Die beiden Containerschiffe MS HS Bach und MS HS Bizet waren die Investitionsobjekte des 2008 von Hansa Treuhand aufgelegten HT Twinfonds. Über die Gesellschaft der MS HS Bach hat das Amtsgericht Lüneburg Ende April das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 46 IN 41/16).
Mindestens 20.000 Euro mussten sich die Anleger ihre Beteiligung an dem Hansa Treuhand Twinfonds kosten lassen. Bisher hat diese Investition nicht die erhofften Renditen gebracht. Wie auch andere Schiffsfonds geriet der HT Twinfonds im Zuge der Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Aufgebaute Überkapazitäten bei sinkenden Charterraten machten der Branche das Leben schwer. 2013 benötigte die Fondsgesellschaft schließlich frisches Kapital. Das sollte wieder von den Anlegern kommen, indem sie bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen sollten. Nach der Insolvenz der MS HS Bach könnte es aber noch dicker für die Anleger kommen. Finanzielle Verluste müssen befürchtet werden.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Die Krise der Containerschifffahrt ist noch immer nicht ausgestanden. Ihren Anfang nahm sie bereits nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008, also in dem Jahr, in dem sich die Anleger an dem Hansa Treuhand Twinfonds beteiligen könnten. Die Schwierigkeiten dürfen sich zu diesem Zeitpunkt bereits abgezeichnet haben. Dennoch wurden in den Anlageberatungsgesprächen die Risiken bei Beteiligungen an Schiffsfonds häufig verschwiegen oder nur am Rande erwähnt. Stattdessen war häufig von einer renditestarken und sicheren Kapitalanlage die Rede. Genau das sind Schiffsfonds auf Grund ihres spekulativen Charakters aber nicht. Anleger der zahlreichen insolventen Schiffsfonds können ein Lied davon singen. In dieser fehlerhaften Anlageberatung kann nun aber der Schlüssel für Schadensersatzansprüche der Anleger liegen. Denn Banken sind zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Dazu gehört auch die umfassende Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage. Ebenso hätten Banken auch hohe Provisionen (Kick-Backs), die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten, ihrem Kunden gegenüber offenlegen, bevor dieser sich für eine Beteiligung entscheidet.