Anwalt für Markenrecht online fragen
Wer eine Marke anmelden lassen möchte, sollte deren Originalität zunächst durch umfassende Recherchen absichern. Dabei kann ein Anwalt für Markenrecht mit seiner Expertise und dem Zugang zu umfangreichen Datenbanken am besten helfen. Und auch wer die Rechte einer bereits eingetragenen Marke schützen möchte, etwa weil diese durch Nachahmer bedroht wird, ist bei einem Experten für Markenrecht an der richtigen Stelle.
Auf der Online-Beratungsplattform yourXpert, die bereits mehrfach als Testsieger im Bereich Online-Rechtsberatung ausgezeichnet wurde, stehen Ihnen fachkundige Experten zum Thema Markenrecht zur Verfügung. Gehen Sie bei Rechtsfragen auf Nummer sicher und holen Sie sich jetzt fachkundigen Rat eines Anwalts für Markenrecht ein!
Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie auch in unserem Markenrecht-Online-Ratgeber.
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Markenrecht Online Beratung
Sie haben eine eigene eingetragene Marke und entdecken nun ein Produkt, das Ihrem zum Verwechseln ähnlich sieht und auch noch einen gleich klingenden Namen trägt. In diesem Fall gilt es aktiv zu werden und einen Anwalt für Markenrecht zu beauftragen, um die Rechte an Ihrer Marke zu verteidigen. Dies gilt ebenso für den gegenteiligen Fall, wenn Sie eine Abmahnung erhalten. Dann sind schnelles Handeln und fachkompetente Beratung unerlässlich.
Informieren Sie sich jetzt über wichtige Markenrecht-Themen in unserem Markenrecht-Ratgeber. Falls Sie anwaltliche Unterstützung wünschen, erhalten Sie mehr Informationen zu unseren Beratungs-Paketen DE Marke und EU Marke anmelden.
Online Ratgeber Markenrecht
(Lesezeit: ca. 6 Minuten)
Neben der Produktanpreisung ist auch die Produktpräsentation ein wichtiges Merkmal, an dem sich der Verbraucher als Kunde orientiert. Das Markenrecht schützt den Auftritt und die Präsentation einer Leistung oder eines Produktes in der Öffentlichkeit.
Inhalt
- Markenrecht dient dem Schutz vor Nachahmern
- Was schützt das Markenrecht?
- Markenschutz gegen „Trittbrettfahrer“
- Vorteile der Online-Beratung im Markenrecht
- Schnelle Reaktion bei Abmahnung
- Markenrecht-Themen im Überblick
6.1 Marken
6.2 Abmahnung
6.3 Markenanmeldung
6.4 Markenrecherche
6.5 Markenschutz
1. Markenrecht dient dem Schutz vor Nachahmern
Das Markenrecht gehört zum Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Verbraucher kommen zwar mit Marken in Berührung, können aber im eigenen Namen selbst keine markenrechtlichen Ansprüche geltend machen. Die Wirkung eines gewerblichen Auftritts auf den Verbraucher ist Gegenstand des Markenrechts. Viele Unternehmer wissen, dass ihre Leistung oder ihr Produkt dadurch gewinnt, das es mit einer Markenbezeichnung versehen wird. Das kann eine einprägsame Grafik, ein Namensschriftzug oder eine spezielle Verpackung in einer besonderen Farbe sein. Wichtig sind die Unterscheidungsstärke und der Wiedererkennungseffekt.
Die Wirkung, die ein von Fachleuten gut geplanter Markenauftritt hat, kann von Nachahmern dazu genutzt werden, ohne eigene Leistung mehr Aufmerksamkeit für ihr Nicht-Markenprodukt zu erzielen. Das Markenrecht hat zum Ziel, Marken zu schützen und Missbrauch zu vermeiden oder, wenn es schon dazu gekommen ist, zu ahnden.
2. Was schützt das Markenrecht?
Wie das Wettbewerbsrecht oder das Urheberrecht dient auch das Markenrecht als gewerbliches Schutzrecht der Regelung des Marktverhaltens zwischen konkurrierenden Marktteilnehmern. Jeder Unternehmer hat die Möglichkeit, seinen Produkten oder Leistungen eine prägende Gestalt zu verleihen, die sie von ähnlichen Angeboten der Konkurrenz abgrenzt. Kreative Werbeberater bieten hier von der Gestaltung des eigenen Namens bis zu komplizierten grafisch-gegenständlichen Konstruktionen die verschiedensten Lösungen an. Eine Marke kann durch „verfestigten Gebrauch“ schutzwürdig werden. Weil eine solche Verfestigung heute zu lange dauern würde, beziehen die meisten Marken ihre Schutzwirkung aus einer formalen Eintragung im Zentralen Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA). Marken können nicht nur innerhalb Deutschlands geschützt werden, sondern auch EU-weit oder international geschützt werden.
Die gesetzlichen Regeln des Markenrechts sind im Markengesetz (MarkenG) zusammengefasst. Fachliche Hilfe ist sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Verteidigung von Markenrechten sinnvoll.
3. Markenschutz gegen „Trittbrettfahrer“
Das Markenrecht begleitet die Marke von ihrer Entstehung durch Eintragung in Markenregister bis zu ihrer Löschung. Vor der Eintragung wird von Amts wegen nur das Vorhandensein absoluter Eintragungshindernisse geprüft. Ob die neu einzutragende Marke schon von einem anderen genutzt wird oder ob zu große Ähnlichkeit zu bereits geschützten Marken besteht, muss der Markeninhaber auf dem Wege der Markenrecherche selbst klären.
Im Streitfall müssen Gerichte in mehreren Instanzen darüber entscheiden, ob eine Ähnlichkeit so groß ist, dass sie den potentiellen Kunden bei seinem Kaufentschluss beeinflussen kann und deshalb eine Markenrechtsverletzung darstellt. Gerade bei sehr bekannten, gut eingeführten Marken ist immer wieder zu beobachten, dass sich Anbieter ähnlicher Produkte mit einer Ausstattung an den Verbraucher wenden, die dem Markenauftritt so nah wie möglich kommt, ohne ihn vollständig zu kopieren. Richter hatten schon über den Blauton von Cremedosen und über Schokoladenverpackungen mit Patentverschluss zu entscheiden. Goldbären aus Schokolade und aus Fruchtgummi standen sich, vertreten durch ihre Anbieter, ebenso unerbittlich gegenüber wie sportliche Pudel und Pumas.
Eine markenrechtliche Abmahnung droht, wenn im Internethandel Produkte angeboten werden, die eingetragenen Markenprodukten zu sehr ähnlich sehen. Andererseits schützt das Markenrecht denjenigen Gewerbetreibenden, der sein Produkt auf den Markt bringen will, davor, dass Nachahmer schlechtere Produkte zum günstigeren Preis anbieten und sich dabei des Wiedererkennungsvorteils bedienen.
4. Vorteile der Online Beratung im Markenrecht
Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere auch im Markenrecht, kann es immer wieder zu Situationen kommen, in denen schneller, kompetenter Rechtsrat notwendig ist. Wenn ein Online-Händler eine markenrechtliche Abmahnung erhält und zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung aufgefordert wird, hat er oft nur wenige Tage Zeit, um darauf zu reagieren. Nehmen die Suche nach dem auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt und die Kontaktaufnahme zu einer entsprechend ausgerichteten Kanzlei zu viel Zeit in Anspruch, können wirtschaftliche Nachteile drohen. Die yourXpert-Anwaltssuche kann online sehr viel Zeit sparen und stellt sicher, dass der gefundene yourXpert-Anwalt auf dem Gebiet des Markenrechts tatsächlich über die notwendige Fachkunde und praktische Erfahrungen verfügt. Ohne unnötigen Zeitverlust erfolgt nach Schilderung des Falls und Übermittlung wichtiger Unterlagen sofort die erste Beratung.
5. Schnelle Reaktion bei Abmahnung
Entscheidend ist nun, ob der Rechtsanwalt empfiehlt, den Forderungen in der Abmahnung Folge zu leisten oder ob er die Abmahnung für ungerechtfertigt hält. Im letzten Fall wird er empfehlen, zu schweigen oder zu widersprechen. Ignorieren sollte ein Abmahnschreiben nur derjenige, der sich sicher ist, die ihm vorgeworfene Markenrechtsverletzung nicht begangen zu haben. Wer auf kurzfristigen anwaltlichen Rat verzichtet, wird wahrscheinlich Post vom Gericht bekommen, weil die Gegenseite Klage erhebt oder den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt.
Ein Markeninhaber, der sich durch eine neu eingetragene Marke in seinen geschützten Rechten beeinträchtigt fühlt, kann gegen die Eintragung der neuen Marke Widerspruch einlegen. Nach § 42 Absatz 3 MarkenG muss ein derartiger Widerspruch innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Neueintragung einer Marke eingelegt werden. Wird die Frist verpasst, kann ein Löschungsverfahren gemäß § 55 MarkenG nur noch auf dem Klageweg über die Gerichte betrieben werden. Auch hier verhilft die schnelle Online-Beratung durch den fachlich qualifizierten yourXpert-Anwalt zu einer kurzfristigen Entscheidung, die vor wirtschaftlichem Schaden schützt.
6. Markenrecht-Themen im Überblick
6.1 Marken
Marken dienen dazu, bestimmte Angebote eines Unternehmers von anderen Angeboten zu unterscheiden. Als Marke können die in § 3 MarkenG aufgeführten Zeichen, Worte, Farben, Geräusche geschützt werden. Vom Markenschutz ausgeschlossen sind Zeichen, die sich aus der Beschaffenheit der Ware selbst ergeben (§ 3 Absatz 2 MarkenG). Nicht nur Produkte, sondern auch Dienstleistungen können unter Marken geschützt sein. Marken können bei verfestigtem Gebrauch oder durch Registereintrag geschützt werden (§ 4 MarkenG).
6.2 Abmahnung
Wenn ein Markeninhaber eine Verletzung seines Markenrechts durch einen Dritten feststellt, kann er rechtliche Schritte einleiten. Er kann dem Verletzer zunächst aber auch eine Abmahnung schicken. Die Abmahnung ist das rechtlich mildeste, erste Mittel, jemanden darauf hinzuweisen, dass er möglicherweise fremde Markenrechte verletzt und ihn aufzufordern, solche Verletzungen zukünftig zu unterlassen. Die berechtigte Abmahnung ist mit Kosten und mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden. Grundsätzlich sollte von einem Fachanwalt geprüft werden, ob eine Abmahnung berechtigt ist.
6.3 Markenanmeldung
Die Markenanmeldung beim Patentamt ist nach § 32 MarkenG erforderlich. Sie kann online oder auf dem Postweg vorgenommen werden, wenn das entsprechende Formular vorliegt. Adressat ist jeweils das Deutsche Patent- und Markenamt. Für die sinnvolle Ausgestaltung des Anmeldeantrags sind Fachkenntnisse notwendig. Hohe Anforderungen gelten in der Praxis nicht nur für die genaue Bezeichnung der Marke. Auch der gewünschte Geltungsbereich muss dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis entsprechen. Dabei stehen 45 verschiedene Einordnungen zur Auswahl. Je mehr Bereiche der Markenschutz betreffen soll, desto höher werden die Gebühren.
6.4 Markenrecherche
Bevor die Eintragung einer Marke ins Markenregister beantragt wird, muss die Markenrecherche erfolgen. Weil von Amts wegen keine Prüfung durchgeführt wird, liegt es am Antragsteller selbst, festzustellen, ob die von ihm gewünschte Marke schon anderweitig genutzt wird. Die Markenrecherche ist vor und nach der Markeneintragung wichtig, weil Inhaber bereits bestehender Marken auf diese Weise feststellen können, ob neu eingetragene Marken ihre Rechte verletzen. Sie können gegen die Marke Widerspruch einlegen und ihre Löschung beantragen oder den Markenschutz zivilrechtlich durch Abmahnungen verteidigen.
6.5 Markenschutz
Ist eine Marke eingetragen worden, genießt ihr Inhaber Markenschutz gemäß § 14 MarkenG. Inhaber muss nicht der Schöpfer einer Marke sein. Marken können verkauft werden. Markenschutz bedeutet, dass der Inhaber einer Marke die Verwendung von eingetragenen Markenzeichen durch unbefugte Dritte verhindern kann. In § 14 MarkenG wird ihm zu diesem Zweck ein Schadensersatzanspruch und ein Unterlassungsanspruch zugebilligt. Die Ansprüche können im Bedarfsfall gerichtlich durchgesetzt werden.
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