Worauf beim Gewährleistungsausschluss auf eBay zu achten ist

Wer als Privatperson bei eBay Waren verkauft, ist gut beraten die Gewährleistung auszuschließen, um sich vor evtl. Streitereien mit dem Käufer wegen unberechtigter oder auch berechtigter Beanstandungen zu schützen.

Die richtige Formulierung

Auf die Formulierung kommt es an.

Wenn, wie häufig, zu lesen ist

„Rücknahme ausgeschlossen, da Privatverkauf“

ist damit noch nichts über Ansprüche auf Preisminderung und Schadensersatz gesagt.

Im ungünstigsten Fall würde ein Gericht die Formulierung so auslegen, dass der Käufer bei Mängeln weiterhin Herabsetzung des Preises oder Schadensersatz geltend machen kann.

Auf der sicheren Seite ist der private Verkäufer mit der Formulierung

„Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung“.

Reichweite des Gewährleistungsausschlusses

Aber auch wenn der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat, ist der Käufer nicht völlig rechtlos gestellt für den Fall, dass er einen mangelhaften Artikel erhält.

Zum einen gilt der Gewährleistungsausschluss dann nicht, wenn der Verkäufer die Mängel arglistig verschwiegen hat.

Zum anderen gilt der Ausschluss aber auch nicht, wenn Eigenschaften fehlen oder mangelhaft sind, die der Verkäufer in der Artikelbeschreibung ausdrücklich zugesagt hat.

Lautet der Angebotstext für ein Wohnmobil etwa:

„Das Wohnmobil ist in einem guten Zustand. Zuletzt waren wir mit dem Womo in Spanien und alles hat super geklappt“

dann kann der Verkäufer sich später nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen, wenn das Fahrzeug sich als verkehrsunsicher und nicht fahrbereit herausstellt (OLG Köln, 28.03.2011 - 3 U 174/10).

Ebenso macht die Beschreibung

„…Es ist ein schönes kleines Wanderboot…Man kann also auch mit dem Boot auf Reisen gehen…“

es dem Verkäufer unmöglich, auf den Gewährleistungsausschluss zu verweisen, wenn das verkaufte Boot später auf Grund von Mängeln nicht eingesetzt werden kann (BGH, Urteil vom 19. 12. 2012, Az.: VIII ZR 96/12).

Fazit

Auch wenn ein Gewährleistungsausschluss sinnvoll ist, hilft er dem Verkäufer dann nicht weiter, wenn er im Widerspruch zu den Angaben in der Artikelbeschreibung steht.