Im Jahre 2016 wurden von ca. 355.000 Rentenanträgen auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ca. 150.000 Rentenanträge abgelehnt, dies geht aus einer Anfrage der LINKEN hervor. Wie viele von den abgelehneten Rentenanträgen in ein Widerspruchsverfahren gegangen sind ist leider nicht erfragt worden. Sollten Sie auch zu den betroffenen Menschen gehören, denen der Antrag abgelehnt worden ist, so reichen Sie innerhalb der Widerspruchsfrist von 4 Wochen einen Widerspruch ein. Diesen müssen Sie nicht begründen. Suchen Sie sich in solchen Fällen immer professionelle Hilfe bei einem Anwalt für Sozialrecht oder einem Rentenberater, diese haben durchaus Möglichkeiten Ihr Recht ggf. durchzusetzen, wenn es an der medizinischen Einschätzung oder dem Arbeitsmarkt liegt (hier ist die Rentenversicherung besonders erfindungsreich, was die Frage nach den Verweisungsberufen angeht). In medizinischen Fällen muss die Akte angefordert werden, dann kann sich der Rentenberater oder Anwalt ein Bild über die gesundheitliche Einschätzung machen und anschließend das weitere Vorgehen besprechen. Scheuen Sie sich also nicht Ihr Recht in Anspruch zu nehmen. Die Kosten halten sich bei einem Obsiegen auch in Grenzen, da ein Teil der Kosten von der Rentenversicherung übernommen werden muss.