Besteuerung Rente
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
würde gerne wissen wie hoch meine Rente besteuert wird. Gehe regulär am 01.01.2027 in Rente. Meine voraussichtliche Rente beträgt jährlich 36.000€ . Rente 2550 € +Werksrente 450€ monatlich. Meine Frau bekommt auch eine eigene Rente von voraussichtlich 1350€ + Zusatzversorgung 395 €. Werden wir zusammen veranlagt? Wie hoch sind die Abzüge von Steuern und Abgaben?
Meine Firma möchte mich jetzt in Alterssteilzeit schicken. 33 Monate aktive Phase+ 33 Monate passive Phase , bei 50% des letzten Bruttogehaltes und einen Aufstockungsbeitrag der Firma auf 95% der Rentenbeiträge und 85 % des letzten Netto gehaltes. Eintritt Rente 01.09.2023 mit Abschlag bei Renteneintritt von 12%. Ich verdiene im Moment 8050 Brutto. Seit 25 Jahren liege Ich immer über der Beitragsbemessungsgrenze. Ich möchte noch gerne wissen , wie hoch die steuerlichen Nachteile bei diesem Angebot sind. Habe in meinem AT Vertrag einen persönlichen Kündigungsschutz, dass ich Betriebs bzw ordentlich seitens des Arbeitgeber nicht gekündigt werden kann. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Gernot Walter
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Herr Walter,
in der Ausgangssituation (Renteneintritt 2027) bin ich davon ausgegangen, dass Ihre Frau auch erst in 2027 in Rente geht. Falls dies früher der Fall wäre, würde die steuerliche Belastung niedriger ausfallen.
Bei einem Renteneintritt ab 2027 ist die Zusammenveranlagung günstiger. Die Veranlagungsform kann jährlich neu gewählt werden. Dabei kommt es zu der folgenden Steuerbelastung (für Sie gemeinsam):
Einkommensteuer 6.226,-- / Solidaritätszuschlag 342,-- = 6.568,--
Der Steuersatz im Verhältnis zum zu versteuernden Einkommen beträgt 13,90 %.
Bei der Variante Altersteilzeit ab 2023, wobei 50 % des Bruttogehalts und Aufstockungsbeträge auf Rente und Gehalt gezahlt werden, würde es so aussehen:
Einkommensteuer 13.993,-- / Solidaritätszuschlag 278,-- = 14.763,--
Die Lohnsteuer im Rahmen der 50 % Gehaltszahlung habe ich bereits abgezogen.
Hier ist das Einkommen um ca. 55.000,-- höher (vgl. 50 % Gehalt + Aufstockung), der Steuersatz beträgt jedoch 24,78 % (besonders wegen der Aufstockung!)
Der Steuersatz ist deshalb deutlich höher als im Rahmen der regulären Altersrente, weil die Aufstockungsbeträge beim sogen. Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden. Diese sind steuerfrei, werden jedoch bei der Ermittlung des Steuersatzes herangezogen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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Vielen Dank und freundliche Grüße,
Björn Balluff
ich wollte nochmal nachfragen, ob die Fristverlängerung für Sie in Ordnung ist?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Björn Balluff
ist in Ordnung. DANKE für die Info.
Gruß Gernot Walter