Sofern das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung besteht, darf der Arbeitnehmer darauf verzichten.
Dies kann jetzt einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts entnommen werden (Urteil v. 14.05.2013, Az. 9 AZR 844/11).
Grundsätzlich sei Urlaub zwar abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Von diesem Grundsatz dürfe nach dem Bundesurlaubsgesetz auch nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Jedoch hindere die gesetzliche Regelung nur einzelvertragliche Abreden, die das Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließen. Sofern der Arbeitnehmer allerdings von dem Anspruch auf Urlaubsabgeltung absehe, mithin verzichte, stehe dem rechtlich nichts im Wege, so das BAG in seiner Entscheidung.