Paket-Rücksendung/ Verweigeung der Zustellung durch DHL
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Ärztin habe ich für meine Mutter, die sich zur Zeit in USA aufhält, ein Paket mit Ihrer Medikamente in die USA mit DHL-Express geschickt. Die Medikamente stammen aus Deutschland, bzw. von Pharmafirmen mit dem Sitz in Deutschland.
Das Paket wurde nicht an den Absender weitergeleitet, da eine der Medikamente in USA zu den Betäubungsmittel zählt, wofür ich kein Rezept eingereicht hatte. Das Mittel ist in Deutschland nur rezeptpflichtig.
Das Paket ist an mich zurück gesendet, aber DHL will mir das Paket nicht zustellen, weil sie mir Import von Medikamenten unterstellen. Sie möchten von mir eine Importgenehmigung oder eine Apotheke benannt bekommen, die Genehmigung zu Einführ von Medikamente besitzt. Ansonsten senden Sie die Wahre in die USA zurück!
Obwohl ich den DHL-Express darauf hingewiesen habe ( mit den vorhandenen Dokumenten) dass ich die ursprüngliche Absenderin bin, behaaren Sie auf Ihre Behauptung und aktuell drohen sie mir mit dem Vernichten des Pakets. Auf meine Bitte mir eine rechtliche Basis zu liefern, reagieren sie nicht.
Meine Fragen an Sie sind:
Hat DHL eine rechtliche Grundlage dazu, eine Rücksendung als Import in meinem Fall zu bezeichnen?
Kann DHL mein Eigentum einfach vernichten lassen?
Welche Möglichkeiten habe ich, um das Paket zurückzubekommen?
Mit freundlichen Grüßen
M. R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Morgen,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Ein Import ist die Einführung von Waren VON einem Absender im Ausland ZU einem Empfänger im Inland. Ein solcher Fall liegt hier nicht vor, sofern das Paket in den USA vom Lieferanten nicht an den von Ihnen angegebenen Empfänger ausgehändigt worden ist. Ich gehe nach Ihrer Schilderung davon aus, dass dies so ist, das Paket also niemals den Einflussbereich von DHL bzw. deren Beauftragten verlassen hat. Dann ist der Transportauftrag nicht augeführt, und die Rücksendung stellt sich nicht als Import dar.
DHL hat in seinen AGB vorgesehen, dass
"Pakete mit Gütern, deren Verderb droht, ohne vorherige Benachrichtigung des Absen-ders oder Empfängers geöffnet und die Güter zugunsten des Berechtigten verkauft wer-den können. Ist ein Verkauf nicht möglich, so können sie vernichtet werden."
Dieser Fall ist hier nicht gegeben; es droht kein Verderb der Medikamente, so dass es DHL zumutbar ist, zuzuwarten, bis die Rechtsfragen geklärt sind.
Sie sollten daher DHL auffordern, von der beabsichtigten Vernichtung Abstand zu neh-men und dies rechtsverbindlich innerhalb einer Frist von 5 Werktagen zu erklären. Drohen Sie für den Fall der Weigerung den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Ver-fügung an.
In der Sache selber steht Ihnen ein Herausgabeanspruch aus Ihrem Eigentum gemäß § 985 BGB zu. Diesen Anspruch müssen Sie, bei weiterer Weigerung von DHL, gerichtlich geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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vielen Dank für Ihre kompetente Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
M. R.