Spenden allgemein

Diejenigen, die Spenden wollen können dies tun und dabei Steuern sparen! Dazu müssen die Spenden an einen anerkannten Hilfsdienst gehen. Diegroßen Oranisationen sind zertifiziert und können eine Spendenbescheinigung ausstellen. Bei Spenden unter 200,00 € reicht auch Ihr Bankauszug mit der Abbuchung aus. Für größere Spenden erhalten Sie ein Spendenbescheinigung zu Beginn des Folgejahres.

Bei großen Katastophen werden Spendenkontos extra eingerichtet, damit können Sie auch höhere Beiträge mit Ihrem Kontoauszug nachweisen. Die geltenden Sonderregelungen werden einzeln vom Bundesfinanzministerium festgelegt.

Der Spendenabzug wirkt sich bei Ihnen in Höhe Ihres individuellen Steuersatzes aus.

Sondermaßnahmen

Sind Sie unmittelbar selbst von der Flut betroffen könne  Sie mit unbürokratischen Unterspützungen des Finanzamtes rechnen, wie z. B. Steuerstundungen oder Vollstreckungsaufschub. Achtung: Das ist kein selbstläufer, unbedingt fachkundigen Rat einholen!

Weisen Sie Ihre Schäden nach, dann können die Anschaffungskosten der neuen Möbel als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden!

Wie geht das?

Machen Sie Bilder vor dem großen Aufräumen und danach! Bei den Ersatzmöbeln sollten Sie darauf achten, dass Sie Stücke in vergleichbarem Wert anschaffen. Sie können nicht erwarten, dass die zerstörte Ausstattung aus einfachen Möbeln durch hochwertige Produkte ersetzt werden und die Kosten in voller Höhe von der Einkommensteuer abgesetzt werden können. Hier gilt die Gegenwert-Theorie, was in der Regel dazu führt, dass als außergewöhnliche Belastung nur der Zeitwert der alten Möbel abgesetzt werden kann.

Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen dann auch die notwendigen Krankheitskosten. Hier heißt es Belege sammeln und am Ende des Jahres aufaddiern!

Von der ermittelten Gesamtsumme ist eine zumutbare Belastung abzuziehen, die jährlich schwankt. Sie Liegt bei 3-6% vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Ist dieser Betrag einmal überschritten lohnt sich jeder weitere Beleg!

Tipp!

Haben Sie ein Jahr in dem die 1/5-Regelung angewendet wird, kann es im Einzelfall dazu kommen, dass Sie fast die gesamte Spende als Steuergutschrift wieder zurück erhalten!

Mit besten Grüßen

Sascha Blum