Verkauf der Schiffe oder Insolvenz: Vor dieser Wahl stehen offenbar die Anleger des Schiffsfonds Ownership Tonnage III. Finanzielle Verluste drohen den Anlegern wohl in jedem Fall.
Das Hamburger Emissionshaus Ownership hatte den Flottenfonds Ownership Tonnage III im Oktober 2005 aufgelegt. Investitionsobjekte waren die Containerschiffe MS Elbdeich, MS Elbinsel, MS Elbcarrier, MS Elbfeeder und MS Elbmarsch. Letzteres wurde schon 2012 verkauft. Nun sind die Anleger aufgerufen, auch einen Verkaufsbeschluss für die vier verbliebenen Schiffe zu fassen. Im Frühling hatten sich die Anleger noch gegen ein Finanzierungs- und Verkaufskonzept für zwei der Fondsschiffe entschieden. Offenbar hat sich die wirtschaftliche Situation noch einmal verschärft, weil die finanzierende Bank nicht mehr mitspielen will, berichtet „Fonds professionell online“. Sollten sich die Anleger gegen einen Verkauf entscheiden, drohe die Insolvenz der Einschiffsgesellschaften. Dann könnte auch der Dachfonds vor der Pleite stehen.
Für die Anleger verlief die Beteiligung am Schiffsfonds Ownership Tonnage III alles andere als wunschgemäß. Schon 2009 musste ein Sanierungskonzept aufgelegt werden. Jetzt scheinen die Schwierigkeiten noch größer zu sein. Unabhängig von ihrer Entscheidung müssen die Anleger mit finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust der Einlage rechnen.
Zwischen Verkauf und Insolvenz haben die Anleger allerdings noch eine dritte Möglichkeit. Sie können ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Häufig wurden Schiffsfonds-Anleger in den Beratungsgesprächen nicht ordnungsgemäß beraten. Die Risiken eines Schiffsfonds wurden häufig verschwiegen oder nur verharmlosend dargestellt. Tatsächlich haben die Anleger aber unternehmerische Beteiligungen und damit auch unternehmerisches Risiko erworben. Für sie kann das am Ende den Totalverlust ihrer Einlage bedeuten. Wurden die Risiken nicht ordnungsgemäß dargestellt, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Schon aufgrund des Totalverlust-Risikos sind Schiffsfonds in der Regel auch nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge nach rechtlicher Bewertung der Kanzlei Kreutzer geeignet.
Da sich Anleger seit Anfang Oktober 2005 an dem Ownership Tonnage III beteiligen konnten, droht schon bald die Verjährung der Schadensersatzansprüche. Daher sollten Anleger umgehend handeln und sich rechtlich beraten und anwaltlich vertreten lassen, damit rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden können.