Fragen Sie einen Anwalt für Kaufrecht online
Im Kaufrecht können sich viele rechtliche Fragen ergeben. Weil kaufrechtliche Fragen manchmal schnell geklärt werden müssen, ist die Online-Befragung eines Anwalts eine gute Alternative zum Beratungstermin in der Anwaltskanzlei nach vorheriger Terminabsprache. Über yourXpert können Sie rechtliche Hilfe zu Ihrem kaufrechtlichen Problem vom Anwalt per Telefon, Chat oder E-Mail erhalten.
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Kaufrecht Online Beratung
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Online Ratgeber Kaufrecht
(Lesezeit: ca. 6 Minuten)
Bei jedem Kauf können zahlreiche Komplikationen auftreten. Eine Kaufrecht-Online-Beratung hilft besonders schnell und kostengünstig.
Das deutsche Kaufrecht schützt den Verbraucher mit diversen Ansprüchen und Gestaltungsrechten. Für Laien sind die Bestimmungen jedoch schwer überschaubar und kaum verständlich. Wer Schwierigkeiten mit einem Kaufvertrag hat, sollte fachkundigen Rat einholen, um seine Rechte optimal geltend zu machen.
Inhalt
- Was ist Kaufrecht?
- Vorteile der Online-Beratung im Kaufrecht
- Zustandekommen eines Kaufvertrags
- Pflichten und Rechte aus dem Kaufvertrag
- Wann ist eine Kaufsache mangelhaft?
- Gewährleistungsrechte: Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt
- Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung
- Kaufrecht-Themen im Überblick
8.1 Kaufvertrag
8.2 Rücktritt Kaufvertrag
8.3 Garantie
8.4 Gewährleistung
8.5 Beweislast
1. Was ist Kaufrecht?
Das Kaufrecht regelt in den Paragraphen §§ 433 ff. BGB die Grundlage unseres Wirtschaftssystems, nämlich den Tausch von Waren gegen Geld. Das deutsche Zivilrecht bestimmt zunächst, wie ein wirksamer Vertrag zustande kommt und welche Haupt- und Nebenpflichten Käufer und Verkäufer zu erfüllen haben. Das sogenannte Leistungsstörungsrecht oder Gewährleistungsrecht bietet des weiteren eine Fülle von Rechten des Käufers. Zum Beispiel für den Fall, dass die gekaufte Sache nicht, zu spät oder nicht im vertragsgemäßen Zustand übergeben wurde. Hier kommen vor allem Nacherfüllungsansprüche, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz in Betracht. Auf der anderen Seite kann auch der Verkäufer Rechte gegen den Käufer geltend machen, wenn dieser die Ware nicht abnimmt oder den vereinbarten Kaufpreis nicht bezahlt. Das Gewährleistungsrecht in Deutschland unterscheidet grundlegend zwischen dem Verbrauchsgüterkauf und dem Handelskauf. Während zwischen Händlern weitgehende Vertragsfreiheit herrscht, können bei Verträgen zwischen Unternehmern und Endverbrauchern die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für den Käufer nicht ausgeschlossen werden.
2. Vorteile der Online-Beratung im Kaufrecht
Bei Streitigkeiten über die Bestimmungen in einem schriftlichen Kaufvertrag kann eine Online-Beratung sich doppelt lohnen: Sie erspart zeitaufwendige Termine beim Rechtsanwalt vor Ort und bedeutet oft eine erhebliche Kostenerleichterung. Da sich alle benötigten Unterlagen per E-Mail übermitteln lassen, eignet sich das Vertragsrecht besonders gut für eine anwaltliche Beratung ohne persönliches Gespräch.
3. Zustandekommen eines Kaufvertrags
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, nämlich Angebot und Annahme. Dabei ist keine Schriftform erforderlich. Jeden Tag schließen wir mündlich Kaufverträge ab, ob im Supermarkt an der Kasse, beim Bäcker oder an der Tankstelle. Es reicht sogar konkludentes Verhalten, zum Beispiel fragt der Bäcker: "Wie immer?", und der Kunde, der jeden Morgen drei Brötchen kauft, nickt zustimmend.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist, dass beide Vertragspartner geschäftsfähig sind. Minderjährige, die noch nicht voll geschäftsfähig sind, bedürfen für die meisten Rechtsgeschäfte der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters, sonst bleibt das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam. Nur sogenannte "Taschengeldgeschäfte" und ausschließlich vorteilhafte Rechtsgeschäfte dürfen schon Kinder ab sieben Jahren allein abschließen.
4. Pflichten und Rechte aus dem Kaufvertrag
Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Ware mangelfrei zu übergeben und zu übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in Empfang zu nehmen und den vereinbarten Preis zu entrichten. Die Abnahmepflicht ist nicht zu unterschätzen, denn im Zusammenhang mit der Übergabe können einige Schwierigkeiten auftreten, zum Beispiel, wenn die Ware zerstört oder verschlechtert wird. Nach § 446 BGB ist der Verkäufer bis zum Gefahrübergang verantwortlich, danach hat der Käufer für Verschlechterung oder Verlust der Sache einzustehen. Wer als Käufer in Annahmeverzug gerät (§ 293 BGB), weil er die Ware nicht rechtzeitig abnimmt, kann demnach sein Geld verlieren, ohne die Kaufsache zu erhalten (§ 326 II BGB).
5. Wann ist eine Kaufsache mangelhaft?
Ein Sachmangel kann darin liegen, dass die Beschaffenheit der Sache von der vereinbarten abweicht. Die Parteien haben sich zum Beispiel über den Verkauf eines grünen Liegestuhls geeinigt, das gelieferte Modell ist aber rot. Weiterhin ist eine Kaufsache mangelhaft, wenn ihr eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft fehlt oder sie zur üblichen Verwendung nicht geeignet ist, zum Beispiel ein Rasenmäher das Gras nicht schneidet. Falls der Käufer eine bestimmte Verwendung im Sinn hatte und der Verkäufer dies wusste, besteht ebenfalls ein Sachmangel, wenn sich die Sache für genau diesen Gebrauch nicht eignet.
6. Gewährleistungsrechte: Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt
Wenn die Sache mangelhaft ist, muss der Käufer im Regelfall zuerst Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangen (§ 439 BGB). Erst wenn er dem Verkäufer hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat und diese ohne Ergebnis verstrichen ist, kann er auf die weiteren Gestaltungsrechte ausweichen. Nun kann er entweder den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass dieser wie von Anfang an unwirksam zu behandeln ist: Der Käufer muss die Ware zurückgeben und erhält den bereits gezahlten Kaufpreis zurück.
7. Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung
In einigen Fällen greifen Schadensersatzansprüche des Käufers als Ergänzung der vorgenannten Gestaltungsrechte ein. Wenn es sich bei der Kaufsache zum Beispiel um ein Einzelstück handelte, das zerstört wurde, kann der Käufer direkt Schadensersatz verlangen, da Nachlieferung und Nachbesserung unmöglich sind. Ein Schadensersatzanspruch besteht auch dann, wenn die geforderte Nachbesserung nicht ausgeführt wurde, fehlgeschlagen oder unmöglich geworden ist oder der Verkäufer sie verweigert.
Zudem können Schäden dadurch eintreten, dass die Sache zu spät geliefert wurde. Beispiel: Ein Konzertveranstalter kauft eine Lichtanlage ausdrücklich für eine Veranstaltung am Samstag. Die Anlage wird erst am Montag geliefert, daher musste er für Samstag eine Anlage mieten. Schließlich gibt es Ersatzansprüche für Mangelfolgeschäden, etwa wenn sich jemand verletzt hat, weil beim gekauften Fahrrad die Bremsen defekt waren.
8. Kaufrecht-Themen im Überblick
8.1 Kaufvertrag
Der Kaufvertrag nach § 433 BGB verpflichtet den Verkäufer zur Übergabe und Übereignung der mangelfreien Kaufsache. Bei einem Rechtskauf muss das Recht frei von Rechten Dritter verschafft werden. Der Käufer muss den vereinbarten Preis entrichten und die Ware abnehmen.
8.2 Rücktritt Kaufvertrag
Das Rücktrittsrecht ist ein Gestaltungsrecht, mit dem der Käufer einer mangelhaften Sache den Kaufvertrag rückwirkend wieder aufheben kann. Die Rücktrittserklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung,die dem Verkäufer also zugehen muss. Rechtsfolge: Jeder muss das bereits Erlangte (Ware oder Kaufpreis) Zug um Zug zurückgeben.
8.3 Garantie
Mit einer Garantie übernimmt ein Verkäufer eine zusätzliche Gewähr, die über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinausgeht. Im gebräuchlichen Fall der Garantiefrist versichert er, dass die Kaufsache für den festgesetzten Zeitraum nach dem Kauf in mangelfreiem Zustand bleibt. Anderenfalls wird er schadensersatzpflichtig, auch wenn ihn kein Verschulden an der Verschlechterung trifft. Es gibt außerdem eine sogenannte Beschaffenheitsgarantie, mit der Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft der Sache zusichern, und die Haltbarkeitsgarantie, zum Beispiel über die Laufleistung eines Fahrzeugs für eine bestimmte Zeit.
8.4 Gewährleistung
Gewährleistung im Kaufrecht bedeutet, dass der Verkäufer für eine mangelhafte Sache einstehen muss. Nach § 365 BGB haftet der Verkäufer für Rechtsmängel ebenso wie für Sachmängel. Außer im Kaufrecht gibt es Gewährleistungsregeln auch im Werkvertrags-, Reisevertrags-, Schenkungs- und Mietrecht.
8.5 Beweislast
Die Beweislast bestimmt, wer für eine entscheidungserhebliche Tatsache im Zivilprozess den Beweis antreten muss. Dem Grundsatz nach muss immer derjenige eine Tatsache beweisen, der sich auf sie beruft, um daraus Ansprüche herzuleiten oder aber abzuwehren. Beispiel: Der Verkäufer, der den Kaufpreis einklagen will, muss beweisen, dass ein wirksamer Kaufvertrag über diesen Kaufpreis zustande gekommen ist. Sobald der Käufer erwidert, es sei zwar ein Vertrag geschlossen worden, aber über einen geringeren Preis, trägt er die Beweislast für seine Preisbehauptung.
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