Schiffsfonds der Hartmann-Reederei sind zu Jahresbeginn von einer Pleitewelle erfasst worden. Über die Gesellschaften der MS Cuxhaven, MS Flensburg, MS Husum und MS Köln wurden am Amtsgericht Delmenhorst die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 12 IN 19 bis 22/16). Anleger konnten sich zwischen 2007 und 2010 an den Schiffsfonds beteiligen.
Im Zuge der Finanzkrise 2008 zeichneten sich schnell auch die Probleme bei der Handelsschifffahrt ab. Überkapazitäten und sinkende Charterraten führten bei zahlreichen Schiffsfonds zu wirtschaftlichen Problemen. Oft genug blieb den Fondsgesellschaften nur noch der Gang zum Insolvenzgericht. Als sich diese Krise schon deutlich abzeichnete, wurden den Anlegern die nun insolventen Schiffsfonds der Hartmann-Reederei zur Beteiligung angeboten. Nach der Eröffnung der vorläufigen Insolvenzverfahren müssen die Anleger mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen. Um den Schaden abzuwenden, können sie ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Gerade bei der Vermittlung von Beteiligungen an Schiffsfonds ist es erfahrungsgemäß immer wieder zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. Denn in den Beratungsgesprächen hätten nicht nur die Vorteile der Geldanlage, sondern auch deren Risiken klar und deutlich aufgezeigt werden müssen. Dies ist allerdings häufig nicht geschehen und etliche Anleger erlebten, dass aus ihrer vermeintlich sicheren Kapitalanlage ein Verlustgeschäft wurde. Über diesen spekulativen Charakter von Schiffsfonds hätten die Anleger informiert werden müssen, insbesondere über das Risiko des Totalverlusts.
Eine unzureichende Risikoaufklärung kann ebenso zu Schadensersatzansprüchen führen wie das Verschweigen der Kick-Backs. Das sind die Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung erhält. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese zwingend offen gelegt werden.