Vielen Menschen sind in den Hochwassergebieten erhebliche finanzielle Aufwendungen entstanden. Sofern die Auwednungen dem privaten Bereich zuzurechnen sind, können diese Kosten in der Regal als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung mindernd angesetzt werden. Davon asugenommen sind Beträge, die von der Versicherung erstattet wurden. Außerdem muss der Eigenanteil, also der zumutbare Teil der Aufwendungen vorher abgezogen werden. Dieser Selbtsbehalt ist abhängig von den gesamten Einkünften. Bei einer Familie mit 3 Kindern liegt dieser beispielsweise, bei einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro, bei 400 Euro. Ich empfehle, alle Belege im Zusammenhang mit den entstandenen Aufwendungen aufzuheben, um sie dann in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen ansetzen zu können. Möglicherweise werden im Rahmen der Hilfsprogramme des Bundes und der Länder, für die betroffenen Personen die steuerlichen Abzugsbeträge sogar nocht erhöht.
yourXpert:
Dr. Rainer Schenk (Steuerberater Dipl.-Kfm.)
Dr. Rainer Schenk (Steuerberater Dipl.-Kfm.)
Frage ab 70 €
Tel. 1,90 € / Min
Chat 1,99 € / Min
Termin vereinbaren
Tel. 1,90 € / Min
Chat 1,99 € / Min
Termin vereinbaren
478 Bewertungen
884 Antworten | 115 Fachartikel
Hochwasserschäden als außergwöhnliche Belastungen
09.06.2013
Sie haben eine Frage? Holen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich Angebote unserer Experten ein!
Nach dem Einstellen Ihrer Frage erhalten Sie individuelle Preisangebote unserer Experten, aus welchen Sie einfach das für Sie passende Angebot auswählen können!
Unsere Experten stehen Ihnen jetzt zur Verfügung. Stellen Sie jetzt Ihre Frage!
Hier kostenlos und unverbindlich Angebote einholen!