Längere Laufzeit, niedrigere Zinsen – diesem Konzept sollen die Anleihe-Anleger der Beate Uhse AG zustimmen. Um die Restrukturierungspläne vorzustellen, lädt das Unternehmen am 8. Juni zur Gläubigerversammlung nach Hamburg ein.

Der Erotikkkonzern leidet aus unterschiedlichen Gründen bereits seit längerer Zeit unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Im Juli 2014 begab die Beate Uhse AG eine Mittelstandsanleihe mit einem Emissionsvolumen von 30 Millionen Euro (ISIN: DE000A12T1W6 / WKN: A12T1W). Die Anleihe ist mit 7,75 Prozent p.a. verzinst und soll bis Juli 2019 laufen. Das möchte das Unternehmen nun ändern. Die Laufzeit soll gleich um fünf Jahre bis 2024 verlängert werden und der Zinssatz zunächst für die kommenden drei Jahre auf zwei Prozent gesenkt werden. Bei einer positiven Geschäftsentwicklung könnten die Zinsen dann wieder angehoben werden. Die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen sollen den Anlegern am 8. Juni in Hamburg präsentiert werden.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Die Beate Uhse AG plant drastische Einschnitte für die Anleger. Sie sollen kürzertreten ohne dass das Unternehmen im Gegenzug etwas anbietet, wie z.B. eine Besicherung der Anleihe. Dabei ist zu bedenken, dass eine Laufzeitverlängerung auch ein längeres Risiko für die Anleger mit sich bringt. Gleichzeitig sollen sie für ein höheres Risiko auch noch weniger Zinsen erhalten. Dabei ist keineswegs gesagt, dass die Sanierungsbemühungen auch von einem nachhaltigen Erfolg gekrönt sind. Da für die Anleger viel auf dem Spiel steht, sollten sie unbedingt an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich zumindest juristisch vertreten lassen. Darüber hinaus bietet sich auch eine Überprüfung weiterer rechtlicher Möglichkeiten wie etwa die außerordentliche Kündigung der Anleihe oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen an.