Schlechte Nachrichten für die Anleger der Lignum Sachwert Edelholz AG: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 28. April das vorläufige Insolvenzverfahren über das Unternehmen eröffnet (Az.: 36I IN 1853/16). Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten.
Europäisches Edelholz sollte den Anlegern die Möglichkeit eröffnen, Vermögen zu bilden und zu mehren. Das Ganze mit nachhaltigen Investitionen in Edelholzplantagen in Bulgarien. Neben dem ökologischen Nutzen sollten natürlich auch ordentliche Renditen für die Anleger abfallen. So oder ähnlich hörten sich die Angebote der Lignum Sachwert Edelholz AG an. Doch die „grüne“ Kapitalanlage könnte sich für die rund 5000 Anleger alles andere als werthaltig und nachhaltig erweisen. Nach der Insolvenz drohen ihnen Verluste bis hin zum Totalverlust. Nach Unternehmensangaben sollen Anleger rund 65 Millionen Euro investiert haben.
Erste Zweifel an ihrer Kapitalanlage dürften den Anlegern schon im März gekommen sein. Denn mit Bescheid vom 17. März untersagte die Finanzaufsicht BaFin der Lignum Sachwert Edelholz AG ihre öffentlichen Angebote für die Vermögensanlagen „Nobilis-Rent“, „NobilisPriva“ und „NobilisVita“, da das Unternehmen nicht die notwendigen Emissionsprospekte vorgelegt hatte.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Die Lignum Sachwert Edelholz AG möchte die Schuld an der Insolvenz nun der BaFin in die Schuhe schieben. Das dürfte aber ein Holzweg sein. Vielmehr stellt sich doch die Frage, warum das Unternehmen seiner Prospektpflicht nicht nachgekommen ist. Von solchen Schuldzuweisungen sollten sich die Anleger nicht irritieren lassen. Für sie geht es jetzt darum, ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um finanzielle Verluste abzuwehren. Dazu können auch Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden, die z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein können.