Die Anleger der Solarworld AG müssen ihre Blicke am 9. Juni Richtung USA richten. Dort wird das Urteil im Streit mit dem Siliziumhersteller Hemlock erwartet. Gibt das Gericht der Klage statt, könnte auf die Solarworld AG eine Schadensersatzzahlung von rund 770 Millionen Dollar zukommen, berichtet das Handelsblatt.
Ein Blick zurück: Die Solarworld AG und der Siliziumhersteller Hemlock hatten 2005 einen langfristigen Liefervertrag geschlossen. Angesichts der steigenden Preise für Silizium schien das ein guter Deal zu sein. Jetzt könnte er zum Bumerang werden. Nicht nur weil die Preise für Silizium in den folgenden Jahren stark gefallen sind. Zudem wurden die Subventionen für Solarenergie gedrosselt und Billiganbieter aus China strömten auf den Markt. Hätten die Aktionäre nicht bereits 2013 einem großzügigen Kapitalverzicht zugestimmt, wäre Solarworld möglicherweise schon am Ende gewesen.
Im gleichen Jahr klagt Hemlock gegen Solarworld wegen angeblich nicht eingehaltener Lieferverträge. Inzwischen beläuft sich die Forderung auf mehr als 770 Millionen Dollar. Am 9. Juni soll das Urteil fallen. Bisher hat die Solarworld AG immer Optimismus versprüht. Denn durch die Dumpingimporte der Chinesen auf den US-Markt seien die vertraglichen Verpflichtungen nach amerikanischem Recht hinfällig. In einem vergleichbaren Fall haben die Gerichte allerdings schon anders entschieden. Schon im vergangenen Herbst erlitt Solarworld vor dem Gericht eine Schlappe. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass die langfristigen Lieferverträge gegen europäisches Kartellrecht verstoßen. Doch darauf könne sich das Unternehmen in den USA nicht berufen.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Zwei Tage vor dem erwarteten Urteilsspruch findet die Hauptversammlung der Solarworld AG statt. Angesichts der bedrohlichen Situation dürfte es hoch hergehen. Denn das Unternehmen hat offenbar keine Rücklagen für die möglichen Strafzahlungen gebildet und so könnte bei einer Verurteilung in den USA die Existenz des Unternehmens gefährdet sein. Die Anleger haben vor drei Jahren durch ihren Kapitalverzicht schon einmal maßgeblich zur Rettung der Solarworld AG beigetragen. Nun sollten sie ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, ehe sie für das möglicherweise grob fahrlässige Verhalten des Managements wieder die Zeche zahlen sollen.