Anwalt für Reiserecht online fragen
Lauter Baulärm stört die lang ersehnte Entspannung oder ein dreckiges Bad im Hotel den erwünschten Komfort im Urlaub? Auf Ihrer Reise können Sie einiges erleben - Sowohl Traum- als auch Alptraumszenarien sind möglich. Um die Chance auf eine Urlaubsenttäuschung zu minimieren oder nach einem Horrorurlaub Ihre Rechtsansprüche zu prüfen & und durchzusetzen, helfen Ihnen die Reiserechtsanwälte von yourXpert.
Auf der Online-Beratungsplattform yourXpert, die bereits mehrfach als Testsieger im Bereich Online-Rechtsberatung ausgezeichnet wurde, stehen Ihnen fachkundige Experten zum Thema Reiserecht zur Verfügung. Gehen Sie bei Rechtsfragen auf Nummer sicher und holen Sie sich jetzt fachkundigen Rat eines Anwalts für Reiserecht ein!
Weitere Informationen zum Reiserecht finden Sie auch in unserem Reiserecht-Online-Ratgeber.
Wir finden den passenden Anwalt für Ihr Anliegen
Rechtsanwält*in beauftragen
- Steuerberater Online
- Abfindung (19)
- Bilanz (50)
- Crowdfunding (4)
- Doppelbesteuerung (34)
- Einkommensteuererklärung (65)
- Erbschaftssteuer (49)
- Existenzgründung (50)
- Gewerbesteuer (52)
- Gewinn- und Verlustrechnung (54)
- Grenzgänger (19)
- Immobilienbesteuerung (58)
- Jahresabschluss (54)
- Kapitalvermögen (43)
- Körperschaftsteuer (50)
- Lohnabrechnung (27)
- Mehrwertsteuer (37)
- Schenkungssteuer (46)
- Sonstiges (25)
- Steuerberaterkosten (30)
- Steuererklärung (60)
- Steuerklassen (36)
- Umsatzsteuer (60)
- Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit (21)
- Vermietung / Verpachtung (59)
- Vorsteuer (37)
- Filtern
- Sortieren
Online Ratgeber Reiserecht
(Lesezeit: ca. 6 Minuten)
Eine Online Beratung im Reiserecht kann Probleme schon am Urlaubsort lösen und für spätere Auseinandersetzungen vorsorgen. Denn Reisemängel müssen sofort dokumentiert und angezeigt werden.
Im Urlaub sollte allein die Erholung auf dem Programm stehen. Oft gerät eine Reise aber zum reinen Ärgernis: Flugverspätungen oder -ausfälle, Überbuchung des Hotels, unzumutbare Unterkünfte oder Dauerlärm im Feriengebiet machen die Entspannung unmöglich. Unser Online Ratgeber Reiserecht gibt einen Überblick über die wichtigsten Ansprüche für Reisende.
Inhalt
- Was ist Reiserecht?
- Vorteile der Online-Beratung im Reiserecht
- Die Parteien des Reisevertrages
- Fälligkeit des Reisepreises: Vorauszahlung nur gegen Sicherungsschein
- Reiserücktritt und Kündigung
- Reisemängel: Minderung des Reisepreises
- Reiserecht-Themen im Überblick
7.1 Entschädigung
7.2 Pauschalreise
7.3 Reise umbuchen
7.4 Reisegesellschaft
7.5 Reisekostenerstattung
7.6 Reiserücktritt
7.7 Reisevertrag
7.8 Stornieren
7.9 Überbuchung
1. Was ist Reiserecht?
Das Reiserecht ist in Deutschland seit 1979 gesetzlich verankert und wurde mit der Schuldrechtsreform von 2002 in den §§ 651 a bis 651 m BGB detailliert geregelt. Der Reisevertrag ist ein Unterfall des Werkvertrages und wird zwischen Reiseveranstalter und Reisendem geschlossen. Deutsche Gerichte hatten sich in den vergangenen Jahrzehnten häufig mit Reisemängeln zu beschäftigen, diverse Entscheidungen befassten sich mit Minderungsansprüchen wegen Lärm und Dreck im Hotel, fehlendem Sand am Strand, ungenießbarem Essen und verspäteten Flügen. Aber auch die Kündigungs- und Rücktrittsmöglichkeiten, etwa wegen einer plötzlichen Erkrankung oder einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, beschäftigen Urlauber und Juristen.
2. Vorteile der Online-Beratung im Reiserecht
Im Reiserecht gelten kurze Verjährungsbestimmungen, und Mängel müssen stets direkt vor Ort geltend gemacht und dokumentiert werden. Wer unterwegs Schwierigkeiten hat, sollte am besten online fachkundigen Rat einholen. Die auf Reiserecht spezialisierten Anwälte von yourXpert können die Rechtslage prüfen und schnelle Hilfe leisten, damit für den Fall einer späteren Auseinandersetzung alle nötigen Beweise gesichert sind. Auch wenn kurz vor Reiseantritt ein Hindernis entsteht, kann eine Beratung klären, ob hohe Rücktrittskosten anfallen oder sich der Reisevertrag kostenlos auflösen lässt.
3. Die Parteien des Reisevertrages
Die Besonderheit beim Reisevertrag besteht darin, dass der Reisende nur einen Vertrag direkt mit dem Reiseveranstalter abschließt, nicht aber mit den Anbietern der Teilleistungen, wie Fluggesellschaften und Hotelbetrieben. Diese sind als Leistungsträger nach § 651 a II BGB anzusehen, sodass der Reisende von ihnen die Leistung verlangen kann, obwohl er nicht ihr Vertragspartner geworden ist. Diese Regelung hat für den Verbraucher den Vorteil, dass er bei Reiseverträgen mit im Inland ansässigen Veranstaltern diese im Heimatland in Anspruch nehmen und verklagen kann. Allerdings muss der Reisende bestehende Mängel dem Leistungsträger vor Ort unverzüglich melden, damit dieser Abhilfe schaffen kann.
4. Fälligkeit des Reisepreises: Vorauszahlung nur gegen Sicherungsschein
Nach den gesetzlichen Grundsätzen müsste der Reiseveranstalter zuerst die gesamte Leistung erbringen, bevor der Reisepreis fällig wird. In der Praxis besteht der Veranstalter immer auf Zahlung im Voraus. § 651 k IV BGB bestimmt, dass eine Vorauszahlung nur gefordert werden darf, wenn der Veranstalter einen Sicherungsschein übergeben hat. Dieser Schein garantiert, dass im Falle einer Insolvenz des Veranstalters die gebuchte Reise dennoch durchgeführt werden kann. Die meisten Reiseveranstalter regeln die Vorleistungspflicht des Reisenden in ihren AGB. Nach der geltenden Rechtsprechung ist bei der Buchung nur eine Fälligkeitsvereinbarung bis zu 20 % des Reisepreises zulässig, der gesamte Preis darf erst kurz vor Antritt fällig gestellt werden.
5. Reiserücktritt und Kündigung
Der Reisende hat bis zum Antritt der Reise jederzeit das Recht zurückzutreten, das heißt, die Reise nicht anzutreten und den Preis nicht zu entrichten. Allerdings vereinbaren die Reiseveranstalter zumeist eine Stornogebühr in ihren AGB. Damit diese Klausel wirksam wird, muss der Veranstalter durch eine genaue Kalkulation nachweisen, dass er durch eigene Vorleistungen oder selbst zu zahlende Stornogebühren regelmäßig einen entsprechenden Schaden trägt. Weiter hat er die Möglichkeit, in einer Einzelberechnung seinen konkreten Schaden zu belegen, wobei seine ersparten Aufwendungen abzuziehen sind. Kann der Veranstalter keinen Schaden nachweisen, darf er auch keine Stornogebühr verlangen.
In einigen Fällen kann der Reisende den Vertrag kostenlos auflösen, nämlich wenn er einen Grund zur Kündigung hat. Dieser kann sich zum Beispiel daraus ergeben, dass der Reiseantritt wegen höherer Gewalt nicht möglich ist, etwa wegen Naturkatastrophen oder eines Kriegsausbruchs im Zielgebiet. Ebenso ist eine Kündigung des Reisevertrages möglich, wenn der Veranstalter seine Leistungen oder Preise erheblich verändert oder sich auf der Reise ein schwerwiegender Mangel zeigt. Im Falle eines Reiseabbruchs muss sich der Urlauber die bereits empfangenen Leistungen anrechnen lassen.
6. Reisemängel: Minderung des Reisepreises
Ist die Reise mangelhaft, kann der Reisende den Preis mindern (§ 651 d BGB). Im Regelfall muss der Reisende nach § 651 d I BGB den Mangel unverzüglich dem Leistungsträger vor Ort anzeigen und innerhalb eines Monats den Reiseveranstalter in Kenntnis setzen (§ 651 g BGB). Ein Reisemangel gemäß § 651 c I BGB liegt vor, wenn der Reise eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder diese einen Fehler aufweist, der die Nutzung beeinträchtigt. Eine zugesicherte Eigenschaft fehlt zum Beispiel, wenn ausdrücklich eine Hotelanlage mit Tennisplatz oder Reitstall gebucht wurde, aber kein Tennisplatz oder Reitstall vorhanden ist. Werden direkt im Hotel lautstarke Bauarbeiten ausgeführt, kann darin ein Fehler mit Nutzungseinschränkung liegen, dagegen sind ortsübliche Geräuschkulissen durch spielende Kinder oder feiernde Anwohner hinzunehmen. Ob und in welchem Maß eine Beeinträchtigung zur Minderung berechtigt, prüfen die Gerichte stets im Einzelfall. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann eine ungefähre Schätzung abgeben.
7. Reiserecht-Themen im Überblick
7.1 Entschädigung
Nach § 651 II BGB kann ein Urlauber außer Minderung und Reisekostenerstattung auch einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen, wenn er aufgrund eines Reisemangels seinen Urlaub nicht oder nur stark eingeschränkt als Erholungszeit nutzen konnte. Der Entschädigungsanspruch soll im Gegensatz zu Vermögenseinbußen die immateriellen Schäden, wie verlorene Freizeit und Mangel an Erholungswert, ausgleichen.
7.2 Pauschalreise
Bei der Pauschalreise werden einzelne Reiseleistungen, wie Transport, Unterbringung, Verpflegung und gegebenenfalls Unterhaltungs- und Ausflugsangebote, zu einem Komplettpreis von einem Reiseveranstalter angeboten. Das Gesetz verwendet dafür in § 651 a BGB den Begriff "Reise". Wenn der Reisende selbst Transport und Unterbringung bei verschiedenen Unternehmen bucht, fallen die Einzelleistungen dieser Individualreise nicht unter die gesetzliche Definition der Reise.
Mehr Informationen zum Thema Pauschalreise finden Sie in unserer Wissensdatenbank yourXpertise.
7.3 Reise umbuchen
Die Umbuchung einer Reise, also die Änderung des Reisetermins oder der Unterbringung oder anderer Bestandteile, ist von beiden Vertragspartnern aus möglich, wenn der andere zustimmt. Viele Veranstalter vereinbaren eine Frist, in der gegen Zahlung einer Umbuchungspauschale die Termine auf Wunsch des Kunden geändert werden können. Möchte der Reiseveranstalter die Reise umbuchen, kann er dies ohne Zustimmung des Reisenden nur, wenn der Reisevertrag einen Änderungsvorbehalt regelt und die Änderungen zumutbar sind.
7.4 Reisegesellschaft
Eine Reisegesellschaft oder ein Reiseveranstalter bietet alle Teilleistungen einer Reise im Komplettpaket als eigene Leistung an. Davon abzugrenzen sind Reisevermittler, wie Reisebüros, die zumeist nur den Vertragsabschluss befördern.
7.5 Reisekostenerstattung
Wenn Reisemängel vorliegen, kann der Reisende den Preis mindern, sodass er einen Anspruch auf Reisekostenerstattung erhält. Je nach Schwere des Mangels kennt die Rechtsprechung Minderungsansprüche von 10 %, wenn etwa ein gleichwertiges Ersatzhotel anstelle eines überbuchten angeboten wird, bis zu 100 % bei so gravierenden Hygienemängeln, dass der Aufenthalt unzumutbar ist.
7.6 Reiserücktritt
Ob der Reisende wegen Krankheit oder aus anderen Gründen die Reise nicht antreten kann oder möchte, er darf jederzeit vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten, ohne seine Gründe angeben zu müssen. Allerdings kann der Veranstalter eine Rücktritts- oder Stornopauschale erheben, wenn diese bei Vertragsabschluss wirksam vereinbart wurde.
7.7 Reisevertrag
Durch den Reisevertrag nach § 651 a BGB verpflichtet sich der Reiseveranstalter, die Gesamtheit der Reiseleistungen (Unterkunft, Transport, Verpflegung und Veranstaltungen) zu erbringen. Der Reisende hat die Pflicht, den vereinbarten Reisepreis zu zahlen. Es handelt sich um einen Sonderfall des Werkvertrages nach §§ 631 ff. BGB.
7.8 Stornieren
Das Stornieren einer Reise ist der kaufmännische und umgangssprachliche Ausdruck für den Rechtsbegriff des Rücktritts.
7.9 Überbuchung
Eine Überbuchung liegt zum Beispiel vor, wenn im vereinbarten Urlaubshotel kein Zimmer mehr frei ist und der Reisende in eine Ersatzunterkunft ziehen muss. Falls der Veranstalter schon vor der Reise von der Überbuchung wusste, hätte er eine Informationspflicht gehabt. Hat er die Information unterlassen, ist der Reisende schon deshalb zu einer Reisepreisminderung um 15 % berechtigt.
Eine Reiserecht-Online-Beratung
- ist rechtssicher durch qualifizierte, zertifizierte und erfahrene Rechtsanwälte
- ist i.d.R. kostengünstiger als eine Rechtsberatung beim Anwalt vor Ort
- bleibt vertraulich
- spart Zeit
- und hilft sofort.
Jetzt einen Anwalt für Reiserecht online fragen.
Häufige Fragen
Welche Vorteile hat eine Online-Rechtsberatung im Bereich Reiserecht?
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Einfacher: Sie sind es leid sich nach unflexiblen Beratungs- und Öffnungszeiten zu richten? Holen Sie sich Ihren Expertenrat im Bereich Reiserecht bequem von Zuhause aus und lernen Sie die Vorzüge gegenüber einer Vor-Ort-Beratung zu schätzen.
Günstiger: Sparen Sie neben Zeit auch Geld! Eine Onlineberatung im Bereich Reiserecht ist in der Regel deutlich preisgünstiger als eine Vor-Ort-Beratung.
Schneller: Die Beratung eilt? Durch eine eigens von Ihnen festgelegte Frist ist eine rechtzeitige Beratung garantiert.
Diskreter: Nutzen Sie den Vorteil einer Online Beratung im Bereich Reiserecht und bleiben Sie anonym!
Wie nutze ich das Online-Beratungsportal yourXpert im Bereich Reiserecht?
yourXpert bietet Ihnen die Möglichkeit, direkt mit Experten für Reiserecht Kontakt aufzunehmen, sei es schriftlich oder telefonisch. Wie die Kontaktaufnahme funktioniert, erfahren Sie im nächsten Abschnitt unter Wie kontaktiere ich einen Experten für Reiserecht auf yourXpert?.
Eine Online-Rechtsberatung können Sie überall in Anspruch nehmen.
Was Sie benötigen:
- PC, Laptop, Smartphone oder Tablet, um ins Internet zu gelangen
- ein Telefon, wenn Sie die telefonische Beratung wünschen
Gleichzeitig können Sie yourXpert auch als Informationsportal für Reiserecht nutzen. Zum einen mit Hilfe des obigen Ratgebers für Reiserecht, zum anderen durch unsere Wissensdatenbank yourXpertise, auf der Sie zahlreiche veröffentlichte Antworten, sowie Fachartikel im Bereich Reiserecht erwarten.
Wie kontaktiere ich einen Experten für Reiserecht auf yourXpert?
Auf yourXpert stehen Ihnen folgende Beratungsarten zur Verfügung:
Email-Beratung
Nutzen Sie die Möglichkeit einer persönlichen Email-Beratung und wählen Sie Ihren persönlichen Experten für Reiserecht an Hand der Expertenprofile und Kundenbewertungen auf yourXpert aus. Ihr Anliegen wird direkt per Email an Ihren persönlichen Experten gesendet.
Schwarzes Brett
Stellen Sie Ihre Frage an alle Experten für Reiserecht am Schwarzen Brett. Ihre Frage wird an den Expertenpool versendet und ein passender Experte antwortet Ihnen innerhalb kürzester Zeit per Email. Der einfachste Weg zur kompetenten Antwort: 1. Frage stellen 2. Preis selbst festlegen 3. Kompetente Antwort erhalten.
Telefonberatung
Nutzen Sie die Vorteile einer anonymen und schnellen Telefonberatung. Telefonieren Sie völlig unkompliziert über die 0900-Nummer mit Ihrem Experten für Reiserecht. Wählen Sie hierfür die Nummer 0900-1010 999 und geben Sie im Anschluss die Kennung Ihres Experten ein, welche Sie im Profil des jeweiligen Experten finden. Infos zur yourXpert-Anwaltshotline finden Sie hier. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit Ihr Guthaben auf Ihrem yourXpert Konto aufzuladen um dieses für die telefonische Beratung zu verwenden.
Online Chat-Beratung
Entscheiden Sie sich für eine Live-Beratung per Chat. Erhalten Sie eine persönliche und anonyme 1-zu-1 Beratung von einem Experten für Reiserecht direkt per Online Chat.
Wann empfiehlt es sich eine Online Rechtsberatung im Bereich Reiserecht über yourXpert in Anspruch zu nehmen?
Wann immer Sie eine kompetente Rechtsberatung im Bereich Reiserecht benötigen, stehen Ihnen unsere zertifizierten Reiserechtsanwälte zur Verfügung. Lassen Sie Ihre Rechtsfragen durch einen unserer, in der örtlichen Anwaltskammer eingetragenen, Reiserechtsanwälte lösen und stehen Sie im Falle eines Rechtsstreites sicher da!
Woher weiß ich, welches der richtige Experte für mich ist?
Vielleicht haben Sie sich schon auf unserer Homepage umgeschaut und unter den Profilen der Reiserechtsanwälte jemanden gefunden, an den Sie sich gerne wenden möchten. Dabei hilft Ihnen das Durchsehen des Expertenprofils, die Bewertungen anderer Mandanten, die bisherigen Antworten des Anwalts und ggf. dessen Ratgeber. Auswahl getroffen? Dann können Sie direkt mit Ihrem Experten per X-Mail, Chat oder Telefon Kontakt aufnehmen.
Vielleicht wissen Sie aber auch nicht genau, wie Sie sich für einen unserer Experten entscheiden sollen. Kein Problem, denn dann machen wir das für Sie. Stellen Sie Ihre Anfrage einfach an unser Schwarzes Brett, nutzen Sie die Angebot-einholen-Funktion oder rufen Sie bei unserer Anwaltshotline an und schon wird Ihnen ein passender Experte für Reiserecht zugewiesen.
Wer sind die Experten für Reiserecht auf yourXpert?
Die Rechtsberatung im Bereich Reiserecht wird von zertifizierten Rechtsanwälten des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Beratung vorgenommen. Alle Profile der Anwälte für Reiserecht und deren Qualifikationen sowie bisherige Kundenbewertungen können Sie oben einsehen.
Was kostet die Beratung im Bereich Reiserecht?
Da es sich bei jeder Beratung von yourXpert um eine individuelle Leistung handelt, werden die meisten Preise vom Rechtsanwalt individuell festgesetzt. Ihr Vorteil: Dies geschieht stets vor einer Beratung. Viele Beratungsprodukte können zum Festpreis angeboten werden D.h. Sie haben stets absolute Kostentransparenz und erleben keine böse Überraschung wie es bei einer Anwaltsberatung vor Ort nicht selten der Fall ist.
Eine telefonische Rechtsberatung im Bereich Reiserecht bei yourXpert dauert im Durchschnitt neun Minuten und die Gesprächsminute kostet dabei 1,99 Euro.
Einem Anwalt für Reiserecht schriftlich eine Frage zu stellen ist ab 37 Euro möglich.
Wann erhalte ich eine Antwort?
Bei einer E-Mail-Beratung im Bereich Reiserecht garantieren wir ein Prüfergebnis innerhalb von 24h, in dringenden Fällen ist auch eine Beantwortung innerhalb von 12h oder 4h möglich! Wer direkt Antwort wünscht, ist mit einem Telefonat oder einem Chatgespräch mit einem Experten für Reiserecht gut beraten.
Wer kann meine Anfrage lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?
Ob Sie Ihre Anfrage öffentlich sichtbar machen möchten, entscheiden Sie selbstverständlich selbst. In Ihrem yourXpert-Account haben Sie hierfür nach dem Absenden der Frage die Möglichkeit, die Einstellung so vorzunehmen dass lediglich Sie und Ihr Anwalt Ihre Anfrage lesen können.
Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
Auf yourXpert stehen Ihnen alle relevanten Zahlungsweisen zur Verfügung:
- Paypal
- Sofortüberweisung
- Kreditkarte (VISA, MasterCard)
- Bei den 0900-Anrufen haben Sie zudem die Möglichkeit, den Anruf über Ihre reguläre Telefonrechnung abrechnen zu lassen.