Finanzielle Verluste von bis zu 90 Prozent müssen die Anleger des Schiffsfonds PCE MS Hélène nach dem Verkauf des Fondsschiffes befürchten, berichtet „fonds professionell“ online. Denn nach dem Verkauf des Vollcontainerschiffes sind keine Auszahlungen mehr an die Anleger zu erwarten.
Die Anleger konnten sich bis in das Jahr 2006 an dem vom Premium Capital Emissionshaus (PCE) beteiligen. Eine Erfolgsgeschichte war die Beteiligung für die Anleger nicht. Hoffnung auf Besserung gibt es nach dem Verkauf des Fondsschiffes nicht mehr. Allerdings haben die Anleger noch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen, wenn sie nicht auf den finanziellen Verlusten sitzen bleiben wollen. Sie sollten dann aber umgehend handeln. Denn die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist könnte schon bald greifen.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Seit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 mussten schon etliche Schiffsfonds-Anleger hohe Verluste hinnehmen. Durch aufgebaute Überkapazitäten bei sinkenden Charterraten gerieten viele Schiffsfonds in eine wirtschaftliche Schieflage, die oft genug in der Insolvenz der Fondsgesellschaft endete. Allerdings verlief die Anlageberatung bei der Vermittlung von Schiffsfonds auch häufig fehlerhaft. So hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch umfassend über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen neben den konjunkturellen Schwankungen u.a. auch die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und insbesondere das Totalverlust-Risiko für die Anleger. Erfahrungsgemäß wurden diese Risiken in den Beratungsgesprächen nur unzureichend dargestellt oder ganz verschwiegen. Ist dies der Fall, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Bank ihre Rückvergütungen (Kick-Backs), die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten hat, nicht offengelegt hat.