Schiffsfonds befinden sich weiter in schwerer See. Nun musste auch die Gesellschaft des Containerschiffs MS Pontremoli Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht Hamburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren Anfang Mai eröffnet (Az.: 67b IN 140/16).
Für die Anleger kann die Insolvenz hohe Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage bedeuten. Und die betrug immerhin mindestens 20.000 Euro. Um die finanziellen Verluste abzuwenden, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten, z.B. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, überprüfen lassen. Da die Hamburgische Seehandlung den Schiffsfonds MS Pontremoli im Juli 2006 aufgelegt hat, sollten Anleger allerdings zügig handeln. Denn ihre Forderungen könnten schon bald verjähren. Es gilt die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es immer wieder zu Fehlern bei der Anlageberatung gekommen. So wurden Schiffsfonds oftmals als sichere und renditestarke Geldanlagen dargestellt. Die Realität sah allerdings oft anders aus, wie die zahlreichen Insolvenzen bei Schiffsfonds belegen. Dies zeigt auch, dass Beteiligungen an Schiffsfonds spekulative und riskante Geldanlagen sind. Diese Risiken reichen bis zum Totalverlust der Einlage. In den Anlageberatungsgesprächen hätten die Anleger daher auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist dies häufig nicht geschehen. Die Risiken wurden verharmlost oder sogar ganz verschwiegen. Aus einer derartigen Falschberatung können Schadensersatzansprüche für die Anleger entstanden sein.
Außerdem hätte die Bank ihre teilweise hohen Vermittlungsprovisionen offenlegen müssen. Auch das Verschweigen dieser sog. Kick-Backs kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH zu Schadensersatzansprüchen führen. Da sich die Anleger seit Juli 2006 an der MS Pontremoli beteiligen konnten, droht in Kürze allerdings die Verjährung der Ansprüche. Daher sollte umgehend gehandelt und verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden.