Anwalt für Versicherungsrecht online fragen
Eine Versicherung wird mit dem Ziel abgeschlossen, Sie eines Tages im Schadensfall finanziell abzusichern und somit vor hohem finanziellen Schaden zu bewahren. Häufig kommt es jedoch im Schadensfall zu unerwarteten Problemen mit der Versicherung, die eine Auszahlung der vollen Leistung verhindert oder nur mit erheblicher Verzögerung ihrer Pflicht nachkommt.
Weil versicherungsrechtliche Fragen aufgrund von Fristen und finanziellem Druck häufig schnell geklärt werden müssen, ist die Online-Befragung eines Anwalts per E-Mail eine gute Alternative zum Beratungstermin in der Anwaltskanzlei nach vorheriger Terminabsprache. Über yourXpert können Sie rechtliche Hilfe vom Rechtsanwalt per Telefon, Chat oder E-Mail erhalten.
Weitere allgemeine Informationen zum Versicherungsrecht finden Sie auch in unserem Versicherungsrecht-Online-Ratgeber.
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Versicherungsrecht Online Beratung
Die Online- Beratung im Versicherungsrecht kann helfen, gut versichert zu sein und unnötige und langwierige Streitereien mit dem Versicherungsunternehmen im Schadensfall zu vermeiden. Gut beraten zu sein bedeutet zu wissen, worauf es beim Abschluss des Versicherungsvertrags besonders ankommt und wie im Schadensfall vorzugehen ist, um eine etwaige Leistungsverweigerung des Versicherers oder unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Online Ratgeber Versicherungsrecht
(Lesezeit: ca. 5 Minuten)
Oft wird es beim Thema Versicherungsangelegenheiten kompliziert. Dann sind Expert*innen gefragt, die sich mit dem umfangreichen Rechtsgebiet auskennen. Worauf es häufig ankommt und welche Themen im Rahmen des Versicherungsrechts von besonderer Bedeutung sind, darüber informiert der folgende Online Ratgeber.
Inhalt
- Was ist Versicherungsrecht?
1.1 Bereiche des Versicherungsrechts
1.1.1 Sozialversicherungsrecht
1.1.2 Privatversicherungsrecht - Häufige Probleme im Versicherungsrecht
- Online- Beratung im Versicherungsrecht, ein Mehrwert
- Versicherungsrecht-Themen im Überblick
4.1 Versicherung
4.2 Versicherungsvertrag
4.3 Versicherungsschutz
4.4 Schadensfall
1. Was ist Versicherungsrecht?
Das Versicherungsrecht regelt die rechtliche Beziehung zwischen Versicherungsnehmer*innen und Versicherern. Es enthält Regelungen über das Zustandekommen eines Versicherungsverhältnisses, über die Beendigung desselben und es beinhaltet insbesondere auch die Rechte und Pflichten beider Parteien innerhalb eines Versicherungsverhältnisses.
1.1 Bereiche des Versicherungsrechts
Beim Thema „Versicherungen“ den Überblick zu behalten, ist nicht einfach. Es gibt nicht nur Unmengen von Versicherungsarten, sondern auch unterschiedliche versicherungsrechtliche Bereiche, was nicht zuletzt sicherlich auch dem Umstand geschuldet ist, dass in Deutschland für bestimmte Bereiche und Lebenssituationen eine Versicherungspflicht besteht. Das bedeutet, dass manche Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Zu unterscheiden ist hierbei die Pflicht zum Abschluss einer privaten Versicherung, wie beispielsweise die KfZ- Haftpflichtversicherung für Halter*innen eines Fahrzeugs, von der Zwangsmitgliedschaft, wie es bei den Sozialversicherungen der Fall ist.
1.1.1 Sozialversicherungsrecht
Den größten Teil im Bereich der Pflichtversicherungen stellt die Sozialversicherung dar, die sich aus folgenden fünf Zweigen zusammensetzt:
- gesetzliche Krankenversicherung
- gesetzliche Pflegeversicherung
- gesetzliche Arbeitslosenversicherung
- gesetzliche Unfallversicherung
- gesetzliche Rentenversicherung
Die Sozialversicherung bedarf deshalb besonderer Erwähnung, da sie sich in vielerlei Hinsicht vom Bereich der Privatversicherungen unterscheidet. Das jeweilige Versicherungsverhältnis entsteht nicht durch einen Vertrag, sondern kraft Gesetzes und die Versicherer sind sogenannte Versicherungsträger, öffentlich-rechtliche Körperschaften (mit wenigen Ausnahmen), wie beispielsweise Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder Rentenversicherungsträger. Dementsprechend unterliegt sie auch anderen Rechtsvorschriften, überwiegend den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs(SGB). Das Sozialversicherungsrecht ist damit Teil des Öffentlichen Rechts und des Sozialrechts.
1.1.2 Privatversicherungsrecht
Hingegen ist das Privatversicherungsrecht (oder auch Individualversicherungsrecht) von zivilrechtlicher Natur. Ein Versicherungsverhältnis kommt hier durch einen Vertrag zwischen Versicherungsnehmer*in und Versicherungsunternehmen zustande. Neben allgemeinen Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des Handelsgesetzbuchs (HGB) sind vor allem die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) von Bedeutung.
2. Häufige Probleme im Versicherungsrecht
Am häufigsten treten Probleme mit der Versicherung dann auf, wenn es zum Schadensfall kommt und dieser Schaden reguliert werden soll - die Versicherung möchte nicht für den Schaden aufkommen, oder nur einen Teil bezahlen, oder es kommt zu einer erheblichen Verzögerung der Leistung. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein und nicht selten ist es möglich, diese Probleme bereits im Vorfeld bei Abschluss des Versicherungsvertrags, oder auch durch die richtige Vorgehensweise bei der Schadensmeldung, zu vermeiden.
3. Online- Beratung im Versicherungsrecht, ein Mehrwert
Eine*n Anwält*in für Versicherungsrecht bei yourXpert zu Rate zu ziehen, kann in vielerlei Hinsicht hilfreich sein.
Vor und nach Vertragsabschluss mit dem Versicherer kann der*die Expert*in durch eine Beratung und eine eingehende Vertragsprüfung auf undurchsichtige oder unverständliche Vertragsbedingungen dafür sorgen, dass die Versicherung im Schadensfall auch wirklich zahlt und sich nicht etwa auf fehlende oder falsche Angaben des*der Versicherungsnehmer*in berufen kann oder behauptet, das eingetretene Schadensereignis sei nicht von der Versicherung gedeckt.
Aber auch wenn es bereits zu rechtlichen Streitigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen gekommen ist, kann eine Hilfestellung durch eine*n Expert*in von yourXpert wahre Wunder bewirken. Nicht zu vergessen ist, dass Versicherungen oft „Riesen“ sind, gestärkt durch finanzielle Mittel und Fachjuristen.
Gerade wenn der Schutz durch die Versicherung dringend benötigt wird, um nicht in eine finanzielle Schieflage zu geraten oder im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit nicht im Regen zu stehen, ist es äußerst ärgerlich, wenn sich der Versicherer quer stellt oder auf Zeit spielt. Die Online- Beratung durch eine*n spezialisierte*n und kompetente*n yourXpert- Anwält*in erfolgt schnell und ohne Termin - von zu Hause aus. Welcher Rat und welche Hilfestellung im Versicherungsrecht auch gesucht wird, der*die richtige wird dabei sein, ein individuelles Angebot machen und direkt Abhilfe leisten.
4. Versicherungsrecht-Themen im Überblick
4.1 Versicherung
Versicherungen sind dazu da, um sich gegen Schäden abzusichern, die enorm hohe Kosten verursachen und damit die Existenz bedrohen können. So ziemlich jede Lebenssituation birgt ein (finanzielles) Risiko in sich. Und für so ziemlich jede Lebenssituation gibt es dementsprechend auch eine Versicherung. Da gibt es (nicht abschließend)
- die Sachversicherungen, die Beschädigungen oder Verluste an wertvollen Besitztümer abdecken sollen, wie beispielsweise die Gebäudeversicherung für Wohnungs- oder Hauseigentümer, die private KfZ- Versicherung, oder die Hausratversicherung,
- die privaten Personenversicherungen, die ganz allgemein gesprochen den Mensch und seine Gesundheit absichern, wie beispielsweise die Lebensversicherung, die Unfallversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung
- die private Haftpflicht, die vor allem für fremde Schäden aufkommt oder
- die Rechtsschutzversicherung für Rechtsstreitigkeiten, die hohe Anwalts- und Gerichtskosten verursachen.
4.2 Versicherungsvertrag
Der*die Versicherungsnehmer*in zahlt regelmäßig Beiträge (Versicherungsprämie) und im Gegenzug verpflichtet sich der Versicherer zur Regulierung im Fall eines Schadenseintritts (Versicherungsfall), das ist die Grundlage eines jeden Versicherungsvertrags. Hinzu kommen Angaben über die Art des zu versichernden Risikos, die Höhe oder Art der Versicherungsleistung im Schadensfall und weitere detaillierte Vertragsbedingungen in Form von individuellen besonderen Versicherungsbedingungen und/oder den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Den Nachweis über das Bestehen des Versicherungsvertrags erbringt die sogenannte Versicherungspolice (Versicherungsschein), die dem*der Versicherungsnehmer*in nach Vertragsschluss ausgehändigt werden muss. Sie enthält wichtige Informationen, beispielsweise über das Widerrufsrecht des*der Versicherten, die Informationspflicht des Versicherers, oder die Versicherungssumme, -leistungen und -laufzeit.
4.3 Versicherungsschutz
Kommt ein Versicherungsvertrag zustande, tritt in der Regel mit der Zahlung der ersten Prämie, oder zum vereinbarten Versicherungsbeginn der Versicherungsschutz ein. Das bedeutet, ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Versicherer das wirtschaftliche Risiko für den*die Versicherungsnehmer*in und tritt im Schadensfall ein. Eine Ausnahme, bei der bereits vor dem eigentlichen Vertragsschluss Versicherungsschutz gewährt wird, ist die vorläufige Deckungszusage, die oft angeboten wird, um den langen Zeitraum zwischen Antragstellung und Zustandekommen des Versicherungsvertrags zu überbrücken.
Aufgepasst: Wer beim Abschluss einer Versicherung oder bei der Schadensmeldung falsche Angaben macht, riskiert seinen*ihren Versicherungsschutz, unabhängig davon, ob das mit oder ohne Absicht geschieht. Die Versicherung wird dann unter Umständen eine Regulierung verweigern. Und wer den zu ersetzenden Schaden durch schuldhaftes Verhalten verursacht hat, insbesondere durch vorsätzliches Verhalten (Absicht), dem*der bleibt der Versicherungsschutz mit Sicherheit verwehrt.
4.4 Schadensfall
Je nach Art der Versicherung ist das Ereignis oder der eingetretene Schaden, der die Leistungspflicht des Versicherers auslöst, anders gelagert. Bei einer Sachversicherung sind es häufig Beschädigungen oder ein Verlust der versicherten Besitzgüter oder Gegenstände, bei Personenversicherungen sind es beispielsweise die Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit (Behandlungskosten, Gehaltseinbußen bei Berufsunfähigkeit usw). Tritt ein Schadensfall ein, sollte unbedingt eine korrekte Schadensmeldung beim Versicherer gemacht werden, das bedeutet: Kontaktaufnahme, gegebenenfalls Ausfüllen eines bereitgestellten Schadensformulars und die ausführliche Dokumentation des Schadens. Fehlerhafte oder ausbleibende Angaben sollten unbedingt vermieden werden.
Achtung: In einigen Fällen ist ein Schadensfall nicht gleichzusetzen mit dem Versicherungsfall. Denn nur wenn der Schaden oder das Schadensereignis vom Versicherungsumfang gedeckt ist, besteht auch eine Pflicht des Versicherers, dies zu regulieren und zu bezahlen. Deshalb ist insbesondere beim Vertragsabschluss Aufmerksamkeit geboten, um im Härtefall auch die Leistung zu erhalten, die gewünscht ist.