Viele ausländische Mitbürger wohnen bereits jahrelang in Deutschland. Sie sind gut integriert und nehmen am sozialen Leben in Deutschland teil. Oftmals stellen sie sich dann die Frage, ob sie als letzten Schritt die Einbürgerung vollziehen können.
Voraussetzungen einer Einbürgerung
Die Bedingungen für eine Einbürgerung sind in § 10 STAG geregelt.
Verlangt wird, dass sich der Ausländer seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält. Außerdem muss seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sein. Er muss also eine Geburtsurkunde und einen Pass besitzen.
Zudem sollte der Einbürgerungsbewerber nicht vorbestraft sein. Dies wäre ansonsten ein Einbürgerungshindernis.
Wichtig ist auch, dass der Ausländer seinen Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst bestreiten kann. Er darf also keinen Anspruch auf Hartz 4 oder ähnliche Leistungen haben. Wenn er krank ist, kann eine Ausnahme gemacht werden.
Der Ausländer muss auch bereit sein, seine Staatsangehörigkeit aufzugeben und die deutsche Sprache sprechen.
Außerdem muss der Einbürgerungstest bestanden sein.
Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt kann der Ausländer im Wege des Ermessens eingebürgert werden. Es gibt zudem zahlreiche Ausnahmen für die Einbürgerung.
Rechtsanwalt Jan Bergmann kann im Einbürgerungsprozess helfen.