Eine Mietminderung bei lärmenden Nachbarn ist nach einer Entscheidung  des LG Berlin*  dann möglich, wenn der nachbarliche Lärm über das Normalmaß hinausgeht.

10 % wurden zugesprochen und zwar bei ständigen Lärmstörungen in Form von Streiten, Schreien, Poltern, Trampeln und Türknallen, da dieses nach Auffassung der Richter über das übliche und als vertragsgemäß hinzunehmende Maß an Beeinträchtigungen hinausgehe, da es nicht mehr sozial übliche Geräusche gewesen seien.


* Landgericht Berlin, Urteil vom 06.02.2015, Az.: 63 S 236/14