Liebe Leserinnen und Leser,
im Zusammenhang mit der Gründung von Unternehmen und dem Schritt in die Selbständigkeit stelt man sich immer die Frage nach der geeigneten Rechtsform für das zukünftige Unternehmen. Wir wollen Ihnen mit diesem Rategeber eine kleine Hilfe geben. Natürlich sind die darin enthaltenen Informationen auch für besteehnde Unternehmen wichtig, wenn es darum geht, ggf. die Rechtsform zu wechseln. Ich sage immer wieder zu meinen Mandanten, dass man bei der Rechtsformwahl versuchen sollte, die Haftung zu begrenzen, soll heißen, es zu verhindern, dass man bei einem Scheitern des Unternehmens nicht sein privates Vermögen verliert. Natürlich bedeutet das auch, dass man bei der Finanzierug seines Unternehmens schon verhindert, von den Banken in die "Haftungszange" genommen zu werden. Durch persönliche Brügschaften haben die Banken es schnell erreicht, dass eine (haftungs) günstige Rechtsformwahl sinnlos wird. Insofern aufpassen! Auch hier gibt es vernünftige Lösungsansätze, wobei das alles unter der Zielsetzung der ganzheitlichen Beratung unserer Mandantschaft zu sehen ist. Auch intelligente Vermögensgestaltungsberatung macht es möglich, dass Privatvermögen nicht in die Haftungszange genommen werden kann. Leider gibt es hierbei nicht die "gerösteten Schneebälle", sodass man nicht immer eine "Supergestaltung" hinbekommt.
Liebe Grüße
Ihr Rainer Schenk