Schützen meiner Formatidee
Fragestellung
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
ich habe mir ein detailliertes Webvideoformat, welches auf der Plattform YouTube ausgestrahlt werden soll, ausgedacht.
Nun war ich bereits in der Planung um das Projekt realisieren zu können. Leider kann ich die Realisierung nun nicht weiter fortführen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Jedoch wissen bereits zu viele Personen von meiner Idee und ich habe Angst, dass jemand meine Idee klaut und selbst realisiert. Deswegen lautet meine Frage nun, ob ich mein konkretes Konzept der Formatidee schützen lassen kann bzw. welche Kriterien dafür erfüllt sein müssen.
Und wenn ich die Idee schützen lassen kann:
Kann ein Anderer einfach ein Detail am Format ändern und dann das Projekt realisieren oder inwiefern wäre das Format dann geschützt?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Beate Redemann
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und die Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Im Falle der Beauftragung teilen Sie mir bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
gerne können Sie mit meinem Sohn darüber telefonieren, da er sich nämlich mit der Sache besser auskennt, da es auch seine Idee bzw. sein Projekt ist.
Liebe Grüße und vielen Dank,
Beate & Marius Redemann
Falls Sie künftig andere und weitergehende Fragen haben, können Sie mich gerne auch direkt entweder über mein
yourXpert Profil: https://www.yourxpert.de/xpert/rechtsanwalt/bernhard.schulte
oder
die yourXpert Hotline (Tel.: 0900 / 1010 999) unter Angabe meiner Kennung 63827
kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
Ich hätte noch eine letzte Frage:
Ich denke ich werde mit einem Volljährigen zusammenarbeiten. Um vermeiden zu können, dass dieser meine Idee klaut, würde ich ihn gerne im Vorhinein bitten, einen Vetrag zu unterschreiben, der regelt, dass im Falle einer Zusammenarbeit die Gewinnverteilung z.B. bei 50 zu 50 Prozent liegt.
Erst dann möchte ich ihm mein Konzept unterbreiten.
Ist diese Art von Vertrag möglich?
Vielen Dank und beste Grüße!
MfG
Schulte