Verein und Ver- bzw. Überschuldung (drohende Insolvenz?)
Fragestellung
Ich bin Mitglied eines Vereinsvorstandes. Vor zwei Wochen hat ein Vereinsmitglied, das demnächst für den Vorstand des Vereins kandidieren möchte, angefangen von Vereinsmitgliedern Geld auf Darlehensbasis für den Verein zu sammeln, damit sich der Verein unter ihm als Vereinsvorsitzenden ein Vereinsheim anmieten kann. Da wir nur über begrenzte Ressourcen verfügen (ca. 2.500 € Kontostand bei ca. 1.000 € monatlichem Spenden-/Beitragseingang und ein Auto im Wert von knapp 4.000 € ) ist eine Anmietung für uns sehr schwierig. Daher hat sich das Vereinsmitglied überlegt, einem potenziellen Vermieter als Ausgleich eine hohe Mietsicherheit anzubieten, wofür die Darlehen eingesetzt werden sollen.
Das Vereinsmitglied hat mittlerweile von mehreren Vereinsmitgliedern insgesamt 11.000 € als Darlehen an den Verein gesammelt und ihnen ohne Absprache mit dem Vorstand zugesagt, sie bekämen es in spätestens 5 Jahren ("nach Möglichkeit auch früher") zurück. Die 11.000 € liegen mittlerweile auf unserem Vereinskonto zusätzlich zu unserem bisherigen Geld-Vermögen. Das Geld ist noch nicht angerührt worden.
Es stellt sich nun für uns die Frage, ob jetzt bereits eine Überschuldung und somit möglicher Grund für eine Insolvenz des Vereins vorliegt.
Sollten tatsächlich Darlehen aufgenommen, wer wäre im Falle eines Zahlungsausfalles dann zu belangen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Marc Nathmann
Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihr Vertrauen und beantworte gern Ihre Frage.
Ich gehe davon aus, dass es sich um einen nicht eingetragenen Verein mit ideelem (also nicht wirtschaftlichen) Zweck handelt, z.B. Faschings-, Angler oder ähnlicher Verein.
Ich möchte vorausschicken, dass ich Ihre Anfrage für sehr vorausschauend halte! Wirtschaftlich betrachtet ist das Vorhaben sehr gewagt. Ich persönlich würde dieses Risiko als Vorstand nicht tragen wollen.
Ich bin mir hier nämlich nicht sicher, ob es dauerhaft möglich sein wird Miete und Schulden zu bezahlen.
Zu Ihren Fragen:
1.)
Eine Überschuldung gem. § 19 InsO liegt hier nicht vor. Diese setzt nämlich voraus, dass das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Hier hätten Sie Aktiva von 6.500 € denen Passiva von 11.000 € gegenbüberstehen. Darüber hinaus gehen regelmäßig Mitgliedsbeiträge ein,das heißt der Schudendienst wird und kann bedient werden. Weiter handelt es sich um Darlehn von Vereinsmitgliedern. Solche Darlehn sind gem. § 19 iVm § 39 InsO nicht ohne weiteres in die sog. Überschuldungsbilanz einzubeziehen.
Einen Insolvenzantrag müssen Sie also nicht stellen. Problematisch würde es aber wenn Sie weitere insbesondere Bank-Darlehn aufnehmen würden!
2.)
Grundsätzlich haftet der Verein selbst und ausschließlich für die Schulden. Denkbar ist aber auch eine persönliche Haftung der Vorstände. Das setzt aber voraus, dass diese zumindest fahrlässig gehandelt haben. Bloße Fehlentscheidungen führen (noch) nicht zu einer Haftung. Da Sie hier aber größere Risiken eingehen, erschiene mir die persönliche Haftung gem. § 280 BGB zwar nicht wahrscheinlich, aber auch nicht auszuschließen.
Wenn Sie sich absichern möchten, müssten Sie gegen diese Entscheidung stimmen und dies im Protokoll dokumentieren. Dann würden Sie von der Haftung frei.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen!
Mit freundlichen Grüßen
Marc Nathmann
Rechtsanwalt
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Wenn das Geld auf einem Mietkautionskonto angelegt ist und die Rückgabe des Geldes an die Darlehensgeber in 5 Jahren vereinbart wird (auch wenn der Mietvertrag weiterläuft und das Geld auf dem Kautionskonto verbleibt), ist die Rückzahlung doch eher fraglich.
Ab wann läge denn eine Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit vor und müssen diese Kriterien kumulativ erfüllt sein, um zu einer Insolvenz zu führen?
ich gebe Ihnen recht. Eben weil die Rückzahlung fraglich ist halte ich das Vorhaben für wirtschaftlich äußerst riskant!
Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt aber noch nicht vor. Insbesondere weil diese Darlehn zunächst nicht in die Überschuldungsbilanz eingerechnet würden.
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung müssen nach deutschem Insolvenzrecht nicht kummulativ vorliegen. Ein Insolvenzgrund reicht. In der Praxis ist insb ein Verein aber oft gleichzeitig zahlungsunfähig und überschuldet.
Insolvenz anmelden müssten Sie in jedem Fall, wenn Sie zum Beispiel keinen Schuldendienst mehr leisten und/ oder die Miete nicht mehr bedienen können.
Im worst case wäre es aber uU möglich, dass ganz oder teilweise auf die Darlehn verzichtet wird. Bilanziell löst dies einen Ertrag aus, die Insolvenz könnte ggf verhindert ()eher hinausgeschoben) werden.
Nichts desto trotz hätten Sie dann eine erhebliche wirtschaftliche Kriese!
Mit freundlichen Grüßen
Marc Nathmann
Rechtsanwalt