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Anwalt für Arbeitsrecht online fragen

Mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages begründen Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeitsrechtliche Beziehungen. Bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses können sich viele rechtliche Fragen ergeben. Weisungen des Vorgesetzten, der Umgang mit Kritik oder Veränderungen am Arbeitsplatz bis hin zur Kündigung können eine Situation auslösen, in der schnell arbeitsrechtlicher Rat gebraucht wird. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt über Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen.

Weil arbeitsrechtliche Fragen manchmal schnell geklärt werden müssen, ist die Online-Befragung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht per E-Mail eine gute Alternative zum Beratungstermin in der Anwaltskanzlei nach vorheriger Terminabsprache. Wenn eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung vorliegt, kann eine schnelle, richtige Reaktion das Arbeitsverhältnis retten. Über yourXpert können Sie rechtliche Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht per Telefon, Chat oder E-Mail erhalten.

Weitere allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie auch in unserem Arbeitsrecht-Online-Ratgeber.

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Ich biete fachanwaltliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht, Medizinrecht und gewerblichem Rechtsschutz. Mit drei Fachanwaltstiteln, einem LL.M. im Medizinrecht und medizinischer Ausbildung stehe ich Ihnen kompetent und praxisnah zur Seite.
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Arbeitsrecht Online Beratung

Die Arbeitsgerichte haben sich besonders häufig mit der Frage zu beschäftigen, wann die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber rechtswirksam ist. Aufgrund der besonderen wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung, die das Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer im Regelfall hat, hat der Gesetzgeber die Kündigung durch den Arbeitgeber vom Vorliegen bestimmter Voraussetzungen abhängig gemacht. Das Arbeitsrecht beinhaltet jedoch auch noch viele weitere Themen rund um den Arbeitsvertrag und die Beschäftigungsverhältnisse.

Lesen Sie jetzt unseren Arbeitsrecht-Ratgeber und informieren Sie sich über die wichtigen Themen im Arbeitsrecht:

Online Ratgeber Arbeitsrecht

Für viele Ratsuchende ist die Kurzfristigkeit der entscheidende Vorteil der Online-Befragung eines Anwalts. Gerade bei arbeitsrechtlichen Fragen ist manchmal eine schnelle Entscheidung notwendig. Muss ich die gerade angeordneten Überstunden leisten oder kann ich ablehnen? Welche Folgen kann meine Weigerung nach sich ziehen? Solche Fragen eignen sich gut dafür, den Online-Rat eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht einzuholen. Viele weitere Informationen bezüglich der Online-Beratung im Arbeitsrecht finden Sie in diesem kompakten Ratgeber.

(Lesezeit: ca. 5 Minuten)

Inhalt

  1. Was ist Arbeitsrecht?
  2. Vorteile der Online-Beratung im Arbeitsrecht
  3. Arbeitsrecht-Themen im Überblick
    3.1 Abfindung
    3.2 Abmahnung Arbeitsrecht
    3.3 Arbeitsvertrag
    3.4 Arbeitszeugnis
    3.5 Aufhebungsvertrag
    3.6 Elternzeit
    3.7 Freistellung
    3.8 Lohnfortzahlung
    3.9 Mutterschutz
    3.10 Probezeit
    3.11 Überstunden
    3.12 Urlaubsanspruch

 

1. Was ist Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht ist ein vielseitiges Rechtsgebiet, das alle rechtlichen Angelegenheiten, die mit der Begründung, der Beendigung und dem Lauf eines Arbeitsverhältnisses in Zusammenhang stehen, betrifft. Grundlagen des Arbeitsrechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Besonders wichtige Regelungen sind darüber hinaus in speziellen Gesetzen wie dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), dem Bundesurlaubsgesetz oder dem Mutterschutzgesetz enthalten. Die Arbeitsgerichte haben sich besonders häufig mit der Frage zu beschäftigen, wann die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber rechtswirksam ist.

Neben Kündigungsschutzklagen werden auch Lohnzahlungsklagen und Schadensersatzansprüche zwischen den Arbeitsvertragsparteien vor den Arbeitsgerichten verhandelt.
Die Anordnung und Bezahlung von Überstunden und die Berechnung von Lohnansprüchen bei Urlaub und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit führen häufig zum Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hier kann ein Anwalt für Arbeitsrecht bei der Schlichtung helfen. Auseinandersetzungen über die Haftung des Arbeitnehmers für während seiner Arbeit verursachte Schäden sind nach den gesetzlich festgelegten besonderen Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung zu regeln.
Arbeitnehmer, die das Gefühl haben, am Arbeitsplatz zum Opfer von Mobbing durch Kollegen oder Vorgesetzte zu werden, können bei fortgesetzter Beeinträchtigung ihres psychischen oder körperlichen Gesundheitszustands Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht gegen ihren Arbeitgeber geltend machen.
Neben dem individualvertraglichen Arbeitsrecht gibt es das kollektive Arbeitsrecht. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates oder Rechte und Pflichten im Falle eines Arbeitskampfes mit Streik sind hier geregelt.

2. Vorteile der Online-Beratung im Arbeitsrecht

Für den juristischen Laien ist es schwer, einen Überblick über die Vielzahl von Regelungen und Anspruchsgrundlagen des Arbeitsrechts zu erlangen. Auch das aufmerksame Lesen von Beratungsartikeln und Arbeitsrecht Ratgebern kann eine konkrete Beratung durch einen Rechtsanwalt, der sich auf das Gebiet des Arbeitsrechts spezialisiert hat, nicht ersetzen. In solchen Fällen führt die unverbindliche Online-Befragung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht kurzfristig und mit kalkulierbarem Kostenaufwand zu einer fachkundigen Antwort. Zwar ist die Rechtsberatung im Arbeitsrecht online nicht kostenlos, jedoch ist das einholen eines kostenlosen und unverbindlichen Angebots auf yourXpert eine gute Option. Mit einer ersten Einschätzung der Situation durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht lassen sich die nächsten Schritte besser planen.

3. Arbeitsrecht-Themen im Überblick

3.1 Abfindung

Mit dem Erhalt eines Kündigungsschreibens stellt sich die Frage nach einer Abfindung. Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen direkten Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Dennoch können Verhandlungen im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens dazu führen, dass eine derartige Abfindungszahlung vom Arbeitgeber zugestanden wird. Der Arbeitnehmer sollte in jedem Fall vor Vertragsunterzeichnung den vorliegenden Arbeitsvertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

3.2 Abmahnung Arbeitsrecht

Begeht ein Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung, fordert der Arbeitgeber ihn mit einer Abmahnung zu vertragstreuem Verhalten auf. Die Abmahnung unterliegt zwar keiner Form, wird aber aus Beweiszwecken stets schriftlich erklärt. Eine Abmahnung ist Voraussetzung für eine fristlose, verhaltensbedingte Kündigung. Sollte der Arbeitnehmer nach dieser "Verwarnung" erneutes Fehlverhalten zeigen, kann ihm sofort gekündigt werden.

Mehr Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie in unserer Wissensdatenbank yourXpertise.

3.3 Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, der einen Unterfall des Dienstvertrages nach §§ 611 ff. BGB darstellt. Im Unterschied zum Werkvertrag schuldet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung, nicht aber die Fertigstellung eines bestimmten Werkes. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung.

Mehr Informationen zum Thema Arbeitsvertrag finden Sie in unserer Wissensdatenbank yourXpertise.

3.4 Arbeitszeugnis

Mit einem einfachen Arbeitszeugnis bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, dass ein bestimmtes Arbeitsverhältnis in dem genannten Zeitraum bestanden hat. In einem qualifizierten Arbeitszeugnis schildert er außerdem Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers. Für das Arbeitszeugnis schreibt § 630 BGB die Schriftform vor, der Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Erteilung.

Mehr Informationen zum Thema Arbeitszeugnis finden Sie in unserer Wissensdatenbank yourXpertise.

3.5 Aufhebungsvertrag

Durch einen Aufhebungsvertrag können die Parteien einvernehmlich das bestehende Arbeitsverhältnis beenden, ohne die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen einzuhalten. Zur Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich (gemäß § 623 BGB). Häufig wird in Aufhebungsverträgen eine Abfindung für den Arbeitnehmer vereinbart, der im Gegenzug darauf verzichtet, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist fortzusetzen oder auf Fortsetzung zu klagen.

Mehr Informationen zum Thema Aufhebungsvertrag finden Sie in unserer Wissensdatenbank yourXpertise.

3.6 Elternzeit

Elternzeit ist die Freistellung von der Arbeit ohne Vergütung für die Erziehung von Kleinkindern bis zu 36 Monaten. Die Anspruchsvoraussetzungen regelt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Anspruchsberechtigt sind Eltern und Erziehende, zum Beispiel von Adoptivkindern, die mit den Kindern in einem Haushalt leben und sie selbst betreuen. Der Anspruch auf Elternzeit besteht grundsätzlich in jedem Arbeitsverhältnis, auch im geringfügigen oder befristeten, sowie im Ausbildungsverhältnis.

3.7 Freistellung

Freistellung oder Suspendierung bedeutet, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung für einen bestimmten Zeitraum nicht erbringen muss. Zu unterscheiden ist zwischen unbezahlter und bezahlter Freistellung. Ansprüche auf bezahlte Freistellung sind zum Beispiel der Anspruch auf Erholungsurlaub und auf Freistellung zur Stellensuche. Ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung kommt beispielsweise bei der Pflege von Angehörigen in Betracht (§ 3 Pflegezeitgesetz).

3.8 Lohnfortzahlung

Wenn ein Arbeitnehmer unverschuldet krank wird und wegen seiner Krankheit die Arbeitsleitung nicht erbringen kann, hat er nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Anspruch entsteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht, und gilt für sechs Wochen. Ein Verschulden des Arbeitnehmers wird nur in schwerwiegenden Fällen angenommen, etwa wenn dieser betrunken einen Unfall verursacht hat. Dagegen gelten Arbeitsausfälle wegen Sportverletzungen oder auch aufgrund eines Schwangerschaftsabbruchs grundsätzlich nicht als selbst verschuldet.

3.9 Mutterschutz

Verschiedene Gesetze enthalten Regelungen, die dem Mutterschutz dienen, also Frauen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung schützen sollen. Die wichtigsten Vorschriften sind Beschäftigungsverbote von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung, besondere Kündigungsschutzvorschriften und der Anspruch auf Entgeltersatzleistungen. Für Arbeitnehmerinnen gilt das Mutterschutzgesetz, entsprechende Verordnungen gibt es auch für Beamtinnen.

3.10 Probezeit

Während der Probezeit darf das Arbeitsverhältnis unter erleichterten Bedingungen, also ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsschutzvorschriften, wieder gelöst werden. Sie dient dazu, die Eignung und Zuverlässigkeit des Arbeitnehmers zu prüfen. Grundsätzlich darf die vereinbarte Probezeit in Deutschland nicht mehr als sechs Monate betragen, in Tarifverträgen wird sie meist auf drei Monate begrenzt. Für Ausbildungsverhältnisse schreibt das Berufsbildungsgesetz eine Probezeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten vor (§ 20 BBiG).

3.11 Überstunden

Überstunden leisten Arbeitnehmer, wenn sie über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeiten. Das of verwendete Synonym "Mehrarbeit" bedeutet im Arbeitsrecht die Arbeitszeit, die über die gesetzlich vorgesehene maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche oder acht Stunden pro Tag hinausgeht. Viele Arbeitsverträge treffen Regelungen zum Freizeitausgleich oder zur Vergütung von Überstunden.

Mehr Informationen zum Thema Überstunden finden Sie in unserer Wissensdatenbank yourXpertise.

3.12 Urlaubsanspruch

Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub pro Jahr. Die meisten Tarifverträge garantieren höhere Urlaubsansprüche, auch kann jeder Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern vertraglich mehr Urlaub zubilligen. Der Anspruch entsteht im neuen Arbeitsverhältnis erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten, § 4 BUrlG.


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