Rechtzeitig zum Erscheinen des iPad Air 2 .... Ihren Mitarbeitern etwas GUTES tun – gleichzeitig des Fiskus und die Sozialversicherungsträger daran beteiligen.
iPad, iPhone bzw. Smartphones und Tablets sind bei vielen Mitarbeitern beliebt und können zudem als Vergütungsbestandteile für Mitarbeiter intelligent eingesetzt werden.
Das MUST-have jüngerer Mitarbeiter ist mittlerweile auch zum generellen MUST-have für Erwachsene jedweder Altersklasse geworden. iPad & Co sind als steuer- und sozialversicherungsfreie Add Ons zum Gehalt sehr gut geeignet.
Nicht nur bei Neueinstellungen sind solche Gehaltsbestandteile optimal miteinander zu kombinieren. Bei anstehenden Gehaltserhöhungen ergeben sich bei geschickter Kombination sowohl für den Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber Vorteile.
Der Verlag BR Media hat ein interessantes Rechenspiel veröffentlicht, dass wir hier modifiziert wiedergeben möchten.
Das Kombinationsmodell funktioniert folgendermaßen:
Nimmt man an, dass die Tariflohnerhöhung von Januar 2015 an 3 % beträgt und es konkret um einen ledigen leitenden-Mitarbeiter mit einem Bruttogehalt von 5.000 € geht, der 9 % Kirchensteuer zahlt, ergeben sich folgende Überlegungen.
Was würde eine reine Bruttolohnerhöhung für Mitarbeiter bringen?
Eine Bruttolohnerhöhung um 3 % auf 5.000 € entspricht einer Lohnerhöhung um 150 €. Den Arbeiter kostet dies mit Sozialabgaben somit rund 167,17 €. Für den Mitarbeiter würde sich eine läppische Nettogehaltssteigerung von ca. 63,57 € ergeben.
Wie ist die Haushaltslage, wenn der Mitarbeiter sich selbst ein iPad kauft?
Nimmt man an, dass der Mitarbeiter sich nach der Lohnerhöhung selbst ein iPad kauft und einen Vertrag abschließt, der monatlich 69,95 € kostet. Für das iPad werden zusätzlich und einmalig 139,95 € bezahlt. Ferner wird noch das T-Home-Entertainment-Paket für 44,95 € gekauft. Die monatlichen Kosten betragen nach dem Erwerb und Vertragsabschluss somit rund 114,90 € (69,95 € + 44,95 €).
Ergebnis: Die Gehaltserhöhung beträgt netto 63,57 € beträgt. Nach der Gehaltserhöhung hat der Mitarbeiter monatlich 51,33 € weniger in der Tasche (114,90 € – 63,57 € ). Er hat zwar sein ipad inkl. Vertrag und Entertainment-Anschluss, aber intelligent ist diese Lösung nicht wirklich.
Nun die intelligente Gestaltungsoptimierung:
Der Arbeitgeber stellt seinem Mitarbeiter iPad und iPad-Extras steuer- und sozialabgabenfrei zur Verfügung.
Die monatlichen laufenden Kosten für das iPad und Entertainment-Paket belaufen sich zusammen auf 114,90 € (69,95 € + 44,95 €)
Durch diese Gestaltung schöpft der Arbeitgeber die geplante monatliche Gehaltserhöhung von 150,00 € noch nicht aus. Es besteht also für 35,10 € weiterer Gestaltungsbedarf. Für 35 € könnte man dem Mitarbeiter noch die Parkplatzkosten abnehmen, die er hat, weil er sein Auto auf einem angemieteten Stellplatz in unmittelbarer Nähe zum Betrieb abstellt.
Eine Gewinnersituation für den Mitarbeiter, die diesen mit Sicherheit motiviert!
Wenn die Kosten für das iPad, den Telefon-/Internetanschluss und Parkplatz vom Betrieb übernommen werden, muss der Mitarbeiter diese gesamten Kosten nicht von seinem Nettogehalt bestreiten. Er behält sein bisheriges Netto und hat zusätzlich iPad & Co. zur freien Nutzung.
Müsste er iPad & Co aus dem versteuerten Netto ohne optimierte Gehaltsbestandteile bestreiten, bliebe ihm von seinem tariflich erhöhten Nettogehalt von 2.809,63 € nur ein bereinigtes Netto von 2.659,73.
So bleiben dem Mitarbeiter das alte Nettogehalt und zusätzlich monatlich 150 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei in Form der Nutzung von iPad & Co inkl. Parkplatz.
Für den Arbeitgeber zahlt sich die steuer- und sozialversicherungs-optimierte Gestaltung auch aus.
Durch die optimierte Gehaltserhöhung kann der Arbeitgeber monatlich 150 € steuer- und sozialversicherungsfrei den Mitarbeiter ausbezahlen. Wenn iPad Vertrag und Entertainment Vertrag dann noch auf den Namen des Betriebes laufen, steht dem Unternehmen zusätzlich der monatliche Vorsteuerabzug in Höhe 18,35 € zu (114,90 €/1,19 x 19 %). Die Kostenübernahme "Parkplatz" bringt einen weiteren Vorsteueranspruch, wenn der Vermieter zur Umsatzsteuer optiert hat.
FAKT = WIN - WIN Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Weniger Kosten auf beiden Seiten, bei steigender Motivation des Arbeitnehmers.
Die Gehaltserhöhung in Höhe von 150 € kostet dem Arbeitgeber bei dieser optimierten Gestaltung Variante insgesamt monatlich nur 131,65 €. Bei der reinen Netto-Gehaltsaufbesserung fallen monatlich 167,17 € an. Im Jahr sind dies rund 426 Euro. Unter der Annahme gleicher Parameter würden bei 50 Mitarbeitern rund 21.000 € weniger Personalkosten pro Jahr anfallen.
Dr. Rainer Schenk, Steuerberater
http://www.kanzle-schenk.eu
in Kooperation mit der Steuerkanzlei Herterich
http://www.steuerkanzlei-herterich.de
Alle Angaben ohne Gewähr!