Anwalt für Erbrecht online fragen
Wer seinen Nachlass rechtzeitig und in Ruhe regelt, schläft nicht nur ruhiger, er erspart auch unter Umständen den Erbenden eine Menge Ärger. Bei der Erstellung des Testaments, aber auch beim Inkrafttreten der Erbschaft tauchen oft viele Fragen auf, mit denen man besser nicht alleine bleibt.
Auf der Online-Beratungsplattform yourXpert, die bereits mehrfach als Testsieger im Bereich Online-Rechtsberatung ausgezeichnet wurde, stehen Ihnen fachkundige Experten zum Thema Erbrecht zur Verfügung. Gehen Sie bei Rechtsfragen auf Nummer sicher und holen Sie sich jetzt fachkundigen Rat eines Anwalts für Erbrecht ein!
Weitere allgemeine Informationen zum Erbrecht finden Sie auch in unserem Erbrecht-Online-Ratgeber.
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Erbrecht Online Beratung
Während gut ein Drittel der deutschen Bevölkerung in den letzten Jahren bereits geerbt hat, steht dies vielen noch bevor. Und wohl jeder wird sich irgendwann die Frage stellen müssen, was mit dem eigenen Hab und Gut nach dem Ableben passiert. Häufig werden dann folgende Argumente vorgebracht: „Ich habe sowieso kaum etwas zu vererben.“ „Meine Familie versteht sich so gut, die werden sich sicher nicht streiten.“ Oder: „Das regelt sich dann schon von alleine.“ Dem ist leider meist nicht so. Und selbst wenn man sich entschlossen hat, ein Testament aufzusetzen, warten auch hier noch einige Hürden. Denn viele Testamente, die ohne fachkundige Beratung zustande gekommen sind, weisen gravierende Fehler auf. Hier hilft Ihnen ein Rechtsanwalt für Erbrecht bei yourXpert schnell und fachkundig weiter.
Gute Gründe also, die Hände nicht in den Schoß zu legen. Lesen Sie jetzt unseren Erbrecht-Ratgeber und informieren Sie sich über die wichtigen Themen rund ums Erben und Vererben:
Online Ratgeber Erbrecht
(Lesezeit: ca. 8 Minuten)
Mit erbrechtlichen Vorschriften kann jeder, unabhängig von einem Verschulden oder von besonderer Streitlust, zu tun bekommen. Die Grundlagen des Erbrechts in Deutschland sind in den §§ 1922 ff BGB geregelt. Es geht dabei um die Abwicklung von Erbfällen, um die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen und um die Versorgung von Hinterbliebenen, die aufgrund gesetzlicher Unterhaltsansprüche dem Erblasser gegenüber als besonders schutzwürdig gelten. Solche Personen, namentlich Kinder und Ehegatten, können einen Pflichtteil beanspruchen, wenn sie nicht zum Erben eingesetzt sind.
Wer zum Erben eingesetzt wird, ist Gesamtrechtsnachfolger (§ 1922 BGB). Er kann nicht nur Forderungen stellen, sondern muss auch für die Verbindlichkeiten des Erblassers aufkommen. Die Haftung ist grundsätzlich nicht auf den Nachlasswert beschränkt.
Inhalt
- Was ist Erbrecht?
1.1 Erben einsetzen – letztwillige Verfügungen
1.2 Erbe sein – Erbfolge und Ausschlagungsfrist
1.3 Ansprüche gegen Erben stellen - Pflichtteil und Vermächtnis - Vorteile der Online-Beratung im Erbrecht
- Erbrecht-Themen im Überblick
3.1 Testament
3.2 Erbschaftssteuer
3.3 Gesetzliche Erbfolge
3.4 Vorweggenommene Erbfolge
3.5 Schenkung
3.6 Rückforderungsrecht
3.7 Testamentsvollstreckung
3.8 Erbschein
3.9 Enterbung
3.10 Pflichtteil
3.11 Erbschaft ausschlagen
3.12 Internationales Erbrecht
1. Was ist Erbrecht?
1.1 Erben einsetzen – letztwillige Verfügungen
Viele verschiedene Gründe sprechen dafür, das Erbe rechtzeitig selbst zu regeln. In manchen Fällen wollen Menschen ihren Kindern oder Ehegatten Streit ersparen. In einer Zeit der Patchwork-Familien kommt es immer häufiger zu Auseinandersetzungen zwischen Kindern aus mehreren Ehen des Erblassers, die alle direkt vom Erblasser abstammen, aber nur Halbgeschwister sind. Hinterlassen Vater oder Mutter dann auch noch einen Ehepartner, der selbst nicht Elternteil der Kinder ist, kommt es immer wieder zu erbitterten Auseinandersetzungen über Häuser, Wohnrechte und Vermögenswerte.
Andere Zeitgenossen quält der Gedanke, was mit ihrem Unternehmen, einem sozialen Hilfsprojekt oder sogar den Haustieren werden soll, wenn sie plötzlich sterben würden.
Für Personen, die sich ihrer Verantwortung für den Nachlass bewusst sind, sieht das deutsche Erbrecht eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten vor. Die einfachste Möglichkeit, vorzusorgen, ist ein Testament zu errichten.
Ein Testament kann jederzeit „persönlich“ aufgesetzt werden (§ 2064 BGB). Ein eigenhändiges Testament ist rechtlich nur gültig, wenn der Verfasser es persönlich komplett mit der Hand geschrieben hat (§ 2247 BGB). Schon eine vorgedruckte Datumsangabe nimmt der letztwilligen Erklärung ihre Rechtswirksamkeit. Wer nicht mit der Hand schreiben will oder kann, muss bei der Errichtung eines öffentlichen Testaments den Notar hinzuziehen (§ 2232 BGB). Der Notar schreibt das Testament nach den Angaben des Testierenden auf. Er wird dabei darauf hinweisen, dass die Testierfreiheit dort endet, wo die Sittenwidrigkeit beginnt. Im Gespräch über den Inhalt des gewünschten Testaments stellt der erfahrene Notar fest, ob sein Gegenüber geistig in der Lage ist, die Wichtigkeit der von ihm abgegebenen Erklärungen zu erfassen.
Verzichtet man auf die Mithilfe des Notars, ist es wichtig, dass im Testament der Begriff „Erbe“ für eine oder mehrere Personen benutzt wird. Hilfestellung beim Verfassen des Testaments und bei allen anderen Fragen, die das Erbrecht betreffen, erhalten Sie von einem Rechtsanwalt für Erbrecht.
1.2 Erbe sein – Erbfolge und Ausschlagungsfrist
Manchmal weiß ein Erbe schon vor dem Erbfall, was auf ihn zukommen wird. Vor Überraschungen ist dennoch keiner sicher. Häufig zeigt sich nach dem Erbfall, dass die betagte Nachbarin, die niemals Besuch bekam, tatsächlich über Kinder und Enkel verfügt, die, angelockt von einer möglichen Erbschaft, nach ihrem Tod erscheinen.
Kinder beerben ihre Eltern, wenn diese nicht anderweitig verfügt haben. In einigen Fällen beerben Eltern verstorbene Kinder. Ist der direkte Abkömmling selbst schon verstorben, bevor sein Elternteil verstirbt, tritt dessen Kind, also der Enkel des Erblassers, in die Erbfolge ein (§ 1924 BGB). Enkel erben neben ihren Onkels und Tanten gleichberechtigt und zu gleichen Teilen.
Ein überlebender Ehegatte erbt neben den Abkömmlingen zu einem Viertel (§ 1931 BGB). Lebten die Ehegatten in Scheidung, sollte unbedingt ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Es kommt dann auf die Abgabe übereinstimmender Erklärungen zu Trennung und Scheidung an. Haben beide der Ehescheidung bereits zugestimmt, ist das Ehegattenerbrecht erloschen.
Besteht ein Nachlass nur aus Schulden, kann es für die wirtschaftliche Situation des Erben gefährlich werden, dass er unbeschränkt haftet. Innerhalb der ersten 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall ist die Erbausschlagung möglich (§ 1944 BGB). Später kann in Ausnahmefällen im Wege der Nachlassinsolvenz eine Beschränkung erreicht werden.
1.3 Ansprüche gegen Erben stellen - Pflichtteil und Vermächtnis
Ist ein gesetzlich Erbberechtigter der 1. Ordnung oder ein Ehegatte im Testament nicht bedacht worden, kann er den Pflichtteil beanspruchen (§ 2303 BGB). Der Pflichtteilsanspruch ist nicht mit der Übernahme von Verantwortung verbunden. Der Pflichtteil wird immer in Geld berechnet. Der Pflichtteilsberechtigte hat zunächst einen Anspruch darauf, dass ihm Auskunft über den Bestand des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls erteilt wird. Zur Auskunfterteilung sind der Erbe oder die Erbengemeinschaft verpflichtet. Weil möglicherweise ein Pflichtteilsergänzungsanspruch in Betracht kommt, wenn der Nachlasswert durch Schenkungen dezimiert worden ist, sollte der Auskunftsanspruch auf die vergangenen 10 Jahre ausgedehnt werden. Die Berechnung des Pflichtteils erfolgt nach Abzug von Beerdigungskosten und Erbschaftssteuern. Der Wert des Pflichtteils wird mit 50 % des gesetzlichen Erbteils angesetzt.
In einem Testament kann der Erblasser anordnen, dass eine Person einen Gegenstand oder eine Geldsumme erhält, ohne dabei die Verantwortung eines Erben zu übernehmen. Den Anspruch aus einem Vermächtnis muss der Begünstigte an den oder die Erben stellen. Sie sind zur Herausgabe verpflichtet.
2. Vorteile der Online-Beratung im Erbrecht
Mit der Einsetzung als Erbe entstehen viele Fragen. Wer ein Testament errichtet, sollte deshalb daran denken, als Erben jemanden einzusetzen, der in der Lage ist, sich mit organisatorischen Vorgängen und rechtlichen Vorschriften auseinanderzusetzen. Im Zweifelsfall hilft der Rechtsanwalt. Bei der Auswahl des Juristen sollte darauf geachtet werden, dass dieser ausreichende Erfahrung im Bearbeiten von erbrechtlichen Angelegenheiten hat. Der yourXpert-Anwalt für Erbrecht berät schnell und unproblematisch online. Jeder Rechtssuchende kann sich in aller Ruhe den passenden Anwalt für Erbrecht heraussuchen. Der Kontakt ist schnell hergestellt.
Gerade in erbrechtlichen Angelegenheiten tauchen oft Fragen auf, die schnell geklärt werden müssen.
- Wie viel Zeit habe ich, um das Erbe auszuschlagen?
- Hafte ich für Nachlassverbindlichkeiten, wenn ich das Erbe nicht ausdrücklich angenommen habe?
- Wie viel Zeit habe ich, um einen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen?
- Kann ich mir meinen Pflichtteil auszahlen lassen, wenn mein Vater meinen Bruder im Testament als Erben einsetzt?
- Wer bestimmt, wenn mehrere Erben vorhanden sind?
- Wie hoch sind die Erbschaftssteuern?
Solche Fragen lassen sich vom auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt schnell und gründlich online klären. Ohne Terminvereinbarung und Anreise zum Rechtsanwaltsbüro können Erben, Pflichtteilsberechtigte und Personen, die ein Testament aufsetzen wollen, Rat erhalten, der sie vor schwerwiegenden Fehleinschätzungen und den damit verbundenen, meist wirtschaftlichen, Schwierigkeiten bewahrt.
3. Erbrecht-Themen im Überblick
3.1 Testament
Ein Testament regelt die Erbfolge. Der Erblasser kann darin festlegen, welche Person nach dem eigenen Ableben sein Vermögen erhalten soll. Hilfreich ist es, neben dem Erben im Testament auch eine Person zu benennen, die dann Erbe werden soll, wenn der vorgesehene Erbe die Erbschaft nicht antritt.
Mehr Informationen zum Thema Testament finden Sie in unserer Wissensdatenbank yourXpertise.
3.2 Erbschaftssteuer
Wenn man in einem Testament oder Erbvertrag als Erbe eingesetzt wurde oder als gesetzlicher Erbe zum Zuge kommt – und die Erbschaft annimmt – muss man auf das Vermögen, das man als Erbe erhält, Erbschaftsteuer bezahlen. Wie hoch der Betrag ist, richtet sich nach dem Wert der Erbschaft und der zugehörigen Steuerklasse. Dabei werden drei gesetzliche Steuerklassen unterschieden, die sich am Grad der Verwandtschaft orientieren.
3.3 Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge ist in den § 1924 bis § 1936 BGB geregelt. Sie tritt dann in Kraft, wenn vom Erblasser kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Die Verwandten erben entsprechend ihrem Verwandtschaftsgrad: Verwandte 1. Ordnung sind Kinder und Enkel, 2. Ordnung: Eltern und Geschwister, 3. Ordnung: Großeltern sowie Onkel und Tanten. Solange ein Verwandter der ersten Ordnung zu finden ist, kommen Verwandte der 2. Ordnung nicht als Erbe infrage. Entsprechendes gilt für weiter entfernte Verwandte.
Mehr Informationen zum Thema Gesetzliche Erbfolge finden Sie in unserer Wissensdatenbank yourXpertise.
3.4 Vorweggenommene Erbfolge
Unter Umständen kann es sinnvoll sein, sich bereits zu Lebzeiten von Geld, Wertpapieren oder Immobilien zu trennen – man spricht dann von einer „vorweggenommenen Erbfolge“, die meist als Schenkung erfolgt.
3.5 Schenkung
Eine Schenkung gemäß § 516 BGB ist eine Erbschaft, die der Erblasser bereits zu Lebzeiten tätigt. Sie kann dabei helfen, den Erben die Abwicklung der einst anstehenden Erbschaft zu erleichtern und Streitfälle innerhalb der Familie auszuschließen. Die Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte des groben Undanks schuldig macht.
Ausführliche Informationen zum Thema Schenkung finden Sie in unserem Schenkungs-Ratgeber, sowie in den Antworten unserer Rechtsanwälte.
3.6 Rückforderungsrecht
Das gesetzliche Rückforderungsrecht tritt gemäß § 528 BGB in Kraft, wenn der Erblasser nach einer Schenkung in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Dann muss der Beschenkte dazu beitragen, dass der Erblasser seinen Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten kann. Der gesetzliche Anspruch gilt jedoch lediglich die ersten zehn Jahre nach der Schenkung und kann nur realisiert werden, wenn der Beschenkte noch über das Vermögen verfügt!
3.7 Testamentsvollstreckung
Eine Testamentsvollstreckung findet nur dann statt, wenn dies der Erblasser schriftlich angeordnet hat. Der Erblasser entscheidet dabei auch, welche Aufgaben dem Testamentsvollstrecker obliegen.
3.8 Erbschein
Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis, in dem steht, wer Erbe geworden ist. Ein Erbschein wird hauptsächlich dann benötigt, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat. In diesem Fall benötigt ein Erbe den Erbschein zu Legitimationszwecken im Geschäftsverkehr.
3.9 Enterbung
Wer ein Testament verfasst, hat laut §1938 BGB darin auch die Möglichkeit, bestimmte Personen ausdrücklich von der Erbfolge auszuschließen. Enterbt man die eigenen Kinder, den Ehepartner oder die Eltern, steht diesen jedoch ein Pflichtteil zu.
3.10 Pflichtteil
Nahe Angehörige, die im Testament von der Erbfolge ausgeschlossene wurden, erwerben einen Geldanspruch gegen den oder die Erben. Als nahe Angehörige gelten dabei Kinder, Partner und Eltern, nicht jedoch Geschwister und weiter entfernte Verwandte.
Ausführliche Informationen zum Thema Pflichtteil finden Sie in unserem Pflichtteil-Ratgeber, sowie in den Antworten unserer Rechtsanwälte.
3.11 Erbschaft ausschlagen
Innerhalb von sechs Wochen nach in Kenntnissetzung über die Erbschaft, hat der Erbe die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Ist die Erbschaft einmal angenommen, kann sie nicht wieder ausgeschlagen werden.
3.12 Internationales Erbrecht
Seit August 2015 ist die neue Europäische Erbrechtsverordnung in Kraft getreten, die regelt, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist, wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten vererbt wird.
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