bindung durch gleichmäßige Verwaltungspraxis zu einer gleichen Behandlung gleichgelagerter Fälle zwingt, und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, welcher besagt, dass das Handeln zur Erreichung eines legitimen Zwecks geeignet, erforderlich (es darf kein milderes, gleich geeignetes Mittel zur Verfügung stehen) und angemessen sein muss. Das bedeutet übersetzt, dass staatliches Handeln die nachteilig Betroffenen nicht übermäßig belasten darf. Es gilt ein objektives Willkürverbot.

1.4 Das Verwaltungsverfahren

Gem. § 9 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist das Verwaltungsverfahren die Tätigkeit der Behörden im Zusammenhang mit dem Erlass eines Verwaltungsaktes oder eines öffentlich-rechtlichen Vertrages. Seine rechtlichen Grundlagen findet das Verwaltungsverfahren in den §§ 9 bis 78 VwVfG und den landesrechtlichen Vorschriften. Dort werden insbesondere die Verfahrensrechte der Beteiligten geregelt. Das Verfahren beginnt mit der Prüfung, der Voraussetzungen und den Vorbereitungen. Die Entscheidung über die Verwaltungstätigkeit liegt im Ermessen der Behörde, möglicherweise ist ein Antrag erforderlich. Das Verfahren bedarf keiner Form und ist einfach, zweckmäßig und Zügig durchzuführen. Den Abschluss findet das Verfahren mit dem Erlass oder der Ablehnung des Verwaltungsaktes bzw. mit dem Abschluss oder Nichtabschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages.

1.5 Der Verwaltungsakt

Der Verwaltungsakt ist das bedeutendste Instrument des deutschen Verwaltungsrechts. Durch den Verwaltungsakt regelt die Verwaltung einseitig autorisierend und verbindlich die Rechtsbeziehung zum*zur Bürger*in im Einzelfall. Auch wenn ein Verwaltungsakt rechtswidrig ist, wird er bestandskräftig und damit verpflichtend, wenn er nicht innerhalb der Rechtsbehelfsfristen angegriffen wird. Die Behörden vollstrecken sie selbst, wenn die Vollstreckungsvoraussetzungen gegeben sind und es der Inanspruchnahme der Gerichte nicht Bedarf.

Die Definition des Verwaltungsaktes in § 35 S.1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist insbesondere entscheidend für den gerichtlichen Rechtsschutz. Danach ist ein Verwaltungsakt jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Dem lassen sich sechs wesentliche Merkmale eines Verwaltungsaktes entnehmen:

  1. Behörde: Jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
  2. Hoheitliche Maßnahme: Jedes öffentlich-rechtliche Handeln der Behörde im Über- bzw. Unterordnungsverhältnis.
  3. Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts: Regelt das Staat-Bürger*in-Verhältnis.
  4. Regelung: Die Maßnahme muss auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet sein.
  5. Einzelfall: Ein konkret-individueller Fall.
  6. Tatsächliche und beabsichtigte unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem*der Bürger*in: Die Regelung muss den verwaltungsinternen Bereich tatsächlich verlassen haben.

1.6 Abwehrmöglichkeiten

Die hauptsächlich dem Grundgesetz entnommenen Handlungsgrundsätze stellen sicher, dass nicht übermäßig und willkürlich in das Leben der Bürger*innen eingegriffen wird. Zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes stehen dem*der Bürger*in einige Abwehrmöglichkeiten zur Verfügung. Man kann erreichen, dass etwa ein Verwaltungsakt aufgehoben oder zurück genommen wird. In der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist geregelt, welche Verfahrens- und Klagearten dem*der Betroffenen zustehen, wenn es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt. Gegenüber Verwaltungsakten ist zunächst Widerspruch einzulegen gem. §§ 68 ff. VwGO in dem sogenannten Vorverfahren. Dort soll die Maßnahme erst erneut überprüft werden. Es stehen einige Klagearten zur Verfügung, um eine gerichtliche Überprüfung der Vornahme oder Nichtvornahme einer Verwaltungstätigkeit zu überprüfen bzw. zu bewirken.

Zudem bestimmt das Staatshaftungsrecht, dass dem*der Betroffenen Ansprüche auf Schadensersatz, Folgenbeseitigung, Unterlassung, Entschädigung oder Erstattung zustehen, wenn der Staat bzw. die Verwaltung fehlerhaft oder sogar rechtswidrig gehandelt hat.

2. Vorteile der Online-Beratung im Verwaltungsrecht

Das Bürger*in-Staat-Verhältnis ist ein empfindliches. Es gibt belastende Maßnahmen, die unrechtmäßig zustande gekommen sind. Dagegen kann man sich wehren. Jedoch sind die teilweise knappen Rechtsbehelfsfristen zu beachten. Zudem ist das besondere Verwaltungsrecht in einer unüberschaubaren Flut an Gesetzen geregelt. Sogar manchen Spezialist*innen des Verwaltungsrechts fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Besonders als juristischer Laie bleiben nach gründlicher Recherche möglicherweise einige Unsicherheiten zurück. Daher kann es von Vorteil sein, sich von einem*einer spezialisierten, fachkundigen Anwalt*in konkret beraten zu lassen. Die Vorteile einer Online-Beratung liegen insbesondere in der Schnelligkeit und dem transparenten, kalkulierbaren Kostenaufwand. Sie können ein unverbindliches Angebot eines*einer Anwalt*in einholen, eine erste Einschätzung der rechtlichen Lage erhalten und damit Ihr weiteres Vorgehen planen.

3. Verwaltungsrecht-Themen im Überblick

3.1 Baugenehmigungsverfahren

Aus der jeweiligen Landesbauordnung ergibt sich ein Anspruch des*der Bauwilligen auf Erteilung einer Baugenehmigung. Das bedeutet, dass nach Antragstellung eine Baugenehmigung erteilt werden muss, wenn das Bauvorhaben genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig ist. Als genehmigungspflichtig gelten bauliche Anlagen, die nicht als eine der gesetzlich festgelegten Ausnahmen genehmigungsfrei sind. Genehmigungsfähig sind Vorhaben, wenn ihnen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Genehmigungsverfahren zu prüfen sind. Die Landesbauordnung legt die bautechnischen Anforderungen für Genehmigungspflichtigkeit und –fähigkeit fest.

3.2 Beamtenrecht

Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes (GG) besagt, dass das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln ist. Das wichtigste Gesetz, das auf dieser Grundlage entstanden ist, ist das Bundesbeamtengesetz. Hier werden die Voraussetzungen der Beamtenverhältnisse und die Grundpflichten geregelt. Zu den Grundsätzen des Beamtentums zählen etwa die Pflicht zur Neutralität und Verfassungstreue, das Streikverbot, die lebenslange Anstellung und der Leistungsgrundsatz hinsichtlich der Auswahl der Beamt*innen nach Befähigung und fachlicher Leistung.   

3.3 Gebührenbescheid

Gebühren werden von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, beispielsweise der Gemeinde, Verbänden, Kammern oder der Universität, erhoben für die freiwillige oder erzwungene, tatsächliche Inanspruchnahme einer konkreten Leistung oder Einrichtung. Mit dieser öffentlich-rechtlichen Geldleistung werden die Kosten gedeckt. Der Gebührenbescheid ist ein Verwaltungsakt, in welchem zur Zahlung des konkreten Betrages aufgefordert wird. Zu nennen sind Parkgebühren, Genehmigungen, Müllabfuhr und Fernsehen usw.

3.4 GEZ

GEZ steht für die frühere Gebührenzentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland. Durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wird die Gebühr für die Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der sogenannte Rundfunkbeitrag. Durch die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Sender soll ein politisch und wirtschaftlich unabhängiges Programm für den*die Bürger*in gewährleistet werden.

3.5 Widerspruch im Verwaltungsrecht

Der Adressat eines Verwaltungsaktes hat die Möglichkeit, sich gegen diese belastende oder befehlende Maßnahme mit Hilfe des Widerspruchsverfahrens zu wehren. Gem. § 70 I VwGO kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Sinn und Zweck des Widerspruchsverfahrens ist es, dass der Verwaltungsakt nochmals überprüft wird und im Falle der Unzweckmäßigkeit oder gar Rechtswidrigkeit aufgehoben wird.

3.6 Wohnsitz

Im öffentlichen Recht gilt als Wohnsitz die Hauptwohnung, an welche Rechte und Pflichten geknüpft sind. Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des*der Einwohner*in. Entscheidend ist der Wohnsitz für die Meldepflicht, die Erhebung von Gebühren, das Wahlrecht, die elektronische Steuerkarte etc.


Eine Verwaltungsrecht-Online-Beratung

  • ist rechtssicher durch qualifizierte, zertifizierte und erfahrene Rechtsanwälte                                          
  • ist i.d.R. kostengünstiger als eine Rechtsberatung beim Anwalt vor Ort
  • bleibt vertraulich
  • spart Zeit
  • und hilft sofort.

Jetzt einen Anwalt für Verwaltungsrecht online fragen.

Häufige Fragen

Welche Vorteile hat eine Online-Rechtsberatung im Bereich Verwaltungsrecht?

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Einfacher: Sie sind es leid sich nach unflexiblen Beratungs- und Öffnungszeiten zu richten? Holen Sie sich Ihren Expertenrat im Bereich Verwaltungsrecht bequem von Zuhause aus und lernen Sie die Vorzüge gegenüber einer Vor-Ort-Beratung zu schätzen.

Günstiger: Sparen Sie neben Zeit auch Geld! Eine Onlineberatung im Bereich Verwaltungsrecht ist in der Regel deutlich preisgünstiger als eine Vor-Ort-Beratung.

Schneller: Die Beratung eilt? Durch eine eigens von Ihnen festgelegte Frist ist eine rechtzeitige Beratung garantiert.

Diskreter: Nutzen Sie den Vorteil einer Online Beratung im Bereich Verwaltungsrecht und bleiben Sie anonym!

Wie nutze ich das Online-Beratungsportal yourXpert im Bereich Verwaltungsrecht?

yourXpert bietet Ihnen die Möglichkeit, direkt mit Experten für Verwaltungsrecht Kontakt aufzunehmen, sei es schriftlich oder telefonisch. Wie die Kontaktaufnahme funktioniert, erfahren Sie im nächsten Abschnitt unter Wie kontaktiere ich einen Experten für Verwaltungsrecht auf yourXpert?.

Eine Online-Rechtsberatung können Sie überall in Anspruch nehmen.
Was Sie benötigen:
- PC, Laptop, Smartphone oder Tablet, um ins Internet zu gelangen
- ein Telefon, wenn Sie die telefonische Beratung wünschen

Gleichzeitig können Sie yourXpert auch als Informationsportal für Verwaltungsrecht nutzen. Zum einen mit Hilfe des obigen Ratgebers für Verwaltungsrecht, zum anderen durch unsere Wissensdatenbank yourXpertise, auf der Sie zahlreiche veröffentlichte Antworten, sowie Fachartikel im Bereich Verwaltungsrecht erwarten.

Wie kontaktiere ich einen Experten für Verwaltungsrecht auf yourXpert?

Auf yourXpert stehen Ihnen folgende Beratungsarten zur Verfügung:

Email-Beratung
Nutzen Sie die Möglichkeit einer persönlichen Email-Beratung und wählen Sie Ihren persönlichen Experten für Verwaltungsrecht an Hand der Expertenprofile und Kundenbewertungen auf yourXpert aus. Ihr Anliegen wird direkt per Email an Ihren persönlichen Experten gesendet.

Schwarzes Brett
Stellen Sie Ihre Frage an alle Experten für Verwaltungsrecht am Schwarzen Brett. Ihre Frage wird an den Expertenpool versendet und ein passender Experte antwortet Ihnen innerhalb kürzester Zeit per Email. Der einfachste Weg zur kompetenten Antwort: 1. Frage stellen 2. Preis selbst festlegen 3. Kompetente Antwort erhalten.

Telefonberatung
Nutzen Sie die Vorteile einer anonymen und schnellen Telefonberatung. Telefonieren Sie völlig unkompliziert über die 0900-Nummer mit Ihrem Experten für Verwaltungsrecht. Wählen Sie hierfür die Nummer 0900-1010 999 und geben Sie im Anschluss die Kennung Ihres Experten ein, welche Sie im Profil des jeweiligen Experten finden. Infos zur yourXpert-Anwaltshotline finden Sie hier. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit Ihr Guthaben auf Ihrem yourXpert Konto aufzuladen um dieses für die telefonische Beratung zu verwenden.

Online Chat-Beratung
Entscheiden Sie sich für eine Live-Beratung per Chat. Erhalten Sie eine persönliche und anonyme 1-zu-1 Beratung von einem Experten für Verwaltungsrecht direkt per Online Chat.

Wann empfiehlt es sich eine Online Rechtsberatung im Bereich Verwaltungsrecht über yourXpert in Anspruch zu nehmen?

Wann immer Sie verwaltungsrechtliche Fragen haben und eine kompetente Rechtsberatung im Bereich Verwaltungsrecht benötigen, stehen Ihnen unsere zertifizierten Verwaltungsrechtsanwälte zur Verfügung. Lassen Sie Ihre Rechtsfragen durch einen unserer, in der örtlichen Anwaltskammer eingetragenen, Verwaltungsrechtsanwälte lösen und stehen Sie im Falle eines Rechtsstreites sicher da!

Woher weiß ich, welches der richtige Experte für mich ist?

Vielleicht haben Sie sich schon auf unserer Homepage umgeschaut und unter den Profilen der Verwaltungsrechtsanwälte jemanden gefunden, an den Sie sich gerne wenden möchten. Dabei hilft Ihnen das Durchsehen des Expertenprofils, die Bewertungen anderer Mandanten, die bisherigen Antworten des Anwalts und ggf. dessen Ratgeber. Auswahl getroffen? Dann können Sie direkt mit Ihrem Experten per X-Mail, Chat oder Telefon Kontakt aufnehmen.

Vielleicht wissen Sie aber auch nicht genau, wie Sie sich für einen unserer Experten entscheiden sollen. Kein Problem, denn dann machen wir das für Sie. Stellen Sie Ihre Anfrage einfach an unser Schwarzes Brett, nutzen Sie die Angebot-einholen-Funktion oder rufen Sie bei unserer Anwaltshotline an und schon wird Ihnen ein passender Experte für Verwaltungsrecht zugewiesen.

Wer sind die Experten für Verwaltungsrecht auf yourXpert?

Die Rechtsberatung im Bereich Verwaltungsrecht wird von zertifizierten Rechtsanwälten des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Beratung vorgenommen. Alle Profile der Anwälte für Verwaltungsrecht und deren Qualifikationen sowie bisherige Kundenbewertungen können Sie oben einsehen.

Was kostet die Beratung im Bereich Verwaltungsrecht?

Da es sich bei jeder Beratung von yourXpert um eine individuelle Leistung handelt, werden die meisten Preise vom Rechtsanwalt individuell festgesetzt. Ihr Vorteil: Dies geschieht stets vor einer Beratung. Viele Beratungsprodukte können zum Festpreis angeboten werden D.h. Sie haben stets absolute Kostentransparenz und erleben keine böse Überraschung wie es bei einer Anwaltsberatung vor Ort nicht selten der Fall ist.

Eine telefonische Rechtsberatung im Bereich Verwaltungsrecht bei yourXpert dauert im Durchschnitt neun Minuten und die Gesprächsminute kostet dabei 1,99 Euro.

Einem Anwalt für Verwaltungsrecht schriftlich eine Frage zu stellen ist ab 37 Euro möglich.

Kostenlose Rechtsberatung im Verwaltungsrecht?

Sie suchen einen kostenlosen Online Anwalt im Verwaltungsrecht? Viele unseriöse Internetplattformen locken Kunden mit kostenloser Rechtsberatung online. Doch oft verbergen diese Seiten versteckte Kosten oder bieten keine qualifizierte Rechtsberatung von Anwälten. Finger weg von diesen vermeintlich kostenlosen Online Anwälten!

Nicht kostenlos, aber günstig und zum Festpreis!

Bei yourXpert haben Sie die Möglichkeit sich kostenlos und unverbindlich Angebote von mehreren qualifizierten Rechtsanwälten für Verwaltungsrecht online einzuholen und sich dann für eines dieser Angebote zu entscheiden. yourXpert bietet den Kunden Transparenz und professionelle Rechtsberatung zum Festpreis, ohne versteckte Kosten.

Jetzt kostenlos und unverbindlich ein Angebot online einholen

Wann erhalte ich eine Antwort?

Bei einer E-Mail-Beratung im Bereich Verwaltungsrecht garantieren wir ein Prüfergebnis innerhalb von 24h, in dringenden Fällen ist auch eine Beantwortung innerhalb von 12h oder 4h möglich! Wer direkt Antwort wünscht, ist mit einem Telefonat oder einem Chatgespräch mit einem Experten für Verwaltungsrecht gut beraten.

Wer kann meine Anfrage lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?

Ob Sie Ihre Anfrage öffentlich sichtbar machen möchten, entscheiden Sie selbstverständlich selbst. In Ihrem yourXpert-Account haben Sie hierfür nach dem Absenden der Frage die Möglichkeit, die Einstellung so vorzunehmen dass lediglich Sie und Ihr Anwalt Ihre Anfrage lesen können.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Auf yourXpert stehen Ihnen alle relevanten Zahlungsweisen zur Verfügung:

 

  • Paypal
  • Sofortüberweisung
  • Kreditkarte (VISA, MasterCard)
  • Vorkasse
  • Bei den 0900-Anrufen haben Sie zudem die Möglichkeit, den Anruf über Ihre reguläre Telefonrechnung abrechnen zu lassen.
Jetzt zum Newsletter anmelden und die besten Rechts-Tipps erhalten
+ exklusive Gutscheinaktionen für alle Beratungsbereiche