Durch die Insolvenz der KTG Agrar SE hat sich die Lage der Anleger weiter verschlechtert. Ging es zunächst „nur“ um eine ausbleibende Zinszahlung für die KTG-Anleihe Biowertpapier II sind nun auch die Anleger der Anleihe Biowertpapier III und die Aktionäre betroffen. Statt um ca. 18 Millionen Euro Zinsen, die nicht gezahlt werden konnten, sind nun alleine durch die beiden Anleihen rund 342 Millionen Euro Anleger-Gelder gefährdet.
Ein kurzer Rückblick: Nachdem die KTG Agrar SE die fällige Zinszahlung für die 250 Millionen Euro schwere Inhaber-Teilschuldverschreibung Biowertpapier II schon zweimal verschoben hatte, wären die Zinsen spätestens am 6. Juli fällig gewesen. Dazu war das Hamburger Agrarunternehmen offenbar nicht in der Lage und beantragte daher ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Hamburg gab dem Antrag statt (Az.: 67g IN 266/16). Bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bleibt der Vorstand in der Regel im Amt und wird von einem Sachwalter unterstützt. Inzwischen hat der ehemalige Vorstandschef Siegfried Hofreiter allerdings seinen Hut genommen, da er nach Unternehmensangaben dem Restrukturierungsprozess nicht im Weg stehen wolle.
Im Insolvenzverfahren wird nun die Restrukturierung des Unternehmens angestrebt. Zu den Aufgaben des Sachwalters gehört es auch zu prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Durch die Insolvenz müssen alle Anleger der KTG Agrar SE finanzielle Verluste befürchten. Die Tatsache, dass das Unternehmen nicht in der Lage war, die Zinsen in Höhe von 18 Millionen Euro zu zahlen, lässt nichts Gutes befürchten. Besonders vor dem Hintergrund, dass schon im Oktober die Zinsen für die Anleihe Biowertpapier III und im Juni 2017 die Anleihe Biowertpapier II komplett zur Rückzahlung ansteht. Es ist davon auszugehen, dass die Anleger beispielsweise durch Zinsverzichte oder Laufzeitverlängerungen ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen. Dabei gibt es allerdings keinerlei Gewähr, ob eine nachhaltige Sanierung überhaupt gelingen kann.
Ebenso ist es möglich, dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dann kann den Anlegern sogar der Totalverlust ihrer Einlage drohen. Ihre Forderungen müssten sie dann beim Insolvenzverwalter anmelden. Mit welcher Quote sie dann rechnen können, wäre dann maßgeblich von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse abhängig.
Angesichts der schwierigen Situation und der drohenden finanziellen Verluste können sich die Anleger über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren lassen. Die reichen von der außerordentlichen Kündigung der Anleihe bis hin zu Schadensersatzansprüchen.